Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung

ShortId
19.4186
Id
20194186
Updated
28.07.2023 02:07
Language
de
Title
Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Wahl- und Abstimmungskämpfen werden Millionen ausgegeben - doch niemand weiss, wer welche finanziellen Mittel hat und woher die Mittel kommen. Denn die Schweiz ist eines der wenigen Länder in Europa, die kein nationales Gesetz zur Transparenz von Parteien, Abstimmungs- und Wahlkämpfen kennen. Diese Intransparenz ist einer Demokratie unwürdig.</p><p>Immer wieder führen verschiedene Medien (u. a. SRG) Umfragen zur Wahlkampffinanzierung durch. Die Ergebnisse basieren aber meist ausschliesslich auf Selbstdeklarationen der Parteien. Da aber nicht alle Parteien ihre Budgets offenlegen, bleiben die Daten unvollständig. </p><p>Der Bund soll endlich mit einer Studie Transparenz schaffen. Die Stimmberechtigten sollen wissen können, welche Partei und welches Abstimmungskomitee welche finanziellen Mittel hat und woher diese Mittel stammen. Diese Offenlegung ermöglicht eine freie und faire Meinungsbildung. Damit kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie gestärkt werden.</p>
  • <p>Die schweizerische Rechtsordnung kennt auf Bundesebene keine Pflicht, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen offenzulegen. Mit dem Anliegen, diese Rechtslage zu ändern, wurde am 10. Oktober 2017 die eidgenössische Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)" (18.070) eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der Bund gesetzliche Massnahmen trifft, die zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung und auf Abstimmungen auf Bundesebene verpflichten. Am 21. Januar 2019 beschloss die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S), der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative (parlamentarische Initiative 19.400 der SPK-S, "Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung") gegenüberzustellen. Die SPK-S hat diesen Gegenvorschlag Ende Oktober 2019 basierend auf den Vernehmlassungsresultaten mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat hat am 6. November 2019 eine Aussprache über diesen indirekten Gegenvorschlag geführt. Er bleibt zwar skeptisch in Bezug auf verschiedene Aspekte der von der SPK-S vorgeschlagenen Transparenzregeln und sieht auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, hält jedoch fest, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zur Volksinitiative ausgewogener ist.</p><p>Gestützt auf die aktuelle Rechtslage würde eine entsprechende Studie auf freiwilliger Selbstdeklaration der politischen Akteurinnen und Akteure beruhen. Der Bundesrat könnte weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben garantieren. Die zu erwartenden Ergebnisse wären daher weder zuverlässiger noch weitergehend als jene, die bereits gestützt auf andere Studien und Umfragen (wie etwa die Studie des Instituts Sotomo zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen vom Februar 2012 oder die Studie der SRG zur Wahlkampffinanzierung vom 3. September 2019) veröffentlicht wurden. Ein Mehrwert ist von der im Postulat geforderten Studie nicht zu erwarten, weshalb sich auch der damit verbundene Aufwand nicht rechtfertigen liesse. Im Übrigen sind die eingereichte Transparenz-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag hängig, und es ist offen, ob auf Bundesebene entsprechende Offenlegungspflichten eingeführt oder aber solche abgelehnt werden. Auch vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Durchführung einer Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung, wie sie im Postulat beantragt wird, weder als nützlich noch als erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung in den vergangenen Jahren durchzuführen. Er soll dafür die vergangenen drei eidgenössischen Wahlen (2011, 2015, 2019) sowie drei zufällig ausgewählte, umstrittene Abstimmungsvorlagen als Studiengrundlage nehmen. Die Studie soll der Frage nachgehen, wie hoch die finanziellen Mittel der Parteien oder Abstimmungskomitees geschätzt werden können, woher die Mittel stammen und wie sich diese entwickelt haben. </p><p>Für die Schätzung kann er unter anderem überprüfbare Angaben der Parteien und Abstimmungskomitees beiziehen sowie eine Analyse der Inseratedichte, Plakataushänge, Online-Werbung sowie flächendeckenden Versände in die Haushalte durchführen.</p>
  • Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Wahl- und Abstimmungskämpfen werden Millionen ausgegeben - doch niemand weiss, wer welche finanziellen Mittel hat und woher die Mittel kommen. Denn die Schweiz ist eines der wenigen Länder in Europa, die kein nationales Gesetz zur Transparenz von Parteien, Abstimmungs- und Wahlkämpfen kennen. Diese Intransparenz ist einer Demokratie unwürdig.</p><p>Immer wieder führen verschiedene Medien (u. a. SRG) Umfragen zur Wahlkampffinanzierung durch. Die Ergebnisse basieren aber meist ausschliesslich auf Selbstdeklarationen der Parteien. Da aber nicht alle Parteien ihre Budgets offenlegen, bleiben die Daten unvollständig. </p><p>Der Bund soll endlich mit einer Studie Transparenz schaffen. Die Stimmberechtigten sollen wissen können, welche Partei und welches Abstimmungskomitee welche finanziellen Mittel hat und woher diese Mittel stammen. Diese Offenlegung ermöglicht eine freie und faire Meinungsbildung. Damit kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie gestärkt werden.</p>
    • <p>Die schweizerische Rechtsordnung kennt auf Bundesebene keine Pflicht, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen offenzulegen. Mit dem Anliegen, diese Rechtslage zu ändern, wurde am 10. Oktober 2017 die eidgenössische Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)" (18.070) eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der Bund gesetzliche Massnahmen trifft, die zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung und auf Abstimmungen auf Bundesebene verpflichten. Am 21. Januar 2019 beschloss die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S), der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative (parlamentarische Initiative 19.400 der SPK-S, "Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung") gegenüberzustellen. Die SPK-S hat diesen Gegenvorschlag Ende Oktober 2019 basierend auf den Vernehmlassungsresultaten mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat hat am 6. November 2019 eine Aussprache über diesen indirekten Gegenvorschlag geführt. Er bleibt zwar skeptisch in Bezug auf verschiedene Aspekte der von der SPK-S vorgeschlagenen Transparenzregeln und sieht auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, hält jedoch fest, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zur Volksinitiative ausgewogener ist.</p><p>Gestützt auf die aktuelle Rechtslage würde eine entsprechende Studie auf freiwilliger Selbstdeklaration der politischen Akteurinnen und Akteure beruhen. Der Bundesrat könnte weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben garantieren. Die zu erwartenden Ergebnisse wären daher weder zuverlässiger noch weitergehend als jene, die bereits gestützt auf andere Studien und Umfragen (wie etwa die Studie des Instituts Sotomo zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen vom Februar 2012 oder die Studie der SRG zur Wahlkampffinanzierung vom 3. September 2019) veröffentlicht wurden. Ein Mehrwert ist von der im Postulat geforderten Studie nicht zu erwarten, weshalb sich auch der damit verbundene Aufwand nicht rechtfertigen liesse. Im Übrigen sind die eingereichte Transparenz-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag hängig, und es ist offen, ob auf Bundesebene entsprechende Offenlegungspflichten eingeführt oder aber solche abgelehnt werden. Auch vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Durchführung einer Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung, wie sie im Postulat beantragt wird, weder als nützlich noch als erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung in den vergangenen Jahren durchzuführen. Er soll dafür die vergangenen drei eidgenössischen Wahlen (2011, 2015, 2019) sowie drei zufällig ausgewählte, umstrittene Abstimmungsvorlagen als Studiengrundlage nehmen. Die Studie soll der Frage nachgehen, wie hoch die finanziellen Mittel der Parteien oder Abstimmungskomitees geschätzt werden können, woher die Mittel stammen und wie sich diese entwickelt haben. </p><p>Für die Schätzung kann er unter anderem überprüfbare Angaben der Parteien und Abstimmungskomitees beiziehen sowie eine Analyse der Inseratedichte, Plakataushänge, Online-Werbung sowie flächendeckenden Versände in die Haushalte durchführen.</p>
    • Studie zur Wahlkampf- und Abstimmungsfinanzierung

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