Rasch Massnahmen ergreifen zur Entlastung der Bevölkerung von den übermässig hohen Medikamentenpreisen

ShortId
19.4188
Id
20194188
Updated
28.07.2023 02:05
Language
de
Title
Rasch Massnahmen ergreifen zur Entlastung der Bevölkerung von den übermässig hohen Medikamentenpreisen
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Medikamentenpreise liegen in der Schweiz deutlich über jenen im umliegenden Ausland. Bei patentgeschützten Medikamenten beträgt der Unterschied im Durchschnitt plus 7 Prozent, bei Generika durchschnittlich plus 100 Prozent. Der direkte Vergleich mit dem europäischen Preisniveau ergibt, dass unsere Bevölkerung für Medikamente jedes Jahr bis zu 1,1 Milliarden Franken zu viel ausgibt, das sind pro versicherte Person 127 Franken. Diese Summe könnte sofort eingespart werden. Im Kanton Graubünden zum Beispiel geben die Versicherten für Medikamente jedes Jahr 26 Millionen Franken zu viel aus. Gleichzeitig muss die Bündner Bevölkerung für das Jahr 2020 eine Prämiensteigerung von 1,8 Prozent hinnehmen. Hinzu kommt, dass der Generika-Anteil in der Schweiz mit nur 23 Prozent europaweit einer der tiefsten ist. Dies und zusätzlich die hohen Vertriebsmargen bergen viel Einsparpotenzial, das jetzt genutzt werden muss.</p>
  • <p>1./3. Die Eindämmung der Gesundheitskosten ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die im Expertenbericht vorgeschlagenen Massnahmen zu den Arzneimitteln benötigen grösstenteils Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), weshalb die Erarbeitung der Vorlagen Zeit in Anspruch nimmt. Die Massnahmen im Bereich der Arzneimittel sollen in zwei Kostendämpfungspaketen aufgenommen werden. Das erste Paket, das die Vorlage zur Einführung eines Referenzpreissystems beinhaltet, hat der Bundesrat im August 2019 an das Parlament überwiesen. Für das zweite Paket, das weitere Massnahmen des Expertenberichtes zu den Arzneimitteln beinhalten wird, soll zu Beginn des Jahres 2020 die Vernehmlassung eröffnet werden.</p><p>2. Eine Bezifferung des Einsparpotenzials aller im Expertenbericht vorgeschlagenen Massnahmen im Arzneimittelbereich ist schwierig. Der Bundesrat erwartet jedoch aufgrund der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung bereits durch die Einführung eines Referenzpreissystems Einsparungen in Höhe von 300 bis 500 Millionen Franken.</p><p>4. Im Bereich der Arzneimittel konnte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates in den letzten Jahren bereits verschiedene Möglichkeiten wahrnehmen, um die Kostensteigerung zu bremsen und Einsparungen zu erzielen. Mittels der periodischen Überprüfung aller Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL) konnte seit dem Jahr 2013 fast eine Milliarde Franken zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eingespart werden. Aufgrund der Möglichkeit der befristeten Aufnahme von Arzneimitteln sowie der Überprüfung der Arzneimittel bei Indikationserweiterungen und Limitierungsänderungen konnten in den letzten Jahren weitere Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Das BAG prüft jedoch, ob es im Bereich der Arzneimittel unabhängig von den bereits erwähnten Gesetzesvorlagen noch weiterer Anpassungen auf Verordnungsstufe bedarf, um die Kosten zu stabilisieren.</p><p>5. Mit dem Referenzpreissystem sollen die Abgabe von günstigeren Arzneimitteln, vor allem der Generika, gefördert und die Kosten für die OKP im patentabgelaufenen Bereich gesenkt werden, indem nur noch der Referenzpreis vergütet wird. Auch sollen bei einem Referenzpreissystem keine Anreize mehr bestehen, teurere Arzneimittel abzugeben, da für Arzneimittel des Referenzpreissystems der Vertriebsanteil für Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gleich hoch sein soll. Bezüglich der Preisbildung von neuen patentgeschützten Arzneimitteln hat der Bundesrat bereits auf Herausforderungen und Lösungsansätze hingewiesen (siehe u. a. Interpellation Crottaz 19.3801). Vermehrt werden Preismodelle mit Rückvergütungen oder Volumenbegrenzungen umgesetzt, damit finanzierbare Preise festgelegt und der Zugang zu hochpreisigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann. Der Bundesrat erwägt im Paket 2 des Kostendämpfungsprogramms, die rechtlichen Grundlagen dazu zu konkretisieren und zu festigen.</p><p>6. Der Bundesrat hatte sich in den Antworten auf die Motionen Moret 13.3956 und Birrer-Heimo 13.3973 gegen die Einführung eines Beschwerderechts für die Versicherer ausgesprochen, da dies mit Verzögerungen bei der Vergütung von Arzneimitteln verbunden wäre. Aufgrund des entsprechenden Vorschlags im Expertenbericht ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms die Einführung eines Beschwerderechts erneut zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Schweizer Medikamentenmarkt mit seinen im internationalen Vergleich ausserordentlich hohen Gewinnmargen könnte mit einfachen Massnahmen kurzfristig mehr als eine Milliarde Franken zugunsten der Versicherten eingespart werden. Statt zu handeln, wurde die Mehrheit der Expertenvorschläge von Oktober 2017 gegen die zu hohen Medikamentenpreise vom Bundesrat bis heute nicht aufgenommen. Diese Massnahmen würden unmittelbar dazu beitragen, die hohen Medikamentenpreise zu senken. Angesichts der hohen Prämienlast für unsere Bevölkerung ist das Einsparpotenzial bei den Medikamentenpreisen sofort zu realisieren. Damit würden die Prämien um über 3 Prozent sinken. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was tut der Bundesrat dafür, dass dieses Einsparpotenzial zeitnah realisiert wird?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Kosteneinsparpotenzial aller Expertenvorschläge im Medikamentenbereich?</p><p>3. Weshalb wurden diese bis heute nicht aufgenommen?</p><p>4. Trotz moderater Prämiensteigerung für das Jahr 2020 steigen die Gesundheitskosten wiederum markant an: Welche rasch wirkenden Massnahmen sieht der Bundesrat gegen die zu hohen Medikamentenkosten vor?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat mit dem Referenzpreissystem, mit Preisanpassungen bei den patentgeschützten Medikamenten und mit der Anpassung der Vertriebsmargen die Einsparmöglichkeiten tatsächlich zu realisieren?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat ein Beschwerderecht der Krankenversicherer im Bereich der Medikamentenpreise?</p>
  • Rasch Massnahmen ergreifen zur Entlastung der Bevölkerung von den übermässig hohen Medikamentenpreisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Medikamentenpreise liegen in der Schweiz deutlich über jenen im umliegenden Ausland. Bei patentgeschützten Medikamenten beträgt der Unterschied im Durchschnitt plus 7 Prozent, bei Generika durchschnittlich plus 100 Prozent. Der direkte Vergleich mit dem europäischen Preisniveau ergibt, dass unsere Bevölkerung für Medikamente jedes Jahr bis zu 1,1 Milliarden Franken zu viel ausgibt, das sind pro versicherte Person 127 Franken. Diese Summe könnte sofort eingespart werden. Im Kanton Graubünden zum Beispiel geben die Versicherten für Medikamente jedes Jahr 26 Millionen Franken zu viel aus. Gleichzeitig muss die Bündner Bevölkerung für das Jahr 2020 eine Prämiensteigerung von 1,8 Prozent hinnehmen. Hinzu kommt, dass der Generika-Anteil in der Schweiz mit nur 23 Prozent europaweit einer der tiefsten ist. Dies und zusätzlich die hohen Vertriebsmargen bergen viel Einsparpotenzial, das jetzt genutzt werden muss.</p>
    • <p>1./3. Die Eindämmung der Gesundheitskosten ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die im Expertenbericht vorgeschlagenen Massnahmen zu den Arzneimitteln benötigen grösstenteils Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), weshalb die Erarbeitung der Vorlagen Zeit in Anspruch nimmt. Die Massnahmen im Bereich der Arzneimittel sollen in zwei Kostendämpfungspaketen aufgenommen werden. Das erste Paket, das die Vorlage zur Einführung eines Referenzpreissystems beinhaltet, hat der Bundesrat im August 2019 an das Parlament überwiesen. Für das zweite Paket, das weitere Massnahmen des Expertenberichtes zu den Arzneimitteln beinhalten wird, soll zu Beginn des Jahres 2020 die Vernehmlassung eröffnet werden.</p><p>2. Eine Bezifferung des Einsparpotenzials aller im Expertenbericht vorgeschlagenen Massnahmen im Arzneimittelbereich ist schwierig. Der Bundesrat erwartet jedoch aufgrund der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung bereits durch die Einführung eines Referenzpreissystems Einsparungen in Höhe von 300 bis 500 Millionen Franken.</p><p>4. Im Bereich der Arzneimittel konnte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates in den letzten Jahren bereits verschiedene Möglichkeiten wahrnehmen, um die Kostensteigerung zu bremsen und Einsparungen zu erzielen. Mittels der periodischen Überprüfung aller Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL) konnte seit dem Jahr 2013 fast eine Milliarde Franken zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eingespart werden. Aufgrund der Möglichkeit der befristeten Aufnahme von Arzneimitteln sowie der Überprüfung der Arzneimittel bei Indikationserweiterungen und Limitierungsänderungen konnten in den letzten Jahren weitere Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Das BAG prüft jedoch, ob es im Bereich der Arzneimittel unabhängig von den bereits erwähnten Gesetzesvorlagen noch weiterer Anpassungen auf Verordnungsstufe bedarf, um die Kosten zu stabilisieren.</p><p>5. Mit dem Referenzpreissystem sollen die Abgabe von günstigeren Arzneimitteln, vor allem der Generika, gefördert und die Kosten für die OKP im patentabgelaufenen Bereich gesenkt werden, indem nur noch der Referenzpreis vergütet wird. Auch sollen bei einem Referenzpreissystem keine Anreize mehr bestehen, teurere Arzneimittel abzugeben, da für Arzneimittel des Referenzpreissystems der Vertriebsanteil für Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gleich hoch sein soll. Bezüglich der Preisbildung von neuen patentgeschützten Arzneimitteln hat der Bundesrat bereits auf Herausforderungen und Lösungsansätze hingewiesen (siehe u. a. Interpellation Crottaz 19.3801). Vermehrt werden Preismodelle mit Rückvergütungen oder Volumenbegrenzungen umgesetzt, damit finanzierbare Preise festgelegt und der Zugang zu hochpreisigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann. Der Bundesrat erwägt im Paket 2 des Kostendämpfungsprogramms, die rechtlichen Grundlagen dazu zu konkretisieren und zu festigen.</p><p>6. Der Bundesrat hatte sich in den Antworten auf die Motionen Moret 13.3956 und Birrer-Heimo 13.3973 gegen die Einführung eines Beschwerderechts für die Versicherer ausgesprochen, da dies mit Verzögerungen bei der Vergütung von Arzneimitteln verbunden wäre. Aufgrund des entsprechenden Vorschlags im Expertenbericht ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms die Einführung eines Beschwerderechts erneut zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Schweizer Medikamentenmarkt mit seinen im internationalen Vergleich ausserordentlich hohen Gewinnmargen könnte mit einfachen Massnahmen kurzfristig mehr als eine Milliarde Franken zugunsten der Versicherten eingespart werden. Statt zu handeln, wurde die Mehrheit der Expertenvorschläge von Oktober 2017 gegen die zu hohen Medikamentenpreise vom Bundesrat bis heute nicht aufgenommen. Diese Massnahmen würden unmittelbar dazu beitragen, die hohen Medikamentenpreise zu senken. Angesichts der hohen Prämienlast für unsere Bevölkerung ist das Einsparpotenzial bei den Medikamentenpreisen sofort zu realisieren. Damit würden die Prämien um über 3 Prozent sinken. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was tut der Bundesrat dafür, dass dieses Einsparpotenzial zeitnah realisiert wird?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Kosteneinsparpotenzial aller Expertenvorschläge im Medikamentenbereich?</p><p>3. Weshalb wurden diese bis heute nicht aufgenommen?</p><p>4. Trotz moderater Prämiensteigerung für das Jahr 2020 steigen die Gesundheitskosten wiederum markant an: Welche rasch wirkenden Massnahmen sieht der Bundesrat gegen die zu hohen Medikamentenkosten vor?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat mit dem Referenzpreissystem, mit Preisanpassungen bei den patentgeschützten Medikamenten und mit der Anpassung der Vertriebsmargen die Einsparmöglichkeiten tatsächlich zu realisieren?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat ein Beschwerderecht der Krankenversicherer im Bereich der Medikamentenpreise?</p>
    • Rasch Massnahmen ergreifen zur Entlastung der Bevölkerung von den übermässig hohen Medikamentenpreisen

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