Ein neues nationales Gesundheitsgesetz als Rahmengesetz

ShortId
19.4193
Id
20194193
Updated
28.07.2023 02:05
Language
de
Title
Ein neues nationales Gesundheitsgesetz als Rahmengesetz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherungsgesetze sind diejenigen Instrumente, über die Bundesrat und Parlament im Wesentlichen die Gesundheitsversorgung in der Schweiz steuern. Im Zentrum steht dabei meist das Krankenversicherungsgesetz. In der Konsequenz reduziert sich der Fokus in der Gesundheitspolitik auf die Sozialversicherungspolitik. Die Zielsetzungen einer nationalen Gesundheitspolitik sollten aber weiter gefasst werden, um langfristig erfolgreich zu sein. Ein neues Gesundheitsgesetz im Sinne eines Rahmengesetzes sollte diese Aufgabe erfüllen, indem es insbesondere:</p><p>1. Grundsätze und Ziele einer nationalen Gesundheitspolitik festlegt,</p><p>2. Grundsätze der Gesundheitsförderung und Prävention festlegt,</p><p>3. eine klare Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen für verschiedene Aufgaben vornimmt und die Finanzierungsverantwortlichkeiten klärt,</p><p>4. Koordinationsaufgaben zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren regelt,</p><p>5. Grundsätze der Erhebung, Auswertung und Qualität von sowie des Zugriffs auf Gesundheitsdaten und -Informationen festlegt,</p><p>6. Rechte der Patientinnen und Patienten und deren Organisationen klärt.</p><p>Das Gesundheitsgesetz soll sich an den bestehenden Kompetenzausscheidungen zwischen Bund und Kantonen orientieren und keine sehr wesentlichen Änderungen vorsehen. Die Kantone sind in die Vorarbeiten einzubeziehen. Im Bericht ist aufzuzeigen, ob und für welche Aufgaben gegebenenfalls Verfassungsänderungen vorzusehen sind.</p><p>In seiner ablehnenden Antwort auf das Postulat 15.3176 verwies der Bundesrat unter anderem auf mangelnde Verwaltungsressourcen und auf in die Wege geleitete Massnahmen im Rahmen des Berichtes zu Patientenrechten. Beide Argumente vermögen angesichts des Handlungsbedarfs nicht zu überzeugen. So wurde die Stärkung der Stellung der Patientenorganisationen beispielsweise nicht weiterverfolgt, und im Präventionsbereich kann mangels gesetzlicher Grundlagen zu wenig koordiniert und zielgerichtet vorangeschritten werden. Die Massnahmen Gesundheit 2020 haben zwar in Einzelbereichen gewisse Verbesserungen gebracht, die Gesamtsteuerung hat sich aber nicht wesentlich verbessert.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist wie in der Stellungnahme auf das Postulat 15.3176 der grünen Fraktion, "Neues Rahmengesetz zur Gesundheit", der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente zur Koordination der Aktivitäten zwischen Bund und Kantonen ausreichen.</p><p>So konnten z. B. mit der im Frühling 2016 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) gemeinsame Grundsätze festgelegt und die Koordination der Akteure in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention verbessert werden. Auch in Themenbereichen wie Palliative Care, Demenz oder koordinierte Versorgung konnten im Rahmen von gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren erarbeiteten Strategien wichtige Fortschritte erzielt werden.</p><p>Des Weiteren werden aktuell verschiedene Grundlagen für die Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdaten bei gleichzeitiger Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten erarbeitet. Entsprechende Massnahmen wird der Bundesrat bis Ende 2020 gestützt auf den Bericht in Erfüllung des Postulates Humbel 15.4225, "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung", verabschieden. Integraler Bestandteil dieser Aktivitäten ist auch die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und deren Organisationen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für die zielführende und koordinierte Zusammenarbeit mit den Kantonen keine übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Vertiefung des Themas in Form eines Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit welchem Inhalt ein Bundesgesetz im Sinn eines neuen Rahmengesetzes "Gesundheit" zur besseren und effizienteren Steuerung der Gesundheitsversorgung erlassen werden kann.</p>
  • Ein neues nationales Gesundheitsgesetz als Rahmengesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherungsgesetze sind diejenigen Instrumente, über die Bundesrat und Parlament im Wesentlichen die Gesundheitsversorgung in der Schweiz steuern. Im Zentrum steht dabei meist das Krankenversicherungsgesetz. In der Konsequenz reduziert sich der Fokus in der Gesundheitspolitik auf die Sozialversicherungspolitik. Die Zielsetzungen einer nationalen Gesundheitspolitik sollten aber weiter gefasst werden, um langfristig erfolgreich zu sein. Ein neues Gesundheitsgesetz im Sinne eines Rahmengesetzes sollte diese Aufgabe erfüllen, indem es insbesondere:</p><p>1. Grundsätze und Ziele einer nationalen Gesundheitspolitik festlegt,</p><p>2. Grundsätze der Gesundheitsförderung und Prävention festlegt,</p><p>3. eine klare Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen für verschiedene Aufgaben vornimmt und die Finanzierungsverantwortlichkeiten klärt,</p><p>4. Koordinationsaufgaben zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren regelt,</p><p>5. Grundsätze der Erhebung, Auswertung und Qualität von sowie des Zugriffs auf Gesundheitsdaten und -Informationen festlegt,</p><p>6. Rechte der Patientinnen und Patienten und deren Organisationen klärt.</p><p>Das Gesundheitsgesetz soll sich an den bestehenden Kompetenzausscheidungen zwischen Bund und Kantonen orientieren und keine sehr wesentlichen Änderungen vorsehen. Die Kantone sind in die Vorarbeiten einzubeziehen. Im Bericht ist aufzuzeigen, ob und für welche Aufgaben gegebenenfalls Verfassungsänderungen vorzusehen sind.</p><p>In seiner ablehnenden Antwort auf das Postulat 15.3176 verwies der Bundesrat unter anderem auf mangelnde Verwaltungsressourcen und auf in die Wege geleitete Massnahmen im Rahmen des Berichtes zu Patientenrechten. Beide Argumente vermögen angesichts des Handlungsbedarfs nicht zu überzeugen. So wurde die Stärkung der Stellung der Patientenorganisationen beispielsweise nicht weiterverfolgt, und im Präventionsbereich kann mangels gesetzlicher Grundlagen zu wenig koordiniert und zielgerichtet vorangeschritten werden. Die Massnahmen Gesundheit 2020 haben zwar in Einzelbereichen gewisse Verbesserungen gebracht, die Gesamtsteuerung hat sich aber nicht wesentlich verbessert.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist wie in der Stellungnahme auf das Postulat 15.3176 der grünen Fraktion, "Neues Rahmengesetz zur Gesundheit", der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente zur Koordination der Aktivitäten zwischen Bund und Kantonen ausreichen.</p><p>So konnten z. B. mit der im Frühling 2016 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) gemeinsame Grundsätze festgelegt und die Koordination der Akteure in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention verbessert werden. Auch in Themenbereichen wie Palliative Care, Demenz oder koordinierte Versorgung konnten im Rahmen von gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren erarbeiteten Strategien wichtige Fortschritte erzielt werden.</p><p>Des Weiteren werden aktuell verschiedene Grundlagen für die Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdaten bei gleichzeitiger Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten erarbeitet. Entsprechende Massnahmen wird der Bundesrat bis Ende 2020 gestützt auf den Bericht in Erfüllung des Postulates Humbel 15.4225, "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung", verabschieden. Integraler Bestandteil dieser Aktivitäten ist auch die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und deren Organisationen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für die zielführende und koordinierte Zusammenarbeit mit den Kantonen keine übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Vertiefung des Themas in Form eines Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit welchem Inhalt ein Bundesgesetz im Sinn eines neuen Rahmengesetzes "Gesundheit" zur besseren und effizienteren Steuerung der Gesundheitsversorgung erlassen werden kann.</p>
    • Ein neues nationales Gesundheitsgesetz als Rahmengesetz

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