Doppel- und Mehrfachversicherungen im KVG verhindern

ShortId
19.4195
Id
20194195
Updated
28.07.2023 02:03
Language
de
Title
Doppel- und Mehrfachversicherungen im KVG verhindern
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im KVG gilt das Versicherungsobligatorium, und das Gesetz stellt sicher, dass niemand ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung dasteht. Dass jemand zwei oder mehr obligatorische Krankenpflegeversicherungen abschliesst, ist nicht vorgesehen und auch gar nicht sinnvoll. Trotzdem kommen Fälle von Doppel- und Mehrfachversicherungen vor. Der Bundesrat geht in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 19.3841 von einigen tausend Versicherten in einer Doppelversicherungssitation aus. Schuldenberatungsstellen berichten von zahlreichen Fällen, in denen es für doppelt versicherte Personen sehr schwierig war/ist, die Doppelversicherungssituation aufzulösen, und oft gelingt dies erst mit Hilfe der Schuldenberatungsstelle. </p><p>Verlustscheine für Prämienausstände werden von den Kantonen zu 85 Prozent finanziert. Die Kantone können nicht überprüfen, ob ein Verlustschein wegen einer Doppelversicherung entstanden ist. Sie gehen davon aus, dass Doppelversicherungen ihre Ausgaben für Verlustscheine ungerechtfertigterweise ansteigen lassen.</p>
  • <p>Wie in der Antwort auf die Interpellation Heim 19.3841 erwähnt, betreffen die Fälle von Doppelversicherung hauptsächlich Versicherte in Zahlungsverzug, die den Versicherer wechseln, obwohl Artikel 64a Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ihnen das untersagt. Der aktuelle Versicherer muss dem neuen mitteilen, dass die versicherte Person den Versicherer nicht wechseln kann, solange diese die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht beglichen hat (Art. 105l Abs. 3 der Verordnung über die Krankenversicherung; SR 832.102).</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen zur Vermeidung von Doppelversicherungssituationen sind somit bereits vorhanden, bei der praktischen Umsetzung bleiben jedoch gewisse Schwierigkeiten bestehen. Es gilt daher zu prüfen, ob die Kommunikation zwischen den Versicherern zu den Doppelversicherungen korrekt funktioniert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird diese Frage mit ihnen besprechen und untersuchen, mit welchen Massnahmen die Situation verbessert werden könnte.</p><p>Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz hat mit dem BAG vereinbart, dass die Kantone diesem die konkreten Doppelversicherungsfälle melden, damit die Gründe ermittelt werden können. Nach einer ersten Prüfung bestätigen die übermittelten Daten, dass mehrheitlich säumige versicherte Personen betroffen sind. Darüber hinaus sind auf den von den Kantonen erhaltenen Listen viele Krankenversicherer aufgeführt. Folglich handelt es sich nicht um Einzelfälle, die vor allem gewisse Versicherer betreffen. Dies bedeutet, dass die Kommunikation zwischen den Versicherern nicht optimal abläuft, insbesondere wenn eine versicherte Person in Zahlungsverzug trotz gesetzlichem Verbot den Versicherer wechselt.</p><p>Gewisse Fälle von Doppelversicherung sind auch auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfristen durch die versicherten Personen zurückzuführen oder durch Versicherungsmaklerinnen bzw. -makler verursacht, die trotz unbezahlter Prämien neue Verträge abschlossen. In seltenen Fällen unterzeichneten die Versicherten Verträge mit verschiedenen Maklerinnen oder Maklern.</p><p>Im Übrigen behandelt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates derzeit die Problematik der Nichtzahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen (Art. 64a KVG) im Rahmen verschiedener Dossiers.</p><p>Der Bundesrat hält es daher für verfrüht und nicht sinnvoll, das KVG diesbezüglich anzupassen. Stattdessen sollte vielmehr für eine bessere Kommunikation zwischen den Versicherern gesorgt werden, um solche Doppelversicherungssituationen in Zukunft zu verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG so anzupassen, dass niemand zwei oder mehr obligatorische Krankenpflegeversicherungen nach KVG für den gleichen oder überschneidenden Zeitraum abschliessen kann.</p>
  • Doppel- und Mehrfachversicherungen im KVG verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im KVG gilt das Versicherungsobligatorium, und das Gesetz stellt sicher, dass niemand ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung dasteht. Dass jemand zwei oder mehr obligatorische Krankenpflegeversicherungen abschliesst, ist nicht vorgesehen und auch gar nicht sinnvoll. Trotzdem kommen Fälle von Doppel- und Mehrfachversicherungen vor. Der Bundesrat geht in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 19.3841 von einigen tausend Versicherten in einer Doppelversicherungssitation aus. Schuldenberatungsstellen berichten von zahlreichen Fällen, in denen es für doppelt versicherte Personen sehr schwierig war/ist, die Doppelversicherungssituation aufzulösen, und oft gelingt dies erst mit Hilfe der Schuldenberatungsstelle. </p><p>Verlustscheine für Prämienausstände werden von den Kantonen zu 85 Prozent finanziert. Die Kantone können nicht überprüfen, ob ein Verlustschein wegen einer Doppelversicherung entstanden ist. Sie gehen davon aus, dass Doppelversicherungen ihre Ausgaben für Verlustscheine ungerechtfertigterweise ansteigen lassen.</p>
    • <p>Wie in der Antwort auf die Interpellation Heim 19.3841 erwähnt, betreffen die Fälle von Doppelversicherung hauptsächlich Versicherte in Zahlungsverzug, die den Versicherer wechseln, obwohl Artikel 64a Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ihnen das untersagt. Der aktuelle Versicherer muss dem neuen mitteilen, dass die versicherte Person den Versicherer nicht wechseln kann, solange diese die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht beglichen hat (Art. 105l Abs. 3 der Verordnung über die Krankenversicherung; SR 832.102).</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen zur Vermeidung von Doppelversicherungssituationen sind somit bereits vorhanden, bei der praktischen Umsetzung bleiben jedoch gewisse Schwierigkeiten bestehen. Es gilt daher zu prüfen, ob die Kommunikation zwischen den Versicherern zu den Doppelversicherungen korrekt funktioniert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird diese Frage mit ihnen besprechen und untersuchen, mit welchen Massnahmen die Situation verbessert werden könnte.</p><p>Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz hat mit dem BAG vereinbart, dass die Kantone diesem die konkreten Doppelversicherungsfälle melden, damit die Gründe ermittelt werden können. Nach einer ersten Prüfung bestätigen die übermittelten Daten, dass mehrheitlich säumige versicherte Personen betroffen sind. Darüber hinaus sind auf den von den Kantonen erhaltenen Listen viele Krankenversicherer aufgeführt. Folglich handelt es sich nicht um Einzelfälle, die vor allem gewisse Versicherer betreffen. Dies bedeutet, dass die Kommunikation zwischen den Versicherern nicht optimal abläuft, insbesondere wenn eine versicherte Person in Zahlungsverzug trotz gesetzlichem Verbot den Versicherer wechselt.</p><p>Gewisse Fälle von Doppelversicherung sind auch auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfristen durch die versicherten Personen zurückzuführen oder durch Versicherungsmaklerinnen bzw. -makler verursacht, die trotz unbezahlter Prämien neue Verträge abschlossen. In seltenen Fällen unterzeichneten die Versicherten Verträge mit verschiedenen Maklerinnen oder Maklern.</p><p>Im Übrigen behandelt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates derzeit die Problematik der Nichtzahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen (Art. 64a KVG) im Rahmen verschiedener Dossiers.</p><p>Der Bundesrat hält es daher für verfrüht und nicht sinnvoll, das KVG diesbezüglich anzupassen. Stattdessen sollte vielmehr für eine bessere Kommunikation zwischen den Versicherern gesorgt werden, um solche Doppelversicherungssituationen in Zukunft zu verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG so anzupassen, dass niemand zwei oder mehr obligatorische Krankenpflegeversicherungen nach KVG für den gleichen oder überschneidenden Zeitraum abschliessen kann.</p>
    • Doppel- und Mehrfachversicherungen im KVG verhindern

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