Krasse Überschreitung und Verletzung des Mandates durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen

ShortId
19.4197
Id
20194197
Updated
28.07.2023 02:03
Language
de
Title
Krasse Überschreitung und Verletzung des Mandates durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
AdditionalIndexing
04;28;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die Aufgabe der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) besteht insbesondere darin, kinder- und jugendpolitisch wichtige Bundesgesetze und Verordnungen vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu begutachten und die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren (Art. 22 Abs. 3 Bst. d und e des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, KJFG; SR 446.1). Die anlässlich einer Parlamentsdebatte an die Mitglieder der eidgenössischen Räte gerichtete Stellungnahme "3 Minuten für die Jungen" ist Teil dieser Aufgaben. Die Themenvorschläge dazu stammen von den Kommissionsmitgliedern und werden im Plenum diskutiert. Die Auswahl erfolgt ohne formelle Abstimmung.</p><p>4./5. Die Unabhängigkeit des EKKJ ist von zentraler Bedeutung, und ihre Position kann daher von jener des Bundesrates abweichen. Die EKKJ gehört nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Es handelt sich um eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission. Als solche ist die EKKJ nicht weisungsgebunden (vgl. Antworten auf die Interpellation Gutjahr 19.3760, "Kosten- und Qualitätscheck für die Eidgenössische Kommission für Familienfragen", sowie auf die Frage Tuena 17.5541, "Kommunikation abweichender Empfehlungen eines Gremiums der Verwaltung zur Meinung des Bundesrates").</p><p>6. Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft (Art. 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG; SR 172.010). Im Jahr 2018 hat der Bundesrat diese Überprüfung im Hinblick auf die 2019 erfolgenden Wahlen der Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2020-2023 vorgenommen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die EKKJ nach wie vor eine wichtige Funktion für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz hat (vgl. Antwort auf die Interpellation Gutjahr 19.3760).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Während der Herbstsession 2019 wurde durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) allen Nationalräten ein Lobbyingschreiben zum Tabakproduktegesetz abgegeben (Titel: 3 Minuten für die Jungen). Die Aufgaben dieser Kommission sind in Artikel 22 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) geregelt. In der abschliessenden Liste ihrer Aufgaben steht nirgends, dass sie ihre Mittel dafür einsetzen soll, im Parlament zu lobbyieren. Vor dem Hintergrund ist der Brief, den alle Mitglieder der eidgenössischen Räte im September dieses Jahres von der EKKJ zum Tabakproduktegesetz erhalten haben, als krasse Überschreitung und Verletzung des Mandats zu werten. Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie und von wem wurde in der EKKJ diese Massnahme aufgegleist?</p><p>2. Welche Anspruchsgruppen wurden vorgängig angehört?</p><p>3. Wie und bei welchen Mehrheitsverhältnissen wurde der Entscheid zu lobbyieren gefällt?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat den unausgewogenen, ja polemischen Inhalt ihres Briefes mit dem Gebot der Ausgewogenheit, das im gesetzlichen Mandat der Kommission steht, vereinbaren?</p><p>5. Wie wertet es der Bundesrat, dass die EKKJ in ihrem Brief Sympathie, ja gar Unterstützung zu einer Volksinitiative kundtut, die der Bundesrat ablehnt?</p><p>6. Wann wird der Bundesrat dem Parlament eine Revision des KJFG unterbreiten, welche die ersatzlose Streichung von Artikel 22 vorsieht?</p>
  • Krasse Überschreitung und Verletzung des Mandates durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die Aufgabe der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) besteht insbesondere darin, kinder- und jugendpolitisch wichtige Bundesgesetze und Verordnungen vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu begutachten und die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren (Art. 22 Abs. 3 Bst. d und e des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, KJFG; SR 446.1). Die anlässlich einer Parlamentsdebatte an die Mitglieder der eidgenössischen Räte gerichtete Stellungnahme "3 Minuten für die Jungen" ist Teil dieser Aufgaben. Die Themenvorschläge dazu stammen von den Kommissionsmitgliedern und werden im Plenum diskutiert. Die Auswahl erfolgt ohne formelle Abstimmung.</p><p>4./5. Die Unabhängigkeit des EKKJ ist von zentraler Bedeutung, und ihre Position kann daher von jener des Bundesrates abweichen. Die EKKJ gehört nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Es handelt sich um eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission. Als solche ist die EKKJ nicht weisungsgebunden (vgl. Antworten auf die Interpellation Gutjahr 19.3760, "Kosten- und Qualitätscheck für die Eidgenössische Kommission für Familienfragen", sowie auf die Frage Tuena 17.5541, "Kommunikation abweichender Empfehlungen eines Gremiums der Verwaltung zur Meinung des Bundesrates").</p><p>6. Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft (Art. 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG; SR 172.010). Im Jahr 2018 hat der Bundesrat diese Überprüfung im Hinblick auf die 2019 erfolgenden Wahlen der Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2020-2023 vorgenommen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die EKKJ nach wie vor eine wichtige Funktion für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz hat (vgl. Antwort auf die Interpellation Gutjahr 19.3760).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Während der Herbstsession 2019 wurde durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) allen Nationalräten ein Lobbyingschreiben zum Tabakproduktegesetz abgegeben (Titel: 3 Minuten für die Jungen). Die Aufgaben dieser Kommission sind in Artikel 22 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) geregelt. In der abschliessenden Liste ihrer Aufgaben steht nirgends, dass sie ihre Mittel dafür einsetzen soll, im Parlament zu lobbyieren. Vor dem Hintergrund ist der Brief, den alle Mitglieder der eidgenössischen Räte im September dieses Jahres von der EKKJ zum Tabakproduktegesetz erhalten haben, als krasse Überschreitung und Verletzung des Mandats zu werten. Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie und von wem wurde in der EKKJ diese Massnahme aufgegleist?</p><p>2. Welche Anspruchsgruppen wurden vorgängig angehört?</p><p>3. Wie und bei welchen Mehrheitsverhältnissen wurde der Entscheid zu lobbyieren gefällt?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat den unausgewogenen, ja polemischen Inhalt ihres Briefes mit dem Gebot der Ausgewogenheit, das im gesetzlichen Mandat der Kommission steht, vereinbaren?</p><p>5. Wie wertet es der Bundesrat, dass die EKKJ in ihrem Brief Sympathie, ja gar Unterstützung zu einer Volksinitiative kundtut, die der Bundesrat ablehnt?</p><p>6. Wann wird der Bundesrat dem Parlament eine Revision des KJFG unterbreiten, welche die ersatzlose Streichung von Artikel 22 vorsieht?</p>
    • Krasse Überschreitung und Verletzung des Mandates durch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen

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