Weiterführung der Anschubfinanzierung 2017-2020 für zusätzliche Ausbildungsplätze in Humanmedizin

ShortId
19.4200
Id
20194200
Updated
28.07.2023 02:02
Language
de
Title
Weiterführung der Anschubfinanzierung 2017-2020 für zusätzliche Ausbildungsplätze in Humanmedizin
AdditionalIndexing
32;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bund gewährte Anschubfinanzierung läuft nach vier Jahren 2020 aus. Die Ausbildung in Humanmedizin dauert aber länger als vier Jahre. Die Kosten für diese vom Bund geforderten Massnahmen müssten ab 2021 von den Universitätskantonen, die grosses Engagement gezeigt haben, übernommen werden. Das ist nicht gerechtfertigt. Deshalb ist es angezeigt, die zusätzlichen Kosten nicht den Trägerkantonen der Universitäten aufzuerlegen. Im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft soll der Bund zusätzliche Mittel für die Weiterführung des Programms den durchführenden Kantonen beziehungsweise Universitäten zur Verfügung stellen. Dabei darf der Bund nicht einen Teil der ohnehin bewilligten BFI-Mittel mit der Etikette "Weiterführung der Anschubfinanzierung Humanmedizin-Ausbildungsplätze" versehen. Es müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass die übrigen Studiengänge der Universitäten (Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften) reduziert werden müssen, bloss um dieses Ziel des Bundes zu erreichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass es sich bei der Frage der Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin um ein wichtiges hochschulpolitisches Thema handelt und ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund und Kantonen unabdingbar ist. In den letzten Jahren wurden in der Schweiz gemessen am Bedarf zu wenige Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Gleichzeitig wurden vermehrt ausländische Fachkräfte rekrutiert. Um diese Abhängigkeit vom Ausland zu mindern, wurden im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 zusätzliche Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken für ein vierjähriges Sonderprogramm zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten in Humanmedizin beschlossen.</p><p>Bund und Kantone haben im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), des höchsten hochschulpolitischen Organs der Schweiz, die Eckwerte des Sonderprogramms festgelegt. Mit einem knappen Drittel der Mittel werden die bereits seit 2013 eingeleiteten Kapazitätsausweitungen an kantonalen Universitäten unterstützt. Die restlichen 70 Millionen Franken dienen als Anschubfinanzierung für eine zusätzliche Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl Master-Abschlüsse in Humanmedizin auf jährlich 1300 ab 2025.</p><p>Mit den Eckwerten hat die SHK auch die Auswahl- und Finanzierungskriterien festgelegt. Diese sahen unter anderem vor, dass die Hochschulen und ihre Träger in ihren Projektanträgen aufzeigen müssen, dass sie die Aus- und Weiterfinanzierung ihrer Kapazitätserhöhungen über die Periode 2017-2020 hinaus selber leisten können. Dies entsprach dem von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Sonderprogramm, wonach nach der vierjährigen Anschubfinanzierung der Bund die eingeleiteten Kapazitätserhöhungen über die regulären Finanzierungsinstrumente des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG), insbesondere über die Grund- und die Investitionsbeiträge, weiter unterstützen würde. Das von Swissuniversities koordinierte Paket an Anträgen wurde vom Hochschulrat der SHK am 18. November 2016 gutgeheissen und umfasste Kapazitätserhöhungen an den Universitäten Bern, Genf, Lausanne und Zürich, neue Angebote an den Universitäten Freiburg und Tessin sowie der ETH Zürich, neue Kooperationen zwischen den Universitäten Zürich und St. Gallen bzw. Luzern und die Verstärkung der Passerelle zwischen der Universität Lausanne und der EPFL. Die ersten Zwischenergebnisse zur Umsetzung des Sonderprogramms sind positiv: So wurde die Anzahl der Bachelor-Diplome von 878 im Jahr 2013 auf 1087 im Jahr 2018 gesteigert; die verliehenen Master-Diplome stiegen im gleichen Zeitraum von 786 auf 995.</p><p>Die SHK hat im Kontext ihrer Beschlüsse vom 20. Mai 2019 die Weiterführung der Stärkung des Nachwuchses im Medizinbereich als einen ihrer prioritären Schwerpunkte für die Periode 2021-2024 festgelegt. Die Unterstützung dieses Schwerpunkts durch den Bund soll jedoch, wie im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 beschlossen, über die reguläre Finanzierung nach HFKG erfolgen. Der Bundesrat ist aus den erwähnten Gründen der Ansicht, dass eine Weiterführung der zusätzlichen Sonderfinanzierung über das geplante Wachstum der Mittel für die BFI-Botschaft 2021-2024 hinaus durch den Bund nicht angebracht ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 die Anschubfinanzierung für die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze in Humanmedizin mit zusätzlichen Finanzmitteln weiterzuführen.</p>
  • Weiterführung der Anschubfinanzierung 2017-2020 für zusätzliche Ausbildungsplätze in Humanmedizin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bund gewährte Anschubfinanzierung läuft nach vier Jahren 2020 aus. Die Ausbildung in Humanmedizin dauert aber länger als vier Jahre. Die Kosten für diese vom Bund geforderten Massnahmen müssten ab 2021 von den Universitätskantonen, die grosses Engagement gezeigt haben, übernommen werden. Das ist nicht gerechtfertigt. Deshalb ist es angezeigt, die zusätzlichen Kosten nicht den Trägerkantonen der Universitäten aufzuerlegen. Im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft soll der Bund zusätzliche Mittel für die Weiterführung des Programms den durchführenden Kantonen beziehungsweise Universitäten zur Verfügung stellen. Dabei darf der Bund nicht einen Teil der ohnehin bewilligten BFI-Mittel mit der Etikette "Weiterführung der Anschubfinanzierung Humanmedizin-Ausbildungsplätze" versehen. Es müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass die übrigen Studiengänge der Universitäten (Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften) reduziert werden müssen, bloss um dieses Ziel des Bundes zu erreichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass es sich bei der Frage der Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin um ein wichtiges hochschulpolitisches Thema handelt und ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund und Kantonen unabdingbar ist. In den letzten Jahren wurden in der Schweiz gemessen am Bedarf zu wenige Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Gleichzeitig wurden vermehrt ausländische Fachkräfte rekrutiert. Um diese Abhängigkeit vom Ausland zu mindern, wurden im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 zusätzliche Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken für ein vierjähriges Sonderprogramm zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten in Humanmedizin beschlossen.</p><p>Bund und Kantone haben im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), des höchsten hochschulpolitischen Organs der Schweiz, die Eckwerte des Sonderprogramms festgelegt. Mit einem knappen Drittel der Mittel werden die bereits seit 2013 eingeleiteten Kapazitätsausweitungen an kantonalen Universitäten unterstützt. Die restlichen 70 Millionen Franken dienen als Anschubfinanzierung für eine zusätzliche Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl Master-Abschlüsse in Humanmedizin auf jährlich 1300 ab 2025.</p><p>Mit den Eckwerten hat die SHK auch die Auswahl- und Finanzierungskriterien festgelegt. Diese sahen unter anderem vor, dass die Hochschulen und ihre Träger in ihren Projektanträgen aufzeigen müssen, dass sie die Aus- und Weiterfinanzierung ihrer Kapazitätserhöhungen über die Periode 2017-2020 hinaus selber leisten können. Dies entsprach dem von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Sonderprogramm, wonach nach der vierjährigen Anschubfinanzierung der Bund die eingeleiteten Kapazitätserhöhungen über die regulären Finanzierungsinstrumente des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG), insbesondere über die Grund- und die Investitionsbeiträge, weiter unterstützen würde. Das von Swissuniversities koordinierte Paket an Anträgen wurde vom Hochschulrat der SHK am 18. November 2016 gutgeheissen und umfasste Kapazitätserhöhungen an den Universitäten Bern, Genf, Lausanne und Zürich, neue Angebote an den Universitäten Freiburg und Tessin sowie der ETH Zürich, neue Kooperationen zwischen den Universitäten Zürich und St. Gallen bzw. Luzern und die Verstärkung der Passerelle zwischen der Universität Lausanne und der EPFL. Die ersten Zwischenergebnisse zur Umsetzung des Sonderprogramms sind positiv: So wurde die Anzahl der Bachelor-Diplome von 878 im Jahr 2013 auf 1087 im Jahr 2018 gesteigert; die verliehenen Master-Diplome stiegen im gleichen Zeitraum von 786 auf 995.</p><p>Die SHK hat im Kontext ihrer Beschlüsse vom 20. Mai 2019 die Weiterführung der Stärkung des Nachwuchses im Medizinbereich als einen ihrer prioritären Schwerpunkte für die Periode 2021-2024 festgelegt. Die Unterstützung dieses Schwerpunkts durch den Bund soll jedoch, wie im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 beschlossen, über die reguläre Finanzierung nach HFKG erfolgen. Der Bundesrat ist aus den erwähnten Gründen der Ansicht, dass eine Weiterführung der zusätzlichen Sonderfinanzierung über das geplante Wachstum der Mittel für die BFI-Botschaft 2021-2024 hinaus durch den Bund nicht angebracht ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 die Anschubfinanzierung für die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze in Humanmedizin mit zusätzlichen Finanzmitteln weiterzuführen.</p>
    • Weiterführung der Anschubfinanzierung 2017-2020 für zusätzliche Ausbildungsplätze in Humanmedizin

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