Kontaminiertes Trinkwasser. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist weichenstellend

ShortId
19.4205
Id
20194205
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Kontaminiertes Trinkwasser. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist weichenstellend
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Beurteilung der Toxizität der Abbauprodukte (Metaboliten) war früher keine Anforderung für die Zulassung. Das gilt auch für die Zulassung von Chlorothalonil in den Siebzigerjahren. 2010 wurde daher für Pflanzenschutzmittel, in Anlehnung an die EU, eine gezielte Überprüfung zugelassener Wirkstoffe und ihrer Metaboliten gestartet. Bei dieser Reevaluation ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig für die Risikobewertung, während das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung entscheidet. Die Beurteilung des Bundes basiert stets auf den vom Zulassungsinhaber zur Verfügung gestellten Daten zum Abbauverhalten des Wirkstoffes und zur Toxizität der Metaboliten. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass die Beurteilungen des Bundes und der EFSA nicht auf derselben Datenbasis erfolgt sind. Zudem hat die EFSA eine andere Bewertungsmethode verwendet als die Schweizer Behörden. Darin könnten die Gründe für punktuell abweichende Bewertungen liegen. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob mittels Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung Wirkstoffverbote aus der EU ohne weitere Überprüfung übernommen werden könnten.</p><p>2. In der Schweiz und für die EFSA gelten für die "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil Höchstwerte von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Entsprechend wurden in der Schweiz und in Europa alle identifizierten Metaboliten von Chlorothalonil toxikologisch beurteilt, bei denen Rückstände im Trink- oder Grundwasser in einer Konzentration über diesem Höchstwert zu erwarten sind. Ist mit einer geringeren Konzentration zu rechnen, erübrigt sich eine solche Beurteilung, weil kein nennenswertes Risiko für die menschliche Gesundheit besteht.</p><p>3. Das BLW publiziert eine Liste der Pflanzenschutzmittel und ihrer Abbauprodukte, die das BLV auf ihre Relevanz hin beurteilt hat (www.blw.admin.ch&gt;"Nachhaltige Produktion"&gt;"Pflanzenschutzmittel"&gt;"Nachhaltige Anwendung und Risikoreduktion"&gt;"Schutz des Grundwassers"&gt;Dokument "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser"). Diese Liste wird laufend anhand neuer Erkenntnisse erweitert. Damit verfügen die zuständigen kantonalen Behörden über alle Informationen, um die ihnen rechtlich obliegenden Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.</p><p>4. Pflanzenschutzmittelrückstände und Metaboliten werden in verschiedenen risikobasierten Programmen wie u. a. der nationalen Grundwasserbeobachtung des Bundesamts für Umwelt (Naqua) und kantonalen Trinkwasserkampagnen gemessen. Bei all diesen Programmen werden das BLW und das BLV einbezogen, da die Resultate ein wichtiges Element für die gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln sind (vgl. Ziff. 1). Es ist jedoch zu prüfen, wie die Informationen aus den von den Kantonen durchgeführten Monitorings besser berücksichtigt werden können. Im Rahmen des Aktionsplanes des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln findet ein regelmässiger Austausch statt zwischen dem Bund und dem kantonalen Vollzug, der dem Bund die nötigen Rückschlüsse aus der Anwendung auf die Zulassung erlaubt. Dies bietet auch Gelegenheit, um allfällige Ergänzungen der Liste der Pflanzenschutzmittel und ihrer Abbauprodukte zu beschliessen.</p><p>5. Die "Relevanz" der Metaboliten von Chlorothalonil wurde erst 2018 festgestellt, weil Chlorothalonil im Rahmen der seit 2010 stattfindenden gezielten Überprüfung von älteren Pflanzenschutzmitteln erst zu diesem Zeitpunkt reevaluiert wurde. Das heisst, die Metaboliten von Chlorothalonil wurden damals zum ersten Mal toxikologisch beurteilt. Infolge beschränkter Ressourcen ist eine Priorisierung der zu reevaluierenden Wirkstoffe bei der gezielten Prüfung nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die öffentliche Liste "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser" ist die Grundlage für den kantonalen Vollzug des Gewässerschutz- und des Lebensmittelrechts. Die Liste vom 30. November 2017 enthielt ein Abbauprodukt für Chlorothalonil, jene vom 20. Mai 2019 zwei, jene vom 16. Juli 2019 sieben und jene vom 6. August 2019 neun. Die Zahl der Chlorothalonil-Metaboliten dürfte jedoch bei zwanzig liegen.</p><p>Bevor die kantonalen Vollzugsorgane überhaupt in der Lage sind, neue Stoffe zu messen und zu analysieren, müssen sie vom Bund über deren Existenz informiert werden, und es sind aufwendige Methodenentwicklungen nötig. Die lückenhafte, häppchenweise Bekanntgabe von neuen Stoffen durch den Bund verunmöglicht einen effizienten und effektiven Vollzug durch die Kantone.</p><p>Die EU stufte zahlreiche Chlorothalonil-Metaboliten als relevant ein, weil die Stoffe für Mensch und Umwelt als gefährlich gelten. Das BLV folgte der EU jedoch nicht bei allen Metaboliten, obwohl es dies normalerweise tut. Für einige Metaboliten fehlen zudem toxikologische Bewertungen und damit auch die rechtlichen Grundlagen für den kantonalen Vollzug. Entsprechende Fragen wurden in der Fragestunde vom 23. September 2019 gestellt (beispielsweise 19.5538, 19.5539 oder 19.5549), vom Bundesrat unbefriedigend beantwortet. Sie werden mit dieser Interpellation deshalb teilweise wiederholt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum übernimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht bei allen Chlorothalonil-Metaboliten die Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wie sonst üblich?</p><p>2. Was ist mit den Chlorothalonil-Metaboliten, für die eine toxikologische Bewertung fehlt und damit die Grundlage für einen Vollzug?</p><p>3. Weshalb wird den kantonalen Vollzugsbehörden vom Bund nicht eine Liste mit allen relevanten und nicht relevanten Abbaustoffen zur Verfügung gestellt, basierend auf den Daten der Zulassung, damit Grund- und Trinkwasser umfassend überprüft werden können?</p><p>4. Wie stellt der Bund sicher, dass er Rückschlüsse aus der Anwendung ziehen und nötige Anpassungen bei der Zulassung vornehmen kann, wenn er die Vollzugsbehörden nicht lückenlos darüber informiert, welche Stoffe sie im Feld erwarten müssen?</p><p>5. Ist der fehlende "Informations- und Rückkoppelungs-Mechanismus" ein Grund, weshalb Chlorothalonil jahrzehntelang ausgebracht werden konnte, ohne dass die Vollzugsbehörden die hohen Werte seiner Metaboliten feststellen und zurückmelden konnten?</p>
  • Kontaminiertes Trinkwasser. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist weichenstellend
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Beurteilung der Toxizität der Abbauprodukte (Metaboliten) war früher keine Anforderung für die Zulassung. Das gilt auch für die Zulassung von Chlorothalonil in den Siebzigerjahren. 2010 wurde daher für Pflanzenschutzmittel, in Anlehnung an die EU, eine gezielte Überprüfung zugelassener Wirkstoffe und ihrer Metaboliten gestartet. Bei dieser Reevaluation ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig für die Risikobewertung, während das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung entscheidet. Die Beurteilung des Bundes basiert stets auf den vom Zulassungsinhaber zur Verfügung gestellten Daten zum Abbauverhalten des Wirkstoffes und zur Toxizität der Metaboliten. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass die Beurteilungen des Bundes und der EFSA nicht auf derselben Datenbasis erfolgt sind. Zudem hat die EFSA eine andere Bewertungsmethode verwendet als die Schweizer Behörden. Darin könnten die Gründe für punktuell abweichende Bewertungen liegen. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob mittels Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung Wirkstoffverbote aus der EU ohne weitere Überprüfung übernommen werden könnten.</p><p>2. In der Schweiz und für die EFSA gelten für die "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil Höchstwerte von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Entsprechend wurden in der Schweiz und in Europa alle identifizierten Metaboliten von Chlorothalonil toxikologisch beurteilt, bei denen Rückstände im Trink- oder Grundwasser in einer Konzentration über diesem Höchstwert zu erwarten sind. Ist mit einer geringeren Konzentration zu rechnen, erübrigt sich eine solche Beurteilung, weil kein nennenswertes Risiko für die menschliche Gesundheit besteht.</p><p>3. Das BLW publiziert eine Liste der Pflanzenschutzmittel und ihrer Abbauprodukte, die das BLV auf ihre Relevanz hin beurteilt hat (www.blw.admin.ch&gt;"Nachhaltige Produktion"&gt;"Pflanzenschutzmittel"&gt;"Nachhaltige Anwendung und Risikoreduktion"&gt;"Schutz des Grundwassers"&gt;Dokument "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser"). Diese Liste wird laufend anhand neuer Erkenntnisse erweitert. Damit verfügen die zuständigen kantonalen Behörden über alle Informationen, um die ihnen rechtlich obliegenden Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.</p><p>4. Pflanzenschutzmittelrückstände und Metaboliten werden in verschiedenen risikobasierten Programmen wie u. a. der nationalen Grundwasserbeobachtung des Bundesamts für Umwelt (Naqua) und kantonalen Trinkwasserkampagnen gemessen. Bei all diesen Programmen werden das BLW und das BLV einbezogen, da die Resultate ein wichtiges Element für die gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln sind (vgl. Ziff. 1). Es ist jedoch zu prüfen, wie die Informationen aus den von den Kantonen durchgeführten Monitorings besser berücksichtigt werden können. Im Rahmen des Aktionsplanes des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln findet ein regelmässiger Austausch statt zwischen dem Bund und dem kantonalen Vollzug, der dem Bund die nötigen Rückschlüsse aus der Anwendung auf die Zulassung erlaubt. Dies bietet auch Gelegenheit, um allfällige Ergänzungen der Liste der Pflanzenschutzmittel und ihrer Abbauprodukte zu beschliessen.</p><p>5. Die "Relevanz" der Metaboliten von Chlorothalonil wurde erst 2018 festgestellt, weil Chlorothalonil im Rahmen der seit 2010 stattfindenden gezielten Überprüfung von älteren Pflanzenschutzmitteln erst zu diesem Zeitpunkt reevaluiert wurde. Das heisst, die Metaboliten von Chlorothalonil wurden damals zum ersten Mal toxikologisch beurteilt. Infolge beschränkter Ressourcen ist eine Priorisierung der zu reevaluierenden Wirkstoffe bei der gezielten Prüfung nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die öffentliche Liste "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser" ist die Grundlage für den kantonalen Vollzug des Gewässerschutz- und des Lebensmittelrechts. Die Liste vom 30. November 2017 enthielt ein Abbauprodukt für Chlorothalonil, jene vom 20. Mai 2019 zwei, jene vom 16. Juli 2019 sieben und jene vom 6. August 2019 neun. Die Zahl der Chlorothalonil-Metaboliten dürfte jedoch bei zwanzig liegen.</p><p>Bevor die kantonalen Vollzugsorgane überhaupt in der Lage sind, neue Stoffe zu messen und zu analysieren, müssen sie vom Bund über deren Existenz informiert werden, und es sind aufwendige Methodenentwicklungen nötig. Die lückenhafte, häppchenweise Bekanntgabe von neuen Stoffen durch den Bund verunmöglicht einen effizienten und effektiven Vollzug durch die Kantone.</p><p>Die EU stufte zahlreiche Chlorothalonil-Metaboliten als relevant ein, weil die Stoffe für Mensch und Umwelt als gefährlich gelten. Das BLV folgte der EU jedoch nicht bei allen Metaboliten, obwohl es dies normalerweise tut. Für einige Metaboliten fehlen zudem toxikologische Bewertungen und damit auch die rechtlichen Grundlagen für den kantonalen Vollzug. Entsprechende Fragen wurden in der Fragestunde vom 23. September 2019 gestellt (beispielsweise 19.5538, 19.5539 oder 19.5549), vom Bundesrat unbefriedigend beantwortet. Sie werden mit dieser Interpellation deshalb teilweise wiederholt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum übernimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht bei allen Chlorothalonil-Metaboliten die Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wie sonst üblich?</p><p>2. Was ist mit den Chlorothalonil-Metaboliten, für die eine toxikologische Bewertung fehlt und damit die Grundlage für einen Vollzug?</p><p>3. Weshalb wird den kantonalen Vollzugsbehörden vom Bund nicht eine Liste mit allen relevanten und nicht relevanten Abbaustoffen zur Verfügung gestellt, basierend auf den Daten der Zulassung, damit Grund- und Trinkwasser umfassend überprüft werden können?</p><p>4. Wie stellt der Bund sicher, dass er Rückschlüsse aus der Anwendung ziehen und nötige Anpassungen bei der Zulassung vornehmen kann, wenn er die Vollzugsbehörden nicht lückenlos darüber informiert, welche Stoffe sie im Feld erwarten müssen?</p><p>5. Ist der fehlende "Informations- und Rückkoppelungs-Mechanismus" ein Grund, weshalb Chlorothalonil jahrzehntelang ausgebracht werden konnte, ohne dass die Vollzugsbehörden die hohen Werte seiner Metaboliten feststellen und zurückmelden konnten?</p>
    • Kontaminiertes Trinkwasser. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist weichenstellend

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