Schlechterstellung der Frauen beim Zugang zu Eisenmedikamenten

ShortId
19.4210
Id
20194210
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Schlechterstellung der Frauen beim Zugang zu Eisenmedikamenten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eisensubstitution bei Eisenmangel mit Anämie, worauf sich der Bericht des Swiss Medical Boards bezieht, ist unbestritten. In der Fachwelt stark umstritten sind jedoch die Definition und der Behandlungsbedarf eines Eisenmangels ohne Anämie.</p><p>Hinsichtlich der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Fall von Eiseninfusionen bei Eisenmangel ohne Anämie wurden wiederholt Anfragen an das Bundesamt für Gesundheit gerichtet. Zudem gibt es immer wieder Streitigkeiten mit den Krankenversicherern bezüglich deren Vergütung sowie mehrere Gerichtsprozesse. Auch wurde die Thematik in der Interpellation Heim 12.3715, "Ungleiche Versorgung in der Grundversicherung", aufgegriffen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als angezeigt, die Fragen hinsichtlich Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie wissenschaftlich fundiert mit einem Health-Technology-Assessment-Bericht aufzubereiten. Dieser Bericht ist ergebnisoffen und wird keine Vorschläge hinsichtlich einer Regulierung enthalten. Ob und allenfalls in welcher Art ein Regulierungsbedarf besteht, wird erst nach Vorliegen des HTA-Berichtes evaluiert. Somit kann der Bundesrat derzeit zu den Fragen des Regulierungsbedarfs nicht Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet seit 2015 daran, Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie zu überprüfen. Gemäss Presseartikeln soll das Resultat Ende Jahr vorliegen. Geprüft werden soll - neben anderen einschränkenden Massnahmen - auch die generelle Senkung des Eisengrenzwertes zur Einschränkung der Therapie. </p><p>Ein negativer Entscheid beim HTA zu Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie dürfte vor allem Frauen treffen, da sie aufgrund körperlicher Voraussetzungen die massgebliche Patientengruppe sind. Das Swiss Medical Board (SMB) kam in seinem Health Technology Assessment (HTA) 2014 zum Schluss, dass ein günstiges Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis von parenteralem Eisen sowie die Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Konkret hielt das SMB fest, dass bei Patienten mit einem schweren symptomatischen Eisenmangel oder einer Eisenmangelanämie eine parenterale Eisentherapie ihren Stellenwert hat. In einem breit erarbeiteten Schweizer Konsensus kommen Fachärzte zu einem ähnlichen Schluss. Zudem empfehlen sie, sich nicht auf einen Schwellenwert zu stützen, sondern Grunderkrankung und Symptome bei der Diagnosestellung zu berücksichtigen.</p><p>Hinzu kommt, dass kurzfristige Einsparungen gemäss einer aktuellen Studie gar Mehrkosten verursachen könnten. So kommen die Verfasser der Schweizer Studie "Economic burden of symptomatic iron deficiency" zum Schluss, dass durch Falschdiagnosen bei Eisenmangel direkte medizinische Kosten von 78 Millionen Schweizerfranken entstehen, da betroffenen Frauen anstelle einer Therapie gegen Eisenmangel stattdessen Psychopharmaka zur Symptombehandlung verschrieben werden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Sieht der Bundesrat bei Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie, welcher primär bei Frauen auftritt, Regulierungsbedarf, obwohl dieser sich medizinisch wie ökonomisch kontraproduktiv auswirken dürfte? </p><p>- Erachtet der Bundesrat eine Steuerung der Leistungen über einen fixen Richtwert als zweckdienlich? Und falls ja, soll dieser an die Stelle einer ganzheitlichen Diagnose für die einzelne Patientin treten?</p><p>- Krankenkassen nehmen ihre indirekte Steuerungsfunktion bereits heute wahr. Erachtet der Bundesrat eine zusätzliche Regulierung als verhältnismässig und notwendig?</p>
  • Schlechterstellung der Frauen beim Zugang zu Eisenmedikamenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eisensubstitution bei Eisenmangel mit Anämie, worauf sich der Bericht des Swiss Medical Boards bezieht, ist unbestritten. In der Fachwelt stark umstritten sind jedoch die Definition und der Behandlungsbedarf eines Eisenmangels ohne Anämie.</p><p>Hinsichtlich der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Fall von Eiseninfusionen bei Eisenmangel ohne Anämie wurden wiederholt Anfragen an das Bundesamt für Gesundheit gerichtet. Zudem gibt es immer wieder Streitigkeiten mit den Krankenversicherern bezüglich deren Vergütung sowie mehrere Gerichtsprozesse. Auch wurde die Thematik in der Interpellation Heim 12.3715, "Ungleiche Versorgung in der Grundversicherung", aufgegriffen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als angezeigt, die Fragen hinsichtlich Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie wissenschaftlich fundiert mit einem Health-Technology-Assessment-Bericht aufzubereiten. Dieser Bericht ist ergebnisoffen und wird keine Vorschläge hinsichtlich einer Regulierung enthalten. Ob und allenfalls in welcher Art ein Regulierungsbedarf besteht, wird erst nach Vorliegen des HTA-Berichtes evaluiert. Somit kann der Bundesrat derzeit zu den Fragen des Regulierungsbedarfs nicht Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet seit 2015 daran, Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie zu überprüfen. Gemäss Presseartikeln soll das Resultat Ende Jahr vorliegen. Geprüft werden soll - neben anderen einschränkenden Massnahmen - auch die generelle Senkung des Eisengrenzwertes zur Einschränkung der Therapie. </p><p>Ein negativer Entscheid beim HTA zu Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie dürfte vor allem Frauen treffen, da sie aufgrund körperlicher Voraussetzungen die massgebliche Patientengruppe sind. Das Swiss Medical Board (SMB) kam in seinem Health Technology Assessment (HTA) 2014 zum Schluss, dass ein günstiges Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis von parenteralem Eisen sowie die Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Konkret hielt das SMB fest, dass bei Patienten mit einem schweren symptomatischen Eisenmangel oder einer Eisenmangelanämie eine parenterale Eisentherapie ihren Stellenwert hat. In einem breit erarbeiteten Schweizer Konsensus kommen Fachärzte zu einem ähnlichen Schluss. Zudem empfehlen sie, sich nicht auf einen Schwellenwert zu stützen, sondern Grunderkrankung und Symptome bei der Diagnosestellung zu berücksichtigen.</p><p>Hinzu kommt, dass kurzfristige Einsparungen gemäss einer aktuellen Studie gar Mehrkosten verursachen könnten. So kommen die Verfasser der Schweizer Studie "Economic burden of symptomatic iron deficiency" zum Schluss, dass durch Falschdiagnosen bei Eisenmangel direkte medizinische Kosten von 78 Millionen Schweizerfranken entstehen, da betroffenen Frauen anstelle einer Therapie gegen Eisenmangel stattdessen Psychopharmaka zur Symptombehandlung verschrieben werden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Sieht der Bundesrat bei Eisensubstitutionen bei Eisenmangel ohne Anämie, welcher primär bei Frauen auftritt, Regulierungsbedarf, obwohl dieser sich medizinisch wie ökonomisch kontraproduktiv auswirken dürfte? </p><p>- Erachtet der Bundesrat eine Steuerung der Leistungen über einen fixen Richtwert als zweckdienlich? Und falls ja, soll dieser an die Stelle einer ganzheitlichen Diagnose für die einzelne Patientin treten?</p><p>- Krankenkassen nehmen ihre indirekte Steuerungsfunktion bereits heute wahr. Erachtet der Bundesrat eine zusätzliche Regulierung als verhältnismässig und notwendig?</p>
    • Schlechterstellung der Frauen beim Zugang zu Eisenmedikamenten

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