Welche Massnahmen sind zu ergreifen, um die Zukunft der Schweizer Weinproduktion zu sichern?

ShortId
19.4214
Id
20194214
Updated
28.07.2023 02:18
Language
de
Title
Welche Massnahmen sind zu ergreifen, um die Zukunft der Schweizer Weinproduktion zu sichern?
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz reduzierte sich der Weinkonsum zwischen 1994 und 2018 um 20 Prozent. Die getrunkene Menge sank von 307 Millionen Liter auf 244 Millionen Liter. Dieser gesellschaftliche Trend ist in allen Ländern, die zu den traditionellen Weinkonsumenten zählen, zu beobachten. In der Schweiz wird er durch eine besondere Konjunkturlage verstärkt, ohne dass Schweizer Produzentinnen und Produzenten diesen Trend beeinflussen könnten.</p><p>Den weinwirtschaftlichen Statistiken 2017 des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist zu entnehmen: "Der Rückgang des Weinkonsums ist hauptsächlich auf die tiefen Erntemengen in den Jahren 2013-2015 zurückzuführen. Die Ernte 2017 ist mit 79 Millionen Litern die tiefste Ernte seit 40 Jahren und gleichzeitig bereits die vierte Ernte innerhalb von fünf Jahren, welche den durchschnittlichen Jahreskonsum von Schweizer Wein, welcher im Zehnjahresdurchschnitt bei rund 100 Millionen Liter liegt, nicht mehr abdeckt. Entsprechend ist auch im nächsten Jahr nicht mit einer Erholung des Konsums zu rechnen."</p><p>Um in dieser einzigartigen Situation der Nachfrage gerecht zu werden, hat der Weinhandel auf die ausländische Weinproduktion zurückgegriffen. Die Bedingungen haben sich auch 2018 nicht verändert, einem Weinjahr, das zu den besten überhaupt zählt. Dennoch sind einige Fässer heute noch voll. Im Vorfeld der Weinlese 2019 machen sich nun einige Schweizer Winzer die grössten Sorgen um ihre Zukunft und befürchten das Verschwinden von einigen Rebbergen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um dem Rückgang des Konsums von Schweizer Weinen entgegenzuwirken. Zum Beispiel, indem man den ganzen Spielraum, den die Artikel 21 und 22 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) bezüglich der Zollkontingente schaffen, ausnutzt.</p><p>Oder indem die Weingrossverteiler auf die eine oder andere Weise für diese Problematik sensibilisiert und so dazu angeregt werden, Schweizer Weine zu bewerben. Oder indem die Winzerinnen und Winzer selber durch ihren Dachverband zusammengebracht werden.</p><p>Oder auch indem die Identifikation der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mit den heimischen Produkten gestärkt wird, beispielsweise durch spezifische Sensibilisierungsprogramme, die die Qualität und Vielfalt der Schweizer Weinbaugebiete bewerben.</p>
  • <p>In der Schweiz wird weltweit am viertmeisten Wein pro Einwohner konsumiert. Der seit über 25 Jahren rückgängige Gesamtweinkonsum spiegelt den gesellschaftlichen Wandel und ein verantwortungsvolleres Konsumentenverhalten wider. Der Marktanteil der Schweizer Weine hat sich seit 2005 zwischen 35 Prozent und 38 Prozent eingependelt und belief sich 2018 auf 36,6 Prozent (plus 1,6 Prozent gegenüber 2017). Der Bundesrat ist sich der Wettbewerbsbedingungen auf dem Schweizer Weinmarkt und der Schwierigkeiten aufgrund der hohen Lagerbestände an Schweizer Weinen nach der Rekordernte von 2018 bewusst.</p><p>Der Bundesrat hat sich zur Frage einer möglichen Änderung des Weinzollkontingents bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 12.3482, "Importkontingente für Wein", und Hiltpold 12.3726, "Weinimportkontingent dem Konsum anpassen", und kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation Borloz 18.3220, "Zuteilung der Kontingentsanteile für die Einfuhr von Wein", geäussert. Der Umfang des Zollkontingents wurde gemäss den Modalitäten im Zusammenhang mit den Verhandlungen der Uruguay-Runde auf 170 Millionen Liter festgelegt. Der aktuelle Stand von Produktion, Konsum und Einfuhr steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung des Umfangs des Zollkontingents, der in den Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich des Marktzugangs bei der WTO notifiziert ist. Seit Inkrafttreten des gemeinsamen Zollkontingents im Jahr 2001 wurde das Kontingent nie ausgeschöpft. Somit verkauft die Schweizer Weinwirtschaft ihre Produkte unter vorhersehbaren Bedingungen, die eine marktorientierte Ausrichtung der Branche fördern. Die Konsumentinnen und Konsumenten können frei entscheiden, welche Weine sie bevorzugen, ohne dass ihre Wahl durch Einfuhrbeschränkungen bestimmt wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es keinen Handlungsspielraum bezüglich des Volumens oder der Zuteilung des Zollkontingents gibt.</p><p>Die Weinbaukultur prägt die Schweizer Landschaft und ist Teil des landwirtschaftlichen Kulturerbes der Schweiz. Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten darin überein, dass der Weinabsatz dank der Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten für den Reichtum der Schweizer Weinkultur erhöht und dieses Potenzial besser genutzt werden kann.</p><p>Es liegt in der Verantwortung der Branchenakteure, hinsichtlich der Sensibilisierung der grossen Weinhändler die Vermarktung der Schweizer Weine voranzutreiben. Der Bund unterstützt bereits subsidiär die Finanzierung von Massnahmen der Weinbranche zur Förderung des Verkaufs von Schweizer Weinen. Zu diesem Zweck ist ein Betrag in Höhe von 3,2 Millionen Franken für das Jahr 2019 vorgesehen.</p><p>Angesichts der besorgniserregenden Situation auf dem Schweizer Weinmarkt hat das Bundesamt für Landwirtschaft im Juli 2019 in Aussicht gestellt, innerhalb des bestehenden Budget- und Rechtsrahmens für die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte eine zusätzliche Unterstützung zu gewähren. Diese Unterstützung könnte beispielsweise dazu verwendet werden, Schweizer Weine bei den Grossverteilern besser zu bewerben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hält es der Bundesrat für sinnvoll, einzugreifen und Massnahmen vorzuschlagen, die dem Rückgang des Konsums von Schweizer Weinen entgegenwirken und den Erhalt der 15 000 Hektaren Rebfläche im Land sichern sollen?</p><p>Wenn ja: Welche Mittel schlägt er dazu vor?</p>
  • Welche Massnahmen sind zu ergreifen, um die Zukunft der Schweizer Weinproduktion zu sichern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz reduzierte sich der Weinkonsum zwischen 1994 und 2018 um 20 Prozent. Die getrunkene Menge sank von 307 Millionen Liter auf 244 Millionen Liter. Dieser gesellschaftliche Trend ist in allen Ländern, die zu den traditionellen Weinkonsumenten zählen, zu beobachten. In der Schweiz wird er durch eine besondere Konjunkturlage verstärkt, ohne dass Schweizer Produzentinnen und Produzenten diesen Trend beeinflussen könnten.</p><p>Den weinwirtschaftlichen Statistiken 2017 des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist zu entnehmen: "Der Rückgang des Weinkonsums ist hauptsächlich auf die tiefen Erntemengen in den Jahren 2013-2015 zurückzuführen. Die Ernte 2017 ist mit 79 Millionen Litern die tiefste Ernte seit 40 Jahren und gleichzeitig bereits die vierte Ernte innerhalb von fünf Jahren, welche den durchschnittlichen Jahreskonsum von Schweizer Wein, welcher im Zehnjahresdurchschnitt bei rund 100 Millionen Liter liegt, nicht mehr abdeckt. Entsprechend ist auch im nächsten Jahr nicht mit einer Erholung des Konsums zu rechnen."</p><p>Um in dieser einzigartigen Situation der Nachfrage gerecht zu werden, hat der Weinhandel auf die ausländische Weinproduktion zurückgegriffen. Die Bedingungen haben sich auch 2018 nicht verändert, einem Weinjahr, das zu den besten überhaupt zählt. Dennoch sind einige Fässer heute noch voll. Im Vorfeld der Weinlese 2019 machen sich nun einige Schweizer Winzer die grössten Sorgen um ihre Zukunft und befürchten das Verschwinden von einigen Rebbergen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um dem Rückgang des Konsums von Schweizer Weinen entgegenzuwirken. Zum Beispiel, indem man den ganzen Spielraum, den die Artikel 21 und 22 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) bezüglich der Zollkontingente schaffen, ausnutzt.</p><p>Oder indem die Weingrossverteiler auf die eine oder andere Weise für diese Problematik sensibilisiert und so dazu angeregt werden, Schweizer Weine zu bewerben. Oder indem die Winzerinnen und Winzer selber durch ihren Dachverband zusammengebracht werden.</p><p>Oder auch indem die Identifikation der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mit den heimischen Produkten gestärkt wird, beispielsweise durch spezifische Sensibilisierungsprogramme, die die Qualität und Vielfalt der Schweizer Weinbaugebiete bewerben.</p>
    • <p>In der Schweiz wird weltweit am viertmeisten Wein pro Einwohner konsumiert. Der seit über 25 Jahren rückgängige Gesamtweinkonsum spiegelt den gesellschaftlichen Wandel und ein verantwortungsvolleres Konsumentenverhalten wider. Der Marktanteil der Schweizer Weine hat sich seit 2005 zwischen 35 Prozent und 38 Prozent eingependelt und belief sich 2018 auf 36,6 Prozent (plus 1,6 Prozent gegenüber 2017). Der Bundesrat ist sich der Wettbewerbsbedingungen auf dem Schweizer Weinmarkt und der Schwierigkeiten aufgrund der hohen Lagerbestände an Schweizer Weinen nach der Rekordernte von 2018 bewusst.</p><p>Der Bundesrat hat sich zur Frage einer möglichen Änderung des Weinzollkontingents bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 12.3482, "Importkontingente für Wein", und Hiltpold 12.3726, "Weinimportkontingent dem Konsum anpassen", und kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation Borloz 18.3220, "Zuteilung der Kontingentsanteile für die Einfuhr von Wein", geäussert. Der Umfang des Zollkontingents wurde gemäss den Modalitäten im Zusammenhang mit den Verhandlungen der Uruguay-Runde auf 170 Millionen Liter festgelegt. Der aktuelle Stand von Produktion, Konsum und Einfuhr steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung des Umfangs des Zollkontingents, der in den Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich des Marktzugangs bei der WTO notifiziert ist. Seit Inkrafttreten des gemeinsamen Zollkontingents im Jahr 2001 wurde das Kontingent nie ausgeschöpft. Somit verkauft die Schweizer Weinwirtschaft ihre Produkte unter vorhersehbaren Bedingungen, die eine marktorientierte Ausrichtung der Branche fördern. Die Konsumentinnen und Konsumenten können frei entscheiden, welche Weine sie bevorzugen, ohne dass ihre Wahl durch Einfuhrbeschränkungen bestimmt wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es keinen Handlungsspielraum bezüglich des Volumens oder der Zuteilung des Zollkontingents gibt.</p><p>Die Weinbaukultur prägt die Schweizer Landschaft und ist Teil des landwirtschaftlichen Kulturerbes der Schweiz. Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten darin überein, dass der Weinabsatz dank der Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten für den Reichtum der Schweizer Weinkultur erhöht und dieses Potenzial besser genutzt werden kann.</p><p>Es liegt in der Verantwortung der Branchenakteure, hinsichtlich der Sensibilisierung der grossen Weinhändler die Vermarktung der Schweizer Weine voranzutreiben. Der Bund unterstützt bereits subsidiär die Finanzierung von Massnahmen der Weinbranche zur Förderung des Verkaufs von Schweizer Weinen. Zu diesem Zweck ist ein Betrag in Höhe von 3,2 Millionen Franken für das Jahr 2019 vorgesehen.</p><p>Angesichts der besorgniserregenden Situation auf dem Schweizer Weinmarkt hat das Bundesamt für Landwirtschaft im Juli 2019 in Aussicht gestellt, innerhalb des bestehenden Budget- und Rechtsrahmens für die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte eine zusätzliche Unterstützung zu gewähren. Diese Unterstützung könnte beispielsweise dazu verwendet werden, Schweizer Weine bei den Grossverteilern besser zu bewerben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hält es der Bundesrat für sinnvoll, einzugreifen und Massnahmen vorzuschlagen, die dem Rückgang des Konsums von Schweizer Weinen entgegenwirken und den Erhalt der 15 000 Hektaren Rebfläche im Land sichern sollen?</p><p>Wenn ja: Welche Mittel schlägt er dazu vor?</p>
    • Welche Massnahmen sind zu ergreifen, um die Zukunft der Schweizer Weinproduktion zu sichern?

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