Flugtarife. Ökologischen und ökonomischen Absurditäten ein Ende setzen

ShortId
19.4218
Id
20194218
Updated
28.07.2023 02:17
Language
de
Title
Flugtarife. Ökologischen und ökonomischen Absurditäten ein Ende setzen
AdditionalIndexing
15;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Luftfahrt ist ein wichtiger Verursacher von Treibhausgasemissionen. Eine Beschränkung von Flugreisen würde fraglos dazu beitragen, dem Problem der Klimaerwärmung zu begegnen. Fürs Erste ist es indes einfacher, auf Flüge zu verzichten, die objektiv weniger praktisch sind als die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, die aber aufgrund der Flugtarife billiger sein können. Wenn beispielsweise ein Direktflug von Zürich nach Tokio mehr kostet als dieselbe Reise mit einer Zwischenlandung in der Europäischen Union, müssten die Fluggesellschaften den Reisenden ermöglichen, den Direktflug ab Zürich zu nehmen, anstatt sie zu einer ökologisch fragwürdigen Reise mit Zwischenstopp zu drängen. Derselben Logik folgend, sollten Reisende stets die Möglichkeit erhalten, ohne zusätzliche Kosten anstelle des Flugzeugs den Zug zu nehmen. Dadurch würde der ökologische Fussabdruck der Reise kleiner, ohne dass die Reisenden dafür bestraft würden.</p>
  • <p>Seit dem Inkrafttreten der Änderung von Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG; SR 748.0) und Artikel 107 der Verordnung über die Luftfahrt (LFV; SR 748.01) vom 15. November 1998 ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nicht mehr für die Prüfung und Genehmigung der Tarife der von ihm konzessionierten Fluggesellschaften zuständig. Die Festlegung der Tarife ist seither ausschliesslich Sache der Fluggesellschaften, die sie entsprechend der Marktsituation festlegen. Derzeit werden die Tarife noch dem BAZL unterbreitet, ohne dass das Bundesamt sie genehmigen muss (Art. 111 LFV).</p><p>Neben der Frage der Tarifgestaltung müssen auch einige betriebliche Aspekte berücksichtigt werden: Selbst auf kurzen Flügen zu einem Luftverkehrsknotenpunkt (Hub) werden nicht nur Passagiere befördert, die am Hub umsteigen und dann weiterfliegen, sondern auch solche, die nicht weiterreisen. Solche Flüge dienen somit nicht allein als Verbindungsflüge, sondern sie gewährleisten bzw. verbessern die direkten Verkehrsverbindungen zwischen zwei Städten. Auch können nicht alle internationalen Flughäfen durch Direktflüge miteinander verbunden werden.</p><p>Seit einigen Jahren optimieren die Fluggesellschaften ihren Betrieb durch Code-Sharing und intermodalen Verkehr; viele Flüge werden bereits heute nach diesen Prinzipien durchgeführt. Beim Code-Sharing können mehrere Fluggesellschaften denselben Flug unter ihrem eigenen Namen anbieten. Die Passagiere werden aber mit einem Flugzeug befördert, das von einer einzigen Gesellschaft im Auftrag der anderen benutzt wird. Auf diese Weise lässt sich die Zahl der Flüge auf ein und derselben Strecke verringern, was aus ökonomischer und ökologischer Sicht ein Vorteil ist.</p><p>Allfällige Auflagen für die Schweizer Fluggesellschaften würden sie somit von dieser Möglichkeit ausschliessen.</p><p>Seit einiger Zeit enthalten alle neu abgeschlossenen oder geänderten bilateralen Luftverkehrsabkommen auch Bestimmungen über intermodale Dienstleistungen. Diese Bestimmungen ermöglichen Fluggesellschaften, ihre Passagiere auf direkten Verbindungen zu oder von internationalen Flügen auf dem Land- oder Seeweg zu sämtlichen Orten im Hoheitsgebiet des betreffenden Landes oder in Drittländern zu befördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Bei der Buchung von Langstreckenflügen ist es in vielen Fällen billiger, Flugtickets zu wählen, die aber objektiv betrachtet weniger zweckmässig sind, und zwar aus ökologischer wie auch aus praktischer Sicht. So ist es manchmal billiger, einen kurzen Flug zu einem Hub und von dort aus einen Langstreckenflug zu nehmen, als ein Ticket für den Direktflug zu kaufen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, damit es für Reisende praktischer ist, die ökologisch vernünftigste Wahl zu treffen. Namentlich soll er:</p><p>1. sicherstellen, dass Reisende, die ein Ticket gekauft haben, das einen Zwischenstopp in der Schweiz einschliesst, nur den Flug ab diesem Zwischenstopp nehmen können, dies ohne zusätzliche Kosten,</p><p>2. die Fluggesellschaften dazu verpflichten, zu Inlandflügen in der Schweiz eine kostenlose Alternative mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzubieten,</p><p>3. die schweizerischen Fluggesellschaften, die Flugtickets mit Zwischenlandung im Ausland verkaufen, dazu verpflichten, für einen Teil der Reise die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug) anstelle des Fluges zu ermöglichen.</p>
  • Flugtarife. Ökologischen und ökonomischen Absurditäten ein Ende setzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Luftfahrt ist ein wichtiger Verursacher von Treibhausgasemissionen. Eine Beschränkung von Flugreisen würde fraglos dazu beitragen, dem Problem der Klimaerwärmung zu begegnen. Fürs Erste ist es indes einfacher, auf Flüge zu verzichten, die objektiv weniger praktisch sind als die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, die aber aufgrund der Flugtarife billiger sein können. Wenn beispielsweise ein Direktflug von Zürich nach Tokio mehr kostet als dieselbe Reise mit einer Zwischenlandung in der Europäischen Union, müssten die Fluggesellschaften den Reisenden ermöglichen, den Direktflug ab Zürich zu nehmen, anstatt sie zu einer ökologisch fragwürdigen Reise mit Zwischenstopp zu drängen. Derselben Logik folgend, sollten Reisende stets die Möglichkeit erhalten, ohne zusätzliche Kosten anstelle des Flugzeugs den Zug zu nehmen. Dadurch würde der ökologische Fussabdruck der Reise kleiner, ohne dass die Reisenden dafür bestraft würden.</p>
    • <p>Seit dem Inkrafttreten der Änderung von Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG; SR 748.0) und Artikel 107 der Verordnung über die Luftfahrt (LFV; SR 748.01) vom 15. November 1998 ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nicht mehr für die Prüfung und Genehmigung der Tarife der von ihm konzessionierten Fluggesellschaften zuständig. Die Festlegung der Tarife ist seither ausschliesslich Sache der Fluggesellschaften, die sie entsprechend der Marktsituation festlegen. Derzeit werden die Tarife noch dem BAZL unterbreitet, ohne dass das Bundesamt sie genehmigen muss (Art. 111 LFV).</p><p>Neben der Frage der Tarifgestaltung müssen auch einige betriebliche Aspekte berücksichtigt werden: Selbst auf kurzen Flügen zu einem Luftverkehrsknotenpunkt (Hub) werden nicht nur Passagiere befördert, die am Hub umsteigen und dann weiterfliegen, sondern auch solche, die nicht weiterreisen. Solche Flüge dienen somit nicht allein als Verbindungsflüge, sondern sie gewährleisten bzw. verbessern die direkten Verkehrsverbindungen zwischen zwei Städten. Auch können nicht alle internationalen Flughäfen durch Direktflüge miteinander verbunden werden.</p><p>Seit einigen Jahren optimieren die Fluggesellschaften ihren Betrieb durch Code-Sharing und intermodalen Verkehr; viele Flüge werden bereits heute nach diesen Prinzipien durchgeführt. Beim Code-Sharing können mehrere Fluggesellschaften denselben Flug unter ihrem eigenen Namen anbieten. Die Passagiere werden aber mit einem Flugzeug befördert, das von einer einzigen Gesellschaft im Auftrag der anderen benutzt wird. Auf diese Weise lässt sich die Zahl der Flüge auf ein und derselben Strecke verringern, was aus ökonomischer und ökologischer Sicht ein Vorteil ist.</p><p>Allfällige Auflagen für die Schweizer Fluggesellschaften würden sie somit von dieser Möglichkeit ausschliessen.</p><p>Seit einiger Zeit enthalten alle neu abgeschlossenen oder geänderten bilateralen Luftverkehrsabkommen auch Bestimmungen über intermodale Dienstleistungen. Diese Bestimmungen ermöglichen Fluggesellschaften, ihre Passagiere auf direkten Verbindungen zu oder von internationalen Flügen auf dem Land- oder Seeweg zu sämtlichen Orten im Hoheitsgebiet des betreffenden Landes oder in Drittländern zu befördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Bei der Buchung von Langstreckenflügen ist es in vielen Fällen billiger, Flugtickets zu wählen, die aber objektiv betrachtet weniger zweckmässig sind, und zwar aus ökologischer wie auch aus praktischer Sicht. So ist es manchmal billiger, einen kurzen Flug zu einem Hub und von dort aus einen Langstreckenflug zu nehmen, als ein Ticket für den Direktflug zu kaufen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, damit es für Reisende praktischer ist, die ökologisch vernünftigste Wahl zu treffen. Namentlich soll er:</p><p>1. sicherstellen, dass Reisende, die ein Ticket gekauft haben, das einen Zwischenstopp in der Schweiz einschliesst, nur den Flug ab diesem Zwischenstopp nehmen können, dies ohne zusätzliche Kosten,</p><p>2. die Fluggesellschaften dazu verpflichten, zu Inlandflügen in der Schweiz eine kostenlose Alternative mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzubieten,</p><p>3. die schweizerischen Fluggesellschaften, die Flugtickets mit Zwischenlandung im Ausland verkaufen, dazu verpflichten, für einen Teil der Reise die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug) anstelle des Fluges zu ermöglichen.</p>
    • Flugtarife. Ökologischen und ökonomischen Absurditäten ein Ende setzen

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