Studie empfiehlt der EU, die Bevölkerung besser gegen endokrine Disruptoren zu schützen. Was macht die Schweiz?

ShortId
19.4224
Id
20194224
Updated
28.07.2023 02:15
Language
de
Title
Studie empfiehlt der EU, die Bevölkerung besser gegen endokrine Disruptoren zu schützen. Was macht die Schweiz?
AdditionalIndexing
36;10;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der potenziellen Auswirkungen endokriner Disruptoren (ED) auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewusst. In den letzten Jahren haben die Kontrollbehörden des Bundes ihren Fokus auf die Evaluation und die Regulierung bestimmter ED gerichtet. Zahlreiche in der Europäischen Union (EU) eingeführte Neuerungen wurden in der Schweizer Gesetzgebung übernommen, um die Entwicklung von Alternativen mit vorteilhafterem toxikologischem Profil zu fördern.</p><p>1. Hauptziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die gegenseitige Information sicherzustellen und amtsübergreifende Aktivitäten (zwischen BAG, BLV, BAFU, BLW, SECO und Swissmedic) zu koordinieren. Sie gewährleistet sachdienliche und fachlich abgestimmte Informationen und eine kompetente Beratung der Schweizer Bevölkerung. Ausserdem verfolgt sie die internationalen Entwicklungen im Bereich ED, und ihre Mitglieder arbeiten in internationalen Gremien mit.</p><p>2. Auf den Internetseiten der zuständigen Ämter ist ein gemeinsames Factsheet verfügbar, das von der interdepartementalen Arbeitsgruppe mit der Unterstützung der Suva erarbeitet wurde. Das Dokument wird regelmässig aktualisiert, um die neusten wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen im Bereich der ED abzubilden. Darüber hinaus veröffentlichen die Ämter auf ihren Seiten spezifische Factsheets zu bestimmten Substanzen.</p><p>Um die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen, werden die ED künftig stärker reglementiert. So sind sie in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln künftig nicht mehr zugelassen. Sie gelten in sonstigen Chemikalien als besonders bedenkliche Substanzen und können einer Zulassungspflicht unterstellt werden. Überdies sind gewisse spezifische Verwendungszwecke von DE ausdrücklich untersagt, beispielsweise der Einsatz von Bisphenol A in Babyfläschchen oder Thermopapier.</p><p>3. Nein, dies ist nicht vorgesehen. Jedes Amt finanziert aber im Rahmen seiner Tätigkeiten je nach Bedarf Tests oder Projekte.</p><p>4. Die EU wendet seit 2018 strikte Regeln zur Identifizierung von ED in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln an. Überdies wird die Reach-Verordnung (EG, Nr. 1907/2006) derzeit revidiert, um ED-Tests als Anforderung vor dem Inverkehrbringen von Chemikalien einzuführen.</p><p>Das Schweizer Recht enthält bereits heute Vorschriften zu ED, die grösstenteils mit denjenigen des europäischen Rechtssystems harmonisiert sind, insbesondere für Chemikalien, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Überdies wurden mit der letzten Revision der Biozidprodukteverordnung und der Pflanzenschutzmittelverordnung die von der EU festgelegten Identifizierungskriterien für ED übernommen. In Bezug auf Kosmetika überprüft die Europäische Kommission derzeit die Sicherheit mehrerer Substanzen mit potenziellen ED-Eigenschaften neu und wird ihre Vorschriften wenn nötig entsprechend anpassen. Der Bundesrat verfolgt diese Arbeiten aufmerksam und wird bei Bedarf ebenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen. Im Übrigen sind auch Arbeitnehmende gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor schädigenden Chemikalien, darunter auch ED, geschützt.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt, dass es wichtig ist, eine übergreifende Definition der ED zu haben, die alle Bereiche und deren jeweilige Regulierung abdeckt. Die schweizerischen Behörden arbeiten so eng wie möglich mit den europäischen Behörden zusammen, beispielsweise bei der Erarbeitung von Identifizierungskriterien oder der Aktualisierung von Reach. Die Schweizer Behörden beteiligen sich zudem aktiv in der Arbeitsgruppe der OECD, die für die Entwicklung und die Validierung neuer Methoden zur Analyse von ED zuständig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Januar 2019 wurde eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie über endokrine Disruptoren veröffentlicht (Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection). Die Studie empfiehlt der Europäischen Union, übergreifende Regelungen zu erarbeiten, damit Mensch und Umwelt endokrinen Disruptoren weniger ausgesetzt sind, sowie die Legaldefinition des endokrinen Disruptors, die mit der Zulassung der Produkte verbundenen Prüfungen und die an die verschiedenen Bereiche angepassten Regelungen klarer zu formulieren (namentlich betreffend Kosmetika, Lebensmittelzusatzstoffe, Küchenutensilien, Behältnisse und Spielzeug). Es könnten beispielsweise Grenzwerte festgelegt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten diesen Substanzen möglichst wenig ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme zum Postulat Tornare 17.3935 antwortete der Bundesrat, die zuständigen schweizerischen Behörden würden aktiv mit der EU zusammenarbeiten und es sei vorgesehen, die dort entwickelten Kriterien im Bereich der endokrinen Disruptoren zu übernehmen. Er teilte auch mit, dass zu diesem Zweck eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei.</p><p>1. Welche Arbeiten hat diese Gruppe bisher durchgeführt, und welches sind ihre Ergebnisse hinsichtlich der Gesundheit und der Information der Bevölkerung?</p><p>2. Welche Aktionen sind vorgesehen, um die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu informieren und sowohl ihre Gesundheit als auch die Umwelt besser vor diesen unerwünschten Substanzen zu schützen?</p><p>3. Ist beispielsweise vorgesehen, wie in Dänemark unabhängige Tests zu diesen Substanzen zu finanzieren, etwa solche, die durch unabhängige Laboratorien, Konsumentinnen- und Konsumentenschutzverbände oder andere Verbände, die sich dem Gesundheitsschutz verschreiben, durchgeführt werden?</p><p>4. Wie weit ist die EU bei der Erarbeitung von Kriterien bezüglich endokriner Disruptoren vorangekommen, und wie wurden diese von der Schweiz übernommen?</p><p>5. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu den Empfehlungen der Studie "Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection"?</p>
  • Studie empfiehlt der EU, die Bevölkerung besser gegen endokrine Disruptoren zu schützen. Was macht die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der potenziellen Auswirkungen endokriner Disruptoren (ED) auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewusst. In den letzten Jahren haben die Kontrollbehörden des Bundes ihren Fokus auf die Evaluation und die Regulierung bestimmter ED gerichtet. Zahlreiche in der Europäischen Union (EU) eingeführte Neuerungen wurden in der Schweizer Gesetzgebung übernommen, um die Entwicklung von Alternativen mit vorteilhafterem toxikologischem Profil zu fördern.</p><p>1. Hauptziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die gegenseitige Information sicherzustellen und amtsübergreifende Aktivitäten (zwischen BAG, BLV, BAFU, BLW, SECO und Swissmedic) zu koordinieren. Sie gewährleistet sachdienliche und fachlich abgestimmte Informationen und eine kompetente Beratung der Schweizer Bevölkerung. Ausserdem verfolgt sie die internationalen Entwicklungen im Bereich ED, und ihre Mitglieder arbeiten in internationalen Gremien mit.</p><p>2. Auf den Internetseiten der zuständigen Ämter ist ein gemeinsames Factsheet verfügbar, das von der interdepartementalen Arbeitsgruppe mit der Unterstützung der Suva erarbeitet wurde. Das Dokument wird regelmässig aktualisiert, um die neusten wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen im Bereich der ED abzubilden. Darüber hinaus veröffentlichen die Ämter auf ihren Seiten spezifische Factsheets zu bestimmten Substanzen.</p><p>Um die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen, werden die ED künftig stärker reglementiert. So sind sie in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln künftig nicht mehr zugelassen. Sie gelten in sonstigen Chemikalien als besonders bedenkliche Substanzen und können einer Zulassungspflicht unterstellt werden. Überdies sind gewisse spezifische Verwendungszwecke von DE ausdrücklich untersagt, beispielsweise der Einsatz von Bisphenol A in Babyfläschchen oder Thermopapier.</p><p>3. Nein, dies ist nicht vorgesehen. Jedes Amt finanziert aber im Rahmen seiner Tätigkeiten je nach Bedarf Tests oder Projekte.</p><p>4. Die EU wendet seit 2018 strikte Regeln zur Identifizierung von ED in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln an. Überdies wird die Reach-Verordnung (EG, Nr. 1907/2006) derzeit revidiert, um ED-Tests als Anforderung vor dem Inverkehrbringen von Chemikalien einzuführen.</p><p>Das Schweizer Recht enthält bereits heute Vorschriften zu ED, die grösstenteils mit denjenigen des europäischen Rechtssystems harmonisiert sind, insbesondere für Chemikalien, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Überdies wurden mit der letzten Revision der Biozidprodukteverordnung und der Pflanzenschutzmittelverordnung die von der EU festgelegten Identifizierungskriterien für ED übernommen. In Bezug auf Kosmetika überprüft die Europäische Kommission derzeit die Sicherheit mehrerer Substanzen mit potenziellen ED-Eigenschaften neu und wird ihre Vorschriften wenn nötig entsprechend anpassen. Der Bundesrat verfolgt diese Arbeiten aufmerksam und wird bei Bedarf ebenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen. Im Übrigen sind auch Arbeitnehmende gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor schädigenden Chemikalien, darunter auch ED, geschützt.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt, dass es wichtig ist, eine übergreifende Definition der ED zu haben, die alle Bereiche und deren jeweilige Regulierung abdeckt. Die schweizerischen Behörden arbeiten so eng wie möglich mit den europäischen Behörden zusammen, beispielsweise bei der Erarbeitung von Identifizierungskriterien oder der Aktualisierung von Reach. Die Schweizer Behörden beteiligen sich zudem aktiv in der Arbeitsgruppe der OECD, die für die Entwicklung und die Validierung neuer Methoden zur Analyse von ED zuständig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Januar 2019 wurde eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie über endokrine Disruptoren veröffentlicht (Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection). Die Studie empfiehlt der Europäischen Union, übergreifende Regelungen zu erarbeiten, damit Mensch und Umwelt endokrinen Disruptoren weniger ausgesetzt sind, sowie die Legaldefinition des endokrinen Disruptors, die mit der Zulassung der Produkte verbundenen Prüfungen und die an die verschiedenen Bereiche angepassten Regelungen klarer zu formulieren (namentlich betreffend Kosmetika, Lebensmittelzusatzstoffe, Küchenutensilien, Behältnisse und Spielzeug). Es könnten beispielsweise Grenzwerte festgelegt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten diesen Substanzen möglichst wenig ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme zum Postulat Tornare 17.3935 antwortete der Bundesrat, die zuständigen schweizerischen Behörden würden aktiv mit der EU zusammenarbeiten und es sei vorgesehen, die dort entwickelten Kriterien im Bereich der endokrinen Disruptoren zu übernehmen. Er teilte auch mit, dass zu diesem Zweck eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei.</p><p>1. Welche Arbeiten hat diese Gruppe bisher durchgeführt, und welches sind ihre Ergebnisse hinsichtlich der Gesundheit und der Information der Bevölkerung?</p><p>2. Welche Aktionen sind vorgesehen, um die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu informieren und sowohl ihre Gesundheit als auch die Umwelt besser vor diesen unerwünschten Substanzen zu schützen?</p><p>3. Ist beispielsweise vorgesehen, wie in Dänemark unabhängige Tests zu diesen Substanzen zu finanzieren, etwa solche, die durch unabhängige Laboratorien, Konsumentinnen- und Konsumentenschutzverbände oder andere Verbände, die sich dem Gesundheitsschutz verschreiben, durchgeführt werden?</p><p>4. Wie weit ist die EU bei der Erarbeitung von Kriterien bezüglich endokriner Disruptoren vorangekommen, und wie wurden diese von der Schweiz übernommen?</p><p>5. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu den Empfehlungen der Studie "Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection"?</p>
    • Studie empfiehlt der EU, die Bevölkerung besser gegen endokrine Disruptoren zu schützen. Was macht die Schweiz?

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