Kommunikation der Krankenkassenprämien. Mehr Fairness dank klaren Vorgaben

ShortId
19.4228
Id
20194228
Updated
28.07.2023 02:13
Language
de
Title
Kommunikation der Krankenkassenprämien. Mehr Fairness dank klaren Vorgaben
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Spätsommer 2019 haben verschiedene Krankenversicherer trotz anderslautender Vorgaben im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz verfrüht über die Krankenkassenprämien für das Folgejahr informiert. In seiner Antwort auf die Frage 19.5404 äusserte sich der Bundesrat klar, dass es den Krankenversicherern verboten sei, vorzeitig über die Prämien zu informieren. Der Bundesrat signalisierte Offenheit, die Vorgaben anzupassen und entsprechende Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. </p><p>Die vorzeitige Information über die Krankenkassenprämien ist nicht korrekt und bevorteilt diejenigen Krankenversicherer, die vorzeitig über ihre Prämien, namentlich über mutmassliche Senkungen, wie es dieses Jahr passiert ist, informieren. Der Bundesrat hat die eingegebenen Krankenkassenprämien zu prüfen und zu bewilligen. Erst dann können sie öffentlich kommuniziert werden. Da Wettbewerb in der Grundversicherung verboten ist, versuchen die Krankenversicherer jede Gelegenheit zu ergreifen, sich einen Vorteil zu verschaffen. Eine vorzeitige und unsichere Prämienbekanntgabe ist aber nicht im Sinn der Versicherten und Prämienzahlenden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr einer Desinformation und Verunsicherung. </p><p>Die Prämienbekanntgabe ist darum noch klarer zu fassen, und Verstösse dagegen sind zu ahnden. </p>
  • <p>Anfang September 2019, vor der Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), haben sich mehrere grosse Krankenversicherer gegenüber der Presse zu ihren Prämien für 2020 geäussert. Zudem sind Informationen zu diesen Prämien in die Hände von Versicherungsmaklern gelangt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) hat dieses Vorgehen verurteilt, das bei den Versicherten zu einer gewissen Verunsicherung führt und sie zu voreiligen Entscheidungen verleitet, die sich letztlich als nachteilig für sie herausstellen könnten. Eine solche Kommunikation beeinträchtigt auch den Ablauf des Verfahrens zur Prämiengenehmigung und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das BAG hat den betreffenden Versicherern unverzüglich geschrieben und ihnen erklärt, welche Folgen solche Aussagen haben können. Überdies hat er alle Versicherer an das Verbot erinnert, Informationen zu noch nicht genehmigten Prämien zu verbreiten.</p><p>Um zu verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt, hat der Vorsteher des EDI am 18. Oktober 2019 einen runden Tisch mit den Verantwortlichen der wichtigsten Versicherer und deren Dachverbände organisiert. Gemeinsam haben sie über die Grundprinzipien diskutiert, zu deren Einhaltung sich alle Versicherer verpflichten. In den nächsten Monaten werden die Versicherer gemeinsam mit dem BAG Grundregeln erarbeiten. Im Herbst 2020, nach der Genehmigung der Prämien 2021, soll wieder ein solches Treffen stattfinden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass das EDI und die Krankenversicherer bereits konstruktive Diskussionen aufgenommen haben, um eine Wiederholung der Ereignisse vom Herbst 2019 zu vermeiden. Er möchte deshalb bevorzugt auf den Weg des Dialogs setzen und von einer Reglementierung absehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zur obligatorischen Krankenversicherung anzupassen, damit eine Bekanntgabe der Prämien für das Folgejahr durch die Krankenversicherer vor deren Genehmigung verhindert und im Falle eines Verstosses geahndet werden kann.</p>
  • Kommunikation der Krankenkassenprämien. Mehr Fairness dank klaren Vorgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Spätsommer 2019 haben verschiedene Krankenversicherer trotz anderslautender Vorgaben im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz verfrüht über die Krankenkassenprämien für das Folgejahr informiert. In seiner Antwort auf die Frage 19.5404 äusserte sich der Bundesrat klar, dass es den Krankenversicherern verboten sei, vorzeitig über die Prämien zu informieren. Der Bundesrat signalisierte Offenheit, die Vorgaben anzupassen und entsprechende Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. </p><p>Die vorzeitige Information über die Krankenkassenprämien ist nicht korrekt und bevorteilt diejenigen Krankenversicherer, die vorzeitig über ihre Prämien, namentlich über mutmassliche Senkungen, wie es dieses Jahr passiert ist, informieren. Der Bundesrat hat die eingegebenen Krankenkassenprämien zu prüfen und zu bewilligen. Erst dann können sie öffentlich kommuniziert werden. Da Wettbewerb in der Grundversicherung verboten ist, versuchen die Krankenversicherer jede Gelegenheit zu ergreifen, sich einen Vorteil zu verschaffen. Eine vorzeitige und unsichere Prämienbekanntgabe ist aber nicht im Sinn der Versicherten und Prämienzahlenden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr einer Desinformation und Verunsicherung. </p><p>Die Prämienbekanntgabe ist darum noch klarer zu fassen, und Verstösse dagegen sind zu ahnden. </p>
    • <p>Anfang September 2019, vor der Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), haben sich mehrere grosse Krankenversicherer gegenüber der Presse zu ihren Prämien für 2020 geäussert. Zudem sind Informationen zu diesen Prämien in die Hände von Versicherungsmaklern gelangt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) hat dieses Vorgehen verurteilt, das bei den Versicherten zu einer gewissen Verunsicherung führt und sie zu voreiligen Entscheidungen verleitet, die sich letztlich als nachteilig für sie herausstellen könnten. Eine solche Kommunikation beeinträchtigt auch den Ablauf des Verfahrens zur Prämiengenehmigung und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das BAG hat den betreffenden Versicherern unverzüglich geschrieben und ihnen erklärt, welche Folgen solche Aussagen haben können. Überdies hat er alle Versicherer an das Verbot erinnert, Informationen zu noch nicht genehmigten Prämien zu verbreiten.</p><p>Um zu verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt, hat der Vorsteher des EDI am 18. Oktober 2019 einen runden Tisch mit den Verantwortlichen der wichtigsten Versicherer und deren Dachverbände organisiert. Gemeinsam haben sie über die Grundprinzipien diskutiert, zu deren Einhaltung sich alle Versicherer verpflichten. In den nächsten Monaten werden die Versicherer gemeinsam mit dem BAG Grundregeln erarbeiten. Im Herbst 2020, nach der Genehmigung der Prämien 2021, soll wieder ein solches Treffen stattfinden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass das EDI und die Krankenversicherer bereits konstruktive Diskussionen aufgenommen haben, um eine Wiederholung der Ereignisse vom Herbst 2019 zu vermeiden. Er möchte deshalb bevorzugt auf den Weg des Dialogs setzen und von einer Reglementierung absehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zur obligatorischen Krankenversicherung anzupassen, damit eine Bekanntgabe der Prämien für das Folgejahr durch die Krankenversicherer vor deren Genehmigung verhindert und im Falle eines Verstosses geahndet werden kann.</p>
    • Kommunikation der Krankenkassenprämien. Mehr Fairness dank klaren Vorgaben

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