Umweltziele Landwirtschaft. Fragwürdige Kommunikation zur Zielerreichung

ShortId
19.4234
Id
20194234
Updated
28.07.2023 02:13
Language
de
Title
Umweltziele Landwirtschaft. Fragwürdige Kommunikation zur Zielerreichung
AdditionalIndexing
55;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sämtliche Etappenziele der AP 2014-2017 werden im Bereich Biodiversität bei Weitem übertroffen, z. B. in der Vernetzung um über 50 Prozent. Beim Umweltziel Boden bestehen grosse Wissenslücken, und es existieren aktuell keine Indikatoren für die Messung der Zielerreichung - trotzdem werden die sechs Teilziele Boden als nicht erreicht eingestuft. Für das Umweltziel Landschaft gibt es für die Bauernfamilien mit Ausnahme im Rahmen eines Baugesuchs (Prüfung der landschaftlichen Einpassung) keinerlei Vorgaben - weder im ÖLN noch sonst wo. Unabhängig davon werden die drei Teilziele Landschaft durchgehend als nicht erreicht taxiert.</p>
  • <p>Der Bund hat nach Artikel 104 der Bundesverfassung dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft unter anderem einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet. Die Umweltziele Landwirtschaft zeigen auf, worin der Beitrag der Landwirtschaft besteht, damit die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überschritten wird und die Lebensgrundlagen erhalten werden. Hergeleitet wurden die Umweltziele Landwirtschaft aus dem bestehenden Recht. Sie gelten für den Sektor und nicht für die einzelnen Betriebe und sind nicht terminiert.</p><p>Für die verschiedenen Etappen der Agrarpolitik werden seit 2002 agrarökologische Ziele formuliert. Sie zeigen auf, was in der entsprechenden agrarpolitischen Etappe erreicht werden soll. Es sind Etappen auf dem Weg zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft.</p><p>1./3. Die Erreichung der 13 Umweltziele Landwirtschaft (UZL) wurde im Statusbericht von 2016 überprüft. Dazu wurden die zentralen Aspekte der UZL anhand von bestehenden Indikatoren und Studien beurteilt. Auch Datenlücken wurden aufgezeigt. Einige Ziele umfassen mehrere Aspekte, die anhand mehrerer Teilziele beurteilt werden. Das führte zu den vom Interpellanten erwähnten 39 Beurteilungen.</p><p>Erfüllt waren zum Beurteilungszeitpunkt die sieben Teilziele zu den Flächenanteilen für die Förderung der Arten und Lebensräume, zur Erhaltung der relevanten einheimischen Sorten und Rassen, zu den Phosphoreinträgen in den Genfer-, Neuenburger-, Zürcher-, Thuner-, Brienzer-, Vierwaldstätter- und Bodensee, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Pflanzenschutzmittel via Boden, Wasser und Luft, zu den numerischen Anforderungen für Pflanzenschutzmittel im Grundwasser, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Tierarzneimittel im Grundwasser und zur Vermeidung der Anreicherung der meisten Schadstoffe im Boden. 19 Teilziele waren nicht erreicht. Zu 12 der UZL liegen somit Daten vor, die zeigen, dass diese noch nicht vollständig erreicht sind. Zum 13. UZL, der Vermeidung von Bodenverdichtung, konnte im Statusbericht keine Beurteilung vorgenommen werden, da Daten fehlten. Der 2017 publizierte Umweltzustandsbericht des BAFU zum Boden in der Schweiz legt dar, dass Untersuchungen von landwirtschaftlich genutzten Böden in der Zentralschweiz bestätigen, dass Bodenverdichtung ein verbreitetes Phänomen ist. Es ist anzunehmen, dass Verdichtungen von landwirtschaftlich genutzten Böden ein zunehmendes Problem darstellen, da einerseits immer grössere und schwerere Maschinen eingesetzt werden und andererseits die Zeitfenster für die Bewirtschaftung durch Lohnunternehmer und die Einhaltung von Lieferverträgen enger werden. Deshalb ist es richtig, keines der Ziele als vollständig erreicht zu beurteilen.</p><p>2. Die Fortschritte in Bezug auf die Erreichung der Etappenziele wurden in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vom 14. November 2018 gewürdigt. Sie zeigt, dass die Flächenziele der AP 2014-2017 für die Biodiversitätsförderflächen erreicht wurden und dass das Ziel zur Erhöhung der Stickstoffeffizienz voraussichtlich erreicht wird. Damit sind jedoch die Umweltziele zur Biodiversität und zu den Ammoniakemissionen noch nicht erfüllt. Der Rückgang der Biodiversität konnte bisher nicht verhindert werden, und die Ammoniakemissionen sind seit der Jahrtausendwende nicht zurückgegangen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) sind in die vier Hauptbereiche Biodiversität und Landschaft, Klima und Luft, Wasser sowie Boden aufgeteilt. Daraus werden 39 Unterziele abgeleitet. Gemäss Statusbericht 2016 werden 7 Ziele erreicht, bei 9 ist keine Aussage möglich, und 23 gelten als nicht erreicht. Auf seiner Website www.admin.ch schreibt der Bundesrat, dass keines der Ziele erreicht wird. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet es der Bundesrat in Ordnung, dass Umweltziele, für die es gar keine Indikatoren oder konkreten Vorgaben gibt - z. B. im ÖLN -, als nicht erreicht taxiert werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass gewisse Ziele, die z. B. gemäss den Etappenzielen der AP 2014-2017 übertroffen wurden oder fast erreicht sind, eine fairere Kommunikation durch die Bundesverwaltung verdienen?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es korrekt ist, wenn die zuständigen Bundesämter in ihrer Kommunikation explizit sagen, keines der UZL sei erreicht, und falls nein, ist er bereit, die Kommunikation entsprechend anzupassen?</p>
  • Umweltziele Landwirtschaft. Fragwürdige Kommunikation zur Zielerreichung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sämtliche Etappenziele der AP 2014-2017 werden im Bereich Biodiversität bei Weitem übertroffen, z. B. in der Vernetzung um über 50 Prozent. Beim Umweltziel Boden bestehen grosse Wissenslücken, und es existieren aktuell keine Indikatoren für die Messung der Zielerreichung - trotzdem werden die sechs Teilziele Boden als nicht erreicht eingestuft. Für das Umweltziel Landschaft gibt es für die Bauernfamilien mit Ausnahme im Rahmen eines Baugesuchs (Prüfung der landschaftlichen Einpassung) keinerlei Vorgaben - weder im ÖLN noch sonst wo. Unabhängig davon werden die drei Teilziele Landschaft durchgehend als nicht erreicht taxiert.</p>
    • <p>Der Bund hat nach Artikel 104 der Bundesverfassung dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft unter anderem einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet. Die Umweltziele Landwirtschaft zeigen auf, worin der Beitrag der Landwirtschaft besteht, damit die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überschritten wird und die Lebensgrundlagen erhalten werden. Hergeleitet wurden die Umweltziele Landwirtschaft aus dem bestehenden Recht. Sie gelten für den Sektor und nicht für die einzelnen Betriebe und sind nicht terminiert.</p><p>Für die verschiedenen Etappen der Agrarpolitik werden seit 2002 agrarökologische Ziele formuliert. Sie zeigen auf, was in der entsprechenden agrarpolitischen Etappe erreicht werden soll. Es sind Etappen auf dem Weg zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft.</p><p>1./3. Die Erreichung der 13 Umweltziele Landwirtschaft (UZL) wurde im Statusbericht von 2016 überprüft. Dazu wurden die zentralen Aspekte der UZL anhand von bestehenden Indikatoren und Studien beurteilt. Auch Datenlücken wurden aufgezeigt. Einige Ziele umfassen mehrere Aspekte, die anhand mehrerer Teilziele beurteilt werden. Das führte zu den vom Interpellanten erwähnten 39 Beurteilungen.</p><p>Erfüllt waren zum Beurteilungszeitpunkt die sieben Teilziele zu den Flächenanteilen für die Förderung der Arten und Lebensräume, zur Erhaltung der relevanten einheimischen Sorten und Rassen, zu den Phosphoreinträgen in den Genfer-, Neuenburger-, Zürcher-, Thuner-, Brienzer-, Vierwaldstätter- und Bodensee, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Pflanzenschutzmittel via Boden, Wasser und Luft, zu den numerischen Anforderungen für Pflanzenschutzmittel im Grundwasser, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Tierarzneimittel im Grundwasser und zur Vermeidung der Anreicherung der meisten Schadstoffe im Boden. 19 Teilziele waren nicht erreicht. Zu 12 der UZL liegen somit Daten vor, die zeigen, dass diese noch nicht vollständig erreicht sind. Zum 13. UZL, der Vermeidung von Bodenverdichtung, konnte im Statusbericht keine Beurteilung vorgenommen werden, da Daten fehlten. Der 2017 publizierte Umweltzustandsbericht des BAFU zum Boden in der Schweiz legt dar, dass Untersuchungen von landwirtschaftlich genutzten Böden in der Zentralschweiz bestätigen, dass Bodenverdichtung ein verbreitetes Phänomen ist. Es ist anzunehmen, dass Verdichtungen von landwirtschaftlich genutzten Böden ein zunehmendes Problem darstellen, da einerseits immer grössere und schwerere Maschinen eingesetzt werden und andererseits die Zeitfenster für die Bewirtschaftung durch Lohnunternehmer und die Einhaltung von Lieferverträgen enger werden. Deshalb ist es richtig, keines der Ziele als vollständig erreicht zu beurteilen.</p><p>2. Die Fortschritte in Bezug auf die Erreichung der Etappenziele wurden in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vom 14. November 2018 gewürdigt. Sie zeigt, dass die Flächenziele der AP 2014-2017 für die Biodiversitätsförderflächen erreicht wurden und dass das Ziel zur Erhöhung der Stickstoffeffizienz voraussichtlich erreicht wird. Damit sind jedoch die Umweltziele zur Biodiversität und zu den Ammoniakemissionen noch nicht erfüllt. Der Rückgang der Biodiversität konnte bisher nicht verhindert werden, und die Ammoniakemissionen sind seit der Jahrtausendwende nicht zurückgegangen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) sind in die vier Hauptbereiche Biodiversität und Landschaft, Klima und Luft, Wasser sowie Boden aufgeteilt. Daraus werden 39 Unterziele abgeleitet. Gemäss Statusbericht 2016 werden 7 Ziele erreicht, bei 9 ist keine Aussage möglich, und 23 gelten als nicht erreicht. Auf seiner Website www.admin.ch schreibt der Bundesrat, dass keines der Ziele erreicht wird. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet es der Bundesrat in Ordnung, dass Umweltziele, für die es gar keine Indikatoren oder konkreten Vorgaben gibt - z. B. im ÖLN -, als nicht erreicht taxiert werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass gewisse Ziele, die z. B. gemäss den Etappenzielen der AP 2014-2017 übertroffen wurden oder fast erreicht sind, eine fairere Kommunikation durch die Bundesverwaltung verdienen?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es korrekt ist, wenn die zuständigen Bundesämter in ihrer Kommunikation explizit sagen, keines der UZL sei erreicht, und falls nein, ist er bereit, die Kommunikation entsprechend anzupassen?</p>
    • Umweltziele Landwirtschaft. Fragwürdige Kommunikation zur Zielerreichung

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