Was alles fliesst die Flüsse hinunter?

ShortId
19.4235
Id
20194235
Updated
28.07.2023 02:10
Language
de
Title
Was alles fliesst die Flüsse hinunter?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der bedeutendste Teil der heute im Grundwasser nachgewiesenen Verunreinigungen mit flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (FHKW) wurde bereits vor Jahrzehnten verursacht. Seit Mitte der 1980er-Jahre ist das Inverkehrbringen und die Verwendung mehrerer Substanzen verboten oder stark eingeschränkt (beispielsweise darf Trichlormethan nur noch in geschlossenen Systemen angewendet werden). Seit spätestens 1998 - mit der Inkraftsetzung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680) - werden mit FHKW belastete Standorte saniert, um die Verunreinigungen zu unterbinden. Die diesbezüglichen Kosten gehen zulasten der Verursacher oder, falls die Verursacher nicht mehr vorhanden sind, zulasten der Kantone und des Altlasten-Fonds (VASA; SR 814.681).</p><p>2. Zum verbesserten Schutz der Wasserlebewesen in Oberflächengewässern hat der Bundesrat 2016 mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) den Prozess für die Aufnahme von neuen numerischen Anforderungen für ausgewählte Pestizide und Arzneimittel gestartet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht aber weiterhin vor, neue numerische Anforderungen für besonders problematische Arzneimittel und Pestizide in die GSchV aufzunehmen.</p><p>3./4. Der vom Parlament beschlossene Ausbau der ARA mit Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen (z. B. Arzneimittel und Pestizide) verbessert gezielt den Schutz der Wasserlebewesen und verringert die Belastung der Trinkwasserressourcen. Die Massnahmen erfolgen gezielt dort, wo sie am dringendsten und am effizientesten sind und dem Gewässerschutz am meisten nützen. Heute werden 8 Prozent des kommunalen Abwassers in ausgebauten ARA behandelt, 2026 werden es bereits rund 50 Prozent und bei Abschluss des Massnahmenprogrammes im Jahr 2040 rund 70 Prozent sein. Der Ausbau der ARA mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe wird verursachergerecht finanziert. Die an der ARA angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner zahlen dafür 9 Franken pro Jahr.</p><p>5. Zusätzlich zum gezielten und terminierten Ausbau der ARA (vgl. Antworten 3./4.) hat der Bundesrat weiterführende Massnahmen an der Quelle angeordnet (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Hêche 12.3090, "Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Gewässern", vom 16. Juni 2017); diese umfassen bspw. eine Vollzugsverstärkung, die Verbesserung des Wissensstands und die Prüfung weiterer Massnahmen zu Stoffeinträgen aus Gesundheitsbetrieben, Industrie und Gewerbe und die gezielte Information der Öffentlichkeit und Privatwirtschaft zu umweltbewusstem Verhalten.</p><p>6. Der Bundesrat beurteilt die Relevanz der Gewässerverunreinigung einer Stoffgruppe und den Handlungsbedarf zur Reduktion der Verunreinigungen anhand verschiedener Aspekte, wie der Verbreitung der Stoffe, der Stoffmenge (Fracht) in den Gewässern und deren nachteilige Einwirkungen auf die Trinkwasserressourcen und auf die Wasserlebewesen. So sind - trotz geringem Beitrag an die Gesamtfracht aller Mikroverunreinigungen im Rhein bei Basel - Pflanzenschutzmittel-Belastungen ein wichtiger Einflussfaktor für die verbreitet festgestellten Defizite der Artenvielfalt in den Gewässern intensiv landwirtschaftlich genutzter Einzugsgebiete. Das Risiko für Gewässerorganismen in kleineren und mittleren Fliessgewässern in intensiv bewirtschafteten Regionen des Mittellandes, des Juras und gewisser inneralpiner Täler ist wegen verschiedener Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu hoch. Der Bundesrat hat auf Basis der erwähnten Aspekte die Prioritäten gesetzt und beurteilt diese weiterhin als die richtigen (vgl. Antworten 1./3.-5.).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen stammt zu einem kleineren Teil aus der Landwirtschaft und zu einem grösseren Teil aus Gesellschaft, Industrie und Gewerbe. Das Bundesamt für Umwelt hat während eines Jahres untersucht, was den Rhein hinunterfliesst, und festgestellt, dass rund 1 Prozent Pflanzenschutzmittel sind und 99 Prozent von Industrie- und Haushaltchemikalien, Arzneimitteln und Lebensmittelzusatzstoffen stammen. Zudem zeigen die jüngst durch das Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Zahlen zum Grundwasser im Naqua-Bericht, dass flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) an mehr als 25 Prozent aller Messstellen - vor allem im Siedlungsgebiet des Mittellandes - nachgewiesen werden. Die numerischen Anforderungen gemäss GSchV von 1 Mikrogramm pro Liter (10-mal höher als Pestizide) werden dabei in 4 Prozent aller Fälle überschritten. Weiter wurden in 13 Prozent der Messstellen Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel gefunden. Zudem gibt der Bund für den Umbau der ARA auf die neuste Reinigungsstufe bis 2040 Zeit, und es sollen nur 100 von über 700 ARA aufgerüstet werden. Das Monitoring im Rahmen des Berner Pflanzenschutzprojektes zeigt, dass die durch ARA eingeleiteten Abwasser hoch mit Schadstoffen belastet sind. Für die Landwirtschaft wurde der Aktionsplan Pflanzenschutz erstellt mit konkreten Reduktionszielen, Fristen und Massnahmen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was konkret unternimmt der Bund, um die konstant hohen Einträge und Grenzwertüberschreitungen von FHKW signifikant zu reduzieren? </p><p>2. Kann es der Bundesrat verantworten, dass für Arznei- und Röntgenkontrastmittel in der Gewässerschutzverordnung keinerlei Anforderungswerte gelten?</p><p>3. Findet er es richtig, dass der geplante ARA-Ausbau nur 50 Prozent aller Abwasservolumen erfasst?</p><p>4. Kann er es angesichts der Dringlichkeit verantworten, dass die Gewässerbelastung durch ARA erst bis in 21 Jahren um die Hälfte reduziert wird?</p><p>5. Ist er bereit, für andere Bereiche wie Industriechemikalien, Haushaltchemikalien, Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe usw. Aktionspläne mit konkreten Reduktionszielen, Fristen und Massnahmen zu erlassen?</p><p>6. Ist er bereit, die Hauptprioritäten bei der Bekämpfung der Gewässer- und Mikroverunreinigungen auf jene Bereiche zu setzen, die den höchsten Prozentanteil an den Verunreinigungen aufweisen?</p>
  • Was alles fliesst die Flüsse hinunter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der bedeutendste Teil der heute im Grundwasser nachgewiesenen Verunreinigungen mit flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (FHKW) wurde bereits vor Jahrzehnten verursacht. Seit Mitte der 1980er-Jahre ist das Inverkehrbringen und die Verwendung mehrerer Substanzen verboten oder stark eingeschränkt (beispielsweise darf Trichlormethan nur noch in geschlossenen Systemen angewendet werden). Seit spätestens 1998 - mit der Inkraftsetzung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680) - werden mit FHKW belastete Standorte saniert, um die Verunreinigungen zu unterbinden. Die diesbezüglichen Kosten gehen zulasten der Verursacher oder, falls die Verursacher nicht mehr vorhanden sind, zulasten der Kantone und des Altlasten-Fonds (VASA; SR 814.681).</p><p>2. Zum verbesserten Schutz der Wasserlebewesen in Oberflächengewässern hat der Bundesrat 2016 mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) den Prozess für die Aufnahme von neuen numerischen Anforderungen für ausgewählte Pestizide und Arzneimittel gestartet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht aber weiterhin vor, neue numerische Anforderungen für besonders problematische Arzneimittel und Pestizide in die GSchV aufzunehmen.</p><p>3./4. Der vom Parlament beschlossene Ausbau der ARA mit Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen (z. B. Arzneimittel und Pestizide) verbessert gezielt den Schutz der Wasserlebewesen und verringert die Belastung der Trinkwasserressourcen. Die Massnahmen erfolgen gezielt dort, wo sie am dringendsten und am effizientesten sind und dem Gewässerschutz am meisten nützen. Heute werden 8 Prozent des kommunalen Abwassers in ausgebauten ARA behandelt, 2026 werden es bereits rund 50 Prozent und bei Abschluss des Massnahmenprogrammes im Jahr 2040 rund 70 Prozent sein. Der Ausbau der ARA mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe wird verursachergerecht finanziert. Die an der ARA angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner zahlen dafür 9 Franken pro Jahr.</p><p>5. Zusätzlich zum gezielten und terminierten Ausbau der ARA (vgl. Antworten 3./4.) hat der Bundesrat weiterführende Massnahmen an der Quelle angeordnet (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Hêche 12.3090, "Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Gewässern", vom 16. Juni 2017); diese umfassen bspw. eine Vollzugsverstärkung, die Verbesserung des Wissensstands und die Prüfung weiterer Massnahmen zu Stoffeinträgen aus Gesundheitsbetrieben, Industrie und Gewerbe und die gezielte Information der Öffentlichkeit und Privatwirtschaft zu umweltbewusstem Verhalten.</p><p>6. Der Bundesrat beurteilt die Relevanz der Gewässerverunreinigung einer Stoffgruppe und den Handlungsbedarf zur Reduktion der Verunreinigungen anhand verschiedener Aspekte, wie der Verbreitung der Stoffe, der Stoffmenge (Fracht) in den Gewässern und deren nachteilige Einwirkungen auf die Trinkwasserressourcen und auf die Wasserlebewesen. So sind - trotz geringem Beitrag an die Gesamtfracht aller Mikroverunreinigungen im Rhein bei Basel - Pflanzenschutzmittel-Belastungen ein wichtiger Einflussfaktor für die verbreitet festgestellten Defizite der Artenvielfalt in den Gewässern intensiv landwirtschaftlich genutzter Einzugsgebiete. Das Risiko für Gewässerorganismen in kleineren und mittleren Fliessgewässern in intensiv bewirtschafteten Regionen des Mittellandes, des Juras und gewisser inneralpiner Täler ist wegen verschiedener Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu hoch. Der Bundesrat hat auf Basis der erwähnten Aspekte die Prioritäten gesetzt und beurteilt diese weiterhin als die richtigen (vgl. Antworten 1./3.-5.).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen stammt zu einem kleineren Teil aus der Landwirtschaft und zu einem grösseren Teil aus Gesellschaft, Industrie und Gewerbe. Das Bundesamt für Umwelt hat während eines Jahres untersucht, was den Rhein hinunterfliesst, und festgestellt, dass rund 1 Prozent Pflanzenschutzmittel sind und 99 Prozent von Industrie- und Haushaltchemikalien, Arzneimitteln und Lebensmittelzusatzstoffen stammen. Zudem zeigen die jüngst durch das Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Zahlen zum Grundwasser im Naqua-Bericht, dass flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) an mehr als 25 Prozent aller Messstellen - vor allem im Siedlungsgebiet des Mittellandes - nachgewiesen werden. Die numerischen Anforderungen gemäss GSchV von 1 Mikrogramm pro Liter (10-mal höher als Pestizide) werden dabei in 4 Prozent aller Fälle überschritten. Weiter wurden in 13 Prozent der Messstellen Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel gefunden. Zudem gibt der Bund für den Umbau der ARA auf die neuste Reinigungsstufe bis 2040 Zeit, und es sollen nur 100 von über 700 ARA aufgerüstet werden. Das Monitoring im Rahmen des Berner Pflanzenschutzprojektes zeigt, dass die durch ARA eingeleiteten Abwasser hoch mit Schadstoffen belastet sind. Für die Landwirtschaft wurde der Aktionsplan Pflanzenschutz erstellt mit konkreten Reduktionszielen, Fristen und Massnahmen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was konkret unternimmt der Bund, um die konstant hohen Einträge und Grenzwertüberschreitungen von FHKW signifikant zu reduzieren? </p><p>2. Kann es der Bundesrat verantworten, dass für Arznei- und Röntgenkontrastmittel in der Gewässerschutzverordnung keinerlei Anforderungswerte gelten?</p><p>3. Findet er es richtig, dass der geplante ARA-Ausbau nur 50 Prozent aller Abwasservolumen erfasst?</p><p>4. Kann er es angesichts der Dringlichkeit verantworten, dass die Gewässerbelastung durch ARA erst bis in 21 Jahren um die Hälfte reduziert wird?</p><p>5. Ist er bereit, für andere Bereiche wie Industriechemikalien, Haushaltchemikalien, Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe usw. Aktionspläne mit konkreten Reduktionszielen, Fristen und Massnahmen zu erlassen?</p><p>6. Ist er bereit, die Hauptprioritäten bei der Bekämpfung der Gewässer- und Mikroverunreinigungen auf jene Bereiche zu setzen, die den höchsten Prozentanteil an den Verunreinigungen aufweisen?</p>
    • Was alles fliesst die Flüsse hinunter?

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