Ausbau der Fotovoltaik

ShortId
19.4243
Id
20194243
Updated
28.07.2023 14:30
Language
de
Title
Ausbau der Fotovoltaik
AdditionalIndexing
66;2846;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Längerfristig soll die Elektrizität aus den Kernkraftanlagen durch Elektrizität aus erneuerbaren Energien, allen voran der Wasserkraft, ersetzt werden. Aus Wasserkraft werden heute 56 Prozent unseres Stromverbrauchs gedeckt. Die zweite vielversprechende Energiequelle ist die Fotovoltaik. Laut Schätzungen der Energiepolitik sollte sie bis 2050 11 Terawattstunden oder 18 Prozent des heutigen Verbrauchs liefern. Leider muss man feststellen, dass heute Solarstrom nur 3 Prozent unseres Verbrauchs deckt. Damit sich die Ziele erreichen lassen, beauftrage ich den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen unsere rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die dafür geeigneten Dächer aller Neubauten mit Sonnenpaneelen statt mit herkömmlichen Ziegeln gedeckt werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sollen dabei keine finanziellen Nachteile erfahren. Darum müssen die Kosten, die durch die Installation der Sonnenpaneele entstehen, steuerlich abgezogen werden können wie alle anderen energetischen Renovationen.</p>
  • <p>Für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele spielt die Ausschöpfung des Potenzials an gebäudeintegrierter Fotovoltaik eine wichtige Rolle. Der Bundesrat begrüsst daher die Stossrichtung der Motion und unterstützt das Anliegen, die Zusammenarbeit mit den Kantonen dahingehend weiterzuführen, dass zukünftige Gebäude - namentlich auch gewerbliche Flachdachbauten - mit hohem baukulturellem Anspruch vermehrt ihr Fotovoltaikpotenzial ausschöpfen.</p><p>Es wird allerdings Situationen geben, in denen es nicht sinnvoll sein wird, geeignet ausgerichtete Dachflächen neuer Bauten mit einer Fotovoltaikanlage auszustatten. Neben der geeigneten Orientierung der Dachflächen sollten deshalb weitere Kriterien (wie z. B. die Verschattung) berücksichtigt werden, welche einen relevanten Einfluss auf die Erträge der Anlage und deren Wirtschaftlichkeit haben.</p><p>Eine steuerliche Privilegierung von Investitionen in Fotovoltaikanlagen bei Neubauten wirft zudem verschiedene steuerpolitische Fragen auf. Eine solche Privilegierung würde zur rechtsungleichen Behandlung gegenüber anderen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen führen und tendenziell Steuerpflichtige mit hohem Einkommen bevorteilen. Ferner wäre mit Mitnahmeeffekten und Steuerausfällen zu rechnen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Falls der Erstrat die Motion annimmt, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Text der Motion so anzupassen, dass der Bundesrat, im Rahmen seiner Kompetenzen, die Ausstattung nicht aller, sondern aller geeigneten Dächer an die Hand nehmen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die Dächer aller Neubauten auf der dafür geeigneten Seite mit Sonnenpaneelen statt mit herkömmlichen Ziegeln gedeckt werden. Artikel 9 Absätze 3 Buchstabe a und 3bis des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden muss in diesen Fällen anwendbar sein.</p>
  • Ausbau der Fotovoltaik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Längerfristig soll die Elektrizität aus den Kernkraftanlagen durch Elektrizität aus erneuerbaren Energien, allen voran der Wasserkraft, ersetzt werden. Aus Wasserkraft werden heute 56 Prozent unseres Stromverbrauchs gedeckt. Die zweite vielversprechende Energiequelle ist die Fotovoltaik. Laut Schätzungen der Energiepolitik sollte sie bis 2050 11 Terawattstunden oder 18 Prozent des heutigen Verbrauchs liefern. Leider muss man feststellen, dass heute Solarstrom nur 3 Prozent unseres Verbrauchs deckt. Damit sich die Ziele erreichen lassen, beauftrage ich den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen unsere rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die dafür geeigneten Dächer aller Neubauten mit Sonnenpaneelen statt mit herkömmlichen Ziegeln gedeckt werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sollen dabei keine finanziellen Nachteile erfahren. Darum müssen die Kosten, die durch die Installation der Sonnenpaneele entstehen, steuerlich abgezogen werden können wie alle anderen energetischen Renovationen.</p>
    • <p>Für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele spielt die Ausschöpfung des Potenzials an gebäudeintegrierter Fotovoltaik eine wichtige Rolle. Der Bundesrat begrüsst daher die Stossrichtung der Motion und unterstützt das Anliegen, die Zusammenarbeit mit den Kantonen dahingehend weiterzuführen, dass zukünftige Gebäude - namentlich auch gewerbliche Flachdachbauten - mit hohem baukulturellem Anspruch vermehrt ihr Fotovoltaikpotenzial ausschöpfen.</p><p>Es wird allerdings Situationen geben, in denen es nicht sinnvoll sein wird, geeignet ausgerichtete Dachflächen neuer Bauten mit einer Fotovoltaikanlage auszustatten. Neben der geeigneten Orientierung der Dachflächen sollten deshalb weitere Kriterien (wie z. B. die Verschattung) berücksichtigt werden, welche einen relevanten Einfluss auf die Erträge der Anlage und deren Wirtschaftlichkeit haben.</p><p>Eine steuerliche Privilegierung von Investitionen in Fotovoltaikanlagen bei Neubauten wirft zudem verschiedene steuerpolitische Fragen auf. Eine solche Privilegierung würde zur rechtsungleichen Behandlung gegenüber anderen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen führen und tendenziell Steuerpflichtige mit hohem Einkommen bevorteilen. Ferner wäre mit Mitnahmeeffekten und Steuerausfällen zu rechnen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Falls der Erstrat die Motion annimmt, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Text der Motion so anzupassen, dass der Bundesrat, im Rahmen seiner Kompetenzen, die Ausstattung nicht aller, sondern aller geeigneten Dächer an die Hand nehmen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die Dächer aller Neubauten auf der dafür geeigneten Seite mit Sonnenpaneelen statt mit herkömmlichen Ziegeln gedeckt werden. Artikel 9 Absätze 3 Buchstabe a und 3bis des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden muss in diesen Fällen anwendbar sein.</p>
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