Beseitigung der unterschiedlichen Posttarife zwischen Schweizer Online-Händlern und ausländischen Versandhändlern

ShortId
19.4248
Id
20194248
Updated
28.07.2023 02:07
Language
de
Title
Beseitigung der unterschiedlichen Posttarife zwischen Schweizer Online-Händlern und ausländischen Versandhändlern
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass sich die Vergütungen für die Anbieterinnen durch das System der selbstdeklarierten Kosten tendenziell erhöhen und zur besseren Kostendeckung bei den Anbieterinnen des Empfängerlandes führen werden. Inwieweit dies die Unterschiede bei den Versandkosten von ausländischen und inländischen Versandhändlern beseitigen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Zum einen sind die unterschiedlichen Versandkosten nicht allein auf das Abrechnungssystem der Universal Postal Union (UPU) zurückzuführen, sondern hängen insbesondere auch mit verschiedenen Kostenstrukturen in den asiatischen Ländern (z. B. China) im Vergleich mit denjenigen in Industrieländern (z. B. Schweiz) zusammen. Zum anderen ist noch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die chinesische Post die höheren Vergütungskosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterverrechnen wird. Es kann deshalb derzeit auch nicht abgeschätzt werden, wie sich die höheren Vergütungen letztlich auf die Konsumentenpreise und auf das Marktgeschehen in der Schweiz auswirken werden.</p><p>2. Auch mit den anlässlich des ausserordentlichen Kongresses in Genf beschlossenen Neuerungen bleibt das multilaterale Vergütungssystem bestehen, und die Versandtarife für den grenzüberschreitenden Versand mit den USA werden nicht auf bilateralem Weg vereinbart. Die Schweizerische Post darf aber ab Januar 2021 die Entschädigungen im Rahmen der anlässlich des ausserordentlichen Kongresses vereinbarten Bedingungen selbst festlegen.</p><p>3. Gemäss eigenen Angaben wird die Post die beschlossenen Massnahmen entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan der UPU umsetzen. Es ist derzeit noch unklar, wie bestehende bilaterale Tarifvereinbarungen von den Ergebnissen des Kongresses in Genf betroffen sind.</p><p>4. Die am Kongress des Weltpostvereins in Istanbul im Jahr 2016 beschlossenen Massnahmen bezweckten, die durch das Vergütungssystem der UPU bedingte Marktverzerrung schrittweise zu beheben (jährliche Anhebung der Entschädigung von 13 Prozent von 2018 bis 2021). Zudem wurde die Entschädigung für die Zustellung von internationalen Einschreiben deutlich erhöht (Verdoppelung des aktuellen Zuschlags bis ins Jahr 2021). Diese Massnahmen haben laut Post bereits zu einer deutlich besseren Kostendeckung für die inländische Zustellung beigetragen. Diese Anpassungen werden aufgrund des Ergebnisses in Genf weitergeführt und beschleunigt. China wird bereits ab dem 1. Januar 2020 dieselben Vergütungen bezahlen wie die übrigen Anbieterinnen in den industrialisierten Ländern. Weitere Massnahmen zur Beseitigung von ungleichen Bedingungen zwischen ausländischen und inländischen Versandhändlern schlägt der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Moser 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", vom 4. September 2019 vor (<a href="https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-76298.html">https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-76298.html</a>).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Import der Kleinpakete aus dem Ausland, insbesondere aus Asien, nimmt massiv zu. 2017 gelangten 17 Millionen Kleinpakete aus Asien in die Schweiz, 2018 lag die Zahl bereits bei 23 Millionen. Aliexpress hat 2018 den Umsatz in der Schweiz um 70 Prozent gesteigert, Wish um 54 Prozent. Dieser Boom bedroht den hiesigen Detailhandel. Die Anbieter profitieren dabei nicht nur von der Wertfreigrenze, sondern insbesondere auch von günstigeren Versandkonditionen als die Schweizer Online-Versender. Der Weltpostverein hat am 24. und 25. September in Genf einen ausserordentlichen Kongress zum Thema internationale Posttarife abgehalten. Gemäss dem Bundesamt für Kommunikation dürfen Postbetreiber zukünftig neu im Empfängerland von Sendungen die Höhe der Vergütung für die Endzustellung in einem gewissen Rahmen selbst festlegen. </p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern hilft dieser Entscheid, dass die Schweiz die Flut an Kleinwarenpaketen in den Griff bekommt bzw. insbesondere wieder gleich lange Spiesse zwischen Schweizer Online-Händlern und asiatischen Versandhändlern vorherrschen?</p><p>2. Welche Möglichkeiten bestehen für die Schweiz dank dieser Anpassung des "terminal dues system"?</p><p>3. Wird die Schweiz von dieser Lockerung Gebrauch machen? Welche Massnahmen sind geplant, und auf wann sollen diese in Kraft treten?</p><p>4. Welche weiteren Massnahmen wären denkbar, um diese ungerechten Unterschiede bei den Versandkonditionen zu beseitigen?</p>
  • Beseitigung der unterschiedlichen Posttarife zwischen Schweizer Online-Händlern und ausländischen Versandhändlern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass sich die Vergütungen für die Anbieterinnen durch das System der selbstdeklarierten Kosten tendenziell erhöhen und zur besseren Kostendeckung bei den Anbieterinnen des Empfängerlandes führen werden. Inwieweit dies die Unterschiede bei den Versandkosten von ausländischen und inländischen Versandhändlern beseitigen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Zum einen sind die unterschiedlichen Versandkosten nicht allein auf das Abrechnungssystem der Universal Postal Union (UPU) zurückzuführen, sondern hängen insbesondere auch mit verschiedenen Kostenstrukturen in den asiatischen Ländern (z. B. China) im Vergleich mit denjenigen in Industrieländern (z. B. Schweiz) zusammen. Zum anderen ist noch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die chinesische Post die höheren Vergütungskosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterverrechnen wird. Es kann deshalb derzeit auch nicht abgeschätzt werden, wie sich die höheren Vergütungen letztlich auf die Konsumentenpreise und auf das Marktgeschehen in der Schweiz auswirken werden.</p><p>2. Auch mit den anlässlich des ausserordentlichen Kongresses in Genf beschlossenen Neuerungen bleibt das multilaterale Vergütungssystem bestehen, und die Versandtarife für den grenzüberschreitenden Versand mit den USA werden nicht auf bilateralem Weg vereinbart. Die Schweizerische Post darf aber ab Januar 2021 die Entschädigungen im Rahmen der anlässlich des ausserordentlichen Kongresses vereinbarten Bedingungen selbst festlegen.</p><p>3. Gemäss eigenen Angaben wird die Post die beschlossenen Massnahmen entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan der UPU umsetzen. Es ist derzeit noch unklar, wie bestehende bilaterale Tarifvereinbarungen von den Ergebnissen des Kongresses in Genf betroffen sind.</p><p>4. Die am Kongress des Weltpostvereins in Istanbul im Jahr 2016 beschlossenen Massnahmen bezweckten, die durch das Vergütungssystem der UPU bedingte Marktverzerrung schrittweise zu beheben (jährliche Anhebung der Entschädigung von 13 Prozent von 2018 bis 2021). Zudem wurde die Entschädigung für die Zustellung von internationalen Einschreiben deutlich erhöht (Verdoppelung des aktuellen Zuschlags bis ins Jahr 2021). Diese Massnahmen haben laut Post bereits zu einer deutlich besseren Kostendeckung für die inländische Zustellung beigetragen. Diese Anpassungen werden aufgrund des Ergebnisses in Genf weitergeführt und beschleunigt. China wird bereits ab dem 1. Januar 2020 dieselben Vergütungen bezahlen wie die übrigen Anbieterinnen in den industrialisierten Ländern. Weitere Massnahmen zur Beseitigung von ungleichen Bedingungen zwischen ausländischen und inländischen Versandhändlern schlägt der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Moser 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", vom 4. September 2019 vor (<a href="https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-76298.html">https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-76298.html</a>).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Import der Kleinpakete aus dem Ausland, insbesondere aus Asien, nimmt massiv zu. 2017 gelangten 17 Millionen Kleinpakete aus Asien in die Schweiz, 2018 lag die Zahl bereits bei 23 Millionen. Aliexpress hat 2018 den Umsatz in der Schweiz um 70 Prozent gesteigert, Wish um 54 Prozent. Dieser Boom bedroht den hiesigen Detailhandel. Die Anbieter profitieren dabei nicht nur von der Wertfreigrenze, sondern insbesondere auch von günstigeren Versandkonditionen als die Schweizer Online-Versender. Der Weltpostverein hat am 24. und 25. September in Genf einen ausserordentlichen Kongress zum Thema internationale Posttarife abgehalten. Gemäss dem Bundesamt für Kommunikation dürfen Postbetreiber zukünftig neu im Empfängerland von Sendungen die Höhe der Vergütung für die Endzustellung in einem gewissen Rahmen selbst festlegen. </p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern hilft dieser Entscheid, dass die Schweiz die Flut an Kleinwarenpaketen in den Griff bekommt bzw. insbesondere wieder gleich lange Spiesse zwischen Schweizer Online-Händlern und asiatischen Versandhändlern vorherrschen?</p><p>2. Welche Möglichkeiten bestehen für die Schweiz dank dieser Anpassung des "terminal dues system"?</p><p>3. Wird die Schweiz von dieser Lockerung Gebrauch machen? Welche Massnahmen sind geplant, und auf wann sollen diese in Kraft treten?</p><p>4. Welche weiteren Massnahmen wären denkbar, um diese ungerechten Unterschiede bei den Versandkonditionen zu beseitigen?</p>
    • Beseitigung der unterschiedlichen Posttarife zwischen Schweizer Online-Händlern und ausländischen Versandhändlern

Back to List