Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?

ShortId
19.4249
Id
20194249
Updated
28.07.2023 02:07
Language
de
Title
Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Metaboliten sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die im Wasser auftreten können. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz werden "nicht relevante" und "relevante" Metaboliten unterschieden. Erstere sind nach aktuellem Kenntnisstand für Mensch und Tier nicht gesundheitsgefährdend. Bei den "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil ist nicht belegt, dass sie gesundheitsgefährdend sind. Dennoch gilt in der Schweiz und der EU der tiefe Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier auszuschliessen.</p><p>1. Im Rahmen der in Anlehnung an die EU durchgeführten gezielten Überprüfung älterer Pflanzenschutzmittel wurde seit Dezember 2018 auch der Wirkstoff Chlorothalonil reevaluiert. Dabei ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig für die Risikobewertung, während das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung entscheidet. Gestützt auf die Reevaluation hat das BLW das Verfahren zum Widerruf der Bewilligung von Chlorothalonil bereits eingeleitet. Verwaltungsverfahren beanspruchen eine gewisse Zeit, da u. a. den betroffenen Bewilligungsinhabern das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Dabei können sie - wie bei Chlorothalonil geschehen - auch neue wissenschaftliche Informationen einreichen. Diese haben die Behörden wiederum zu prüfen. Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161, Art. 31 und 67) ist es bei einem Bewilligungsentzug möglich, aus dringender Sorge um die Gesundheit von Mensch und Tier oder um die Umwelt für das Verkaufen und das Aufbrauchen keine Frist zu gewähren; zugleich kann in solchen Fällen die Verwendung eines Pflanzenschutzmittels unverzüglich verboten werden. Da nach dem Gesagten ein Verwendungsverbot erst im Zeitpunkt des Bewilligungsentzugs verfügt werden kann, müssen bei der Wasserversorgung gegebenenfalls sofort Massnahmen getroffen werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Diese lassen sich teils auch einfach und zeitnah umsetzen, etwa wenn Trinkwasserversorger auf eine konforme Quelle ausweichen können.</p><p>2. Die geltenden Rechtsvorschriften erlauben, aufgrund von aktuellen Erkenntnissen zu agieren und wenn nötig ein Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen vom Markt zu nehmen.</p><p>3. Einfache Massnahmen wie Mischen mit nicht belastetem Wasser sind gemäss der Weisung 2019/1 des BLV vom 8. August 2019 innerhalb Monatsfrist umzusetzen. Eine einfache Massnahme kann auch darin bestehen, eine belastete Grundwasserfassung vom Netz zu nehmen, wenn dadurch keine Versorgungsengpässe entstehen. Sind keine einfachen Massnahmen umsetzbar, so haben die Wasserversorger gemäss der genannten Weisung zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen die Einhaltung des Höchstwertes zu erreichen. Die zwei Massnahmenkategorien und ihre zeitliche Staffelung stellen sicher, dass die erforderlichen Schritte so schnell als möglich unternommen werden, ohne dass es deswegen zu Versorgungsproblemen beim Trinkwasser kommt, und zwar auch nicht in den Ackerbaugebieten.</p><p>4. Die EU hat nicht alle Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" eingestuft. Das BLV hat zwei Metaboliten abweichend von der European Food Safety Authority als "nicht relevant" beurteilt. Dies ändert nichts daran, dass das Verfahren auf Entzug der Bewilligung für Chlorothalonil auch in der Schweiz bereits eingeleitet ist (vgl. Ziff. 1). Es kann keine Aussage dazu gemacht werden, wie die Situation für die Wasserversorgung wäre, wenn alle Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" eingestuft würden. Grund ist, dass nicht zu allen Metaboliten Messdaten zum Trinkwasser vorliegen.</p><p>5. Da Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" beurteilt und im Grund- und Trinkwasser über dem zulässigen Höchstwert zu erwarten sind, sind die Zulassungskriterien nicht mehr gegeben. Das BLW hat das Verfahren zum Widerruf der Bewilligung von Chlorothalonil bereits eingeleitet (vgl. Ziff. 1). Mit dem Entscheid ist noch dieses Jahr zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Ende Juni gilt in der Schweiz ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Grund- bzw. Trinkwasser für einzelne Metaboliten von Chlorothalonil. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte die seit den Siebzigerjahren als "nicht relevant" geltenden Metaboliten wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung per sofort als "relevant" erklärt. In Schweizer Ackerbaugebieten werden die neuen Höchstwerte im Trinkwasser zum Teil deutlich überschritten.</p><p>Wie der Bundesrat auf meine Frage 19.5435 erklärte, "müssen die betroffenen Wasserversorger innert eines Monats den Wert im abgegebenen Trinkwasser unter den Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bringen. Wenn die Grenzwerte nicht kurzfristig innert eines Monats gesenkt werden können, müssten alternative Methoden geprüft werden. Für solche Fälle setzt das BLV den betroffenen Wasserversorgungen eine Frist von zwei Jahren."</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lässt sich die absurde Situation erklären, dass die Wasserversorger innert eines Monats Sofortlösungen finden müssen, während der gesundheitsgefährdende Wirkstoff Chlorothalonil weiter verkauft und durch die Landwirtschaft ausgebracht werden darf?</p><p>2. Wie müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, damit das künftig nicht mehr möglich ist?</p><p>3. Viele betroffene Wasserversorger dürften die neuen Werte innert Monatsfrist nicht unterbieten können, weil z. B. keine unbelasteten Wasserressourcen zur Verfügung stehen, mit denen belastetes Wasser verdünnt werden könnte. Tatsächlich mussten bereits Dutzende Grundwasserfassungen vom Netz genommen werden. Haben wir in Ackerbaugebieten ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?</p><p>4. Würde sich dieses Problem noch verschärfen, wenn der Bund - so wie die EU - die gesundheitsgefährdende Wirkung aller Chlorothalonil-Metaboliten anerkennen und sie alle als "relevant" einstufen würde? Wenn ja, was ist zu erwarten?</p><p>5. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen betreffen ausschliesslich die Wasserversorgung, welche Chlorothalonil weder herstellt noch zulässt, noch ausbringt. Sie zielen also auf das Ende der Problemkette ("end of pipe") statt auf deren Anfang. Welche grundsätzlichen Hebel bestehen aufseiten der Hersteller, Zulasser bzw. Anwender? Welche überprüfbaren Massnahmen ergreift der Bundesrat an diesen Stellen und bis wann?</p>
  • Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Metaboliten sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die im Wasser auftreten können. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz werden "nicht relevante" und "relevante" Metaboliten unterschieden. Erstere sind nach aktuellem Kenntnisstand für Mensch und Tier nicht gesundheitsgefährdend. Bei den "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil ist nicht belegt, dass sie gesundheitsgefährdend sind. Dennoch gilt in der Schweiz und der EU der tiefe Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier auszuschliessen.</p><p>1. Im Rahmen der in Anlehnung an die EU durchgeführten gezielten Überprüfung älterer Pflanzenschutzmittel wurde seit Dezember 2018 auch der Wirkstoff Chlorothalonil reevaluiert. Dabei ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig für die Risikobewertung, während das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung entscheidet. Gestützt auf die Reevaluation hat das BLW das Verfahren zum Widerruf der Bewilligung von Chlorothalonil bereits eingeleitet. Verwaltungsverfahren beanspruchen eine gewisse Zeit, da u. a. den betroffenen Bewilligungsinhabern das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Dabei können sie - wie bei Chlorothalonil geschehen - auch neue wissenschaftliche Informationen einreichen. Diese haben die Behörden wiederum zu prüfen. Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161, Art. 31 und 67) ist es bei einem Bewilligungsentzug möglich, aus dringender Sorge um die Gesundheit von Mensch und Tier oder um die Umwelt für das Verkaufen und das Aufbrauchen keine Frist zu gewähren; zugleich kann in solchen Fällen die Verwendung eines Pflanzenschutzmittels unverzüglich verboten werden. Da nach dem Gesagten ein Verwendungsverbot erst im Zeitpunkt des Bewilligungsentzugs verfügt werden kann, müssen bei der Wasserversorgung gegebenenfalls sofort Massnahmen getroffen werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Diese lassen sich teils auch einfach und zeitnah umsetzen, etwa wenn Trinkwasserversorger auf eine konforme Quelle ausweichen können.</p><p>2. Die geltenden Rechtsvorschriften erlauben, aufgrund von aktuellen Erkenntnissen zu agieren und wenn nötig ein Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen vom Markt zu nehmen.</p><p>3. Einfache Massnahmen wie Mischen mit nicht belastetem Wasser sind gemäss der Weisung 2019/1 des BLV vom 8. August 2019 innerhalb Monatsfrist umzusetzen. Eine einfache Massnahme kann auch darin bestehen, eine belastete Grundwasserfassung vom Netz zu nehmen, wenn dadurch keine Versorgungsengpässe entstehen. Sind keine einfachen Massnahmen umsetzbar, so haben die Wasserversorger gemäss der genannten Weisung zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen die Einhaltung des Höchstwertes zu erreichen. Die zwei Massnahmenkategorien und ihre zeitliche Staffelung stellen sicher, dass die erforderlichen Schritte so schnell als möglich unternommen werden, ohne dass es deswegen zu Versorgungsproblemen beim Trinkwasser kommt, und zwar auch nicht in den Ackerbaugebieten.</p><p>4. Die EU hat nicht alle Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" eingestuft. Das BLV hat zwei Metaboliten abweichend von der European Food Safety Authority als "nicht relevant" beurteilt. Dies ändert nichts daran, dass das Verfahren auf Entzug der Bewilligung für Chlorothalonil auch in der Schweiz bereits eingeleitet ist (vgl. Ziff. 1). Es kann keine Aussage dazu gemacht werden, wie die Situation für die Wasserversorgung wäre, wenn alle Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" eingestuft würden. Grund ist, dass nicht zu allen Metaboliten Messdaten zum Trinkwasser vorliegen.</p><p>5. Da Metaboliten von Chlorothalonil als "relevant" beurteilt und im Grund- und Trinkwasser über dem zulässigen Höchstwert zu erwarten sind, sind die Zulassungskriterien nicht mehr gegeben. Das BLW hat das Verfahren zum Widerruf der Bewilligung von Chlorothalonil bereits eingeleitet (vgl. Ziff. 1). Mit dem Entscheid ist noch dieses Jahr zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Ende Juni gilt in der Schweiz ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Grund- bzw. Trinkwasser für einzelne Metaboliten von Chlorothalonil. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte die seit den Siebzigerjahren als "nicht relevant" geltenden Metaboliten wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung per sofort als "relevant" erklärt. In Schweizer Ackerbaugebieten werden die neuen Höchstwerte im Trinkwasser zum Teil deutlich überschritten.</p><p>Wie der Bundesrat auf meine Frage 19.5435 erklärte, "müssen die betroffenen Wasserversorger innert eines Monats den Wert im abgegebenen Trinkwasser unter den Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bringen. Wenn die Grenzwerte nicht kurzfristig innert eines Monats gesenkt werden können, müssten alternative Methoden geprüft werden. Für solche Fälle setzt das BLV den betroffenen Wasserversorgungen eine Frist von zwei Jahren."</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lässt sich die absurde Situation erklären, dass die Wasserversorger innert eines Monats Sofortlösungen finden müssen, während der gesundheitsgefährdende Wirkstoff Chlorothalonil weiter verkauft und durch die Landwirtschaft ausgebracht werden darf?</p><p>2. Wie müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, damit das künftig nicht mehr möglich ist?</p><p>3. Viele betroffene Wasserversorger dürften die neuen Werte innert Monatsfrist nicht unterbieten können, weil z. B. keine unbelasteten Wasserressourcen zur Verfügung stehen, mit denen belastetes Wasser verdünnt werden könnte. Tatsächlich mussten bereits Dutzende Grundwasserfassungen vom Netz genommen werden. Haben wir in Ackerbaugebieten ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?</p><p>4. Würde sich dieses Problem noch verschärfen, wenn der Bund - so wie die EU - die gesundheitsgefährdende Wirkung aller Chlorothalonil-Metaboliten anerkennen und sie alle als "relevant" einstufen würde? Wenn ja, was ist zu erwarten?</p><p>5. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen betreffen ausschliesslich die Wasserversorgung, welche Chlorothalonil weder herstellt noch zulässt, noch ausbringt. Sie zielen also auf das Ende der Problemkette ("end of pipe") statt auf deren Anfang. Welche grundsätzlichen Hebel bestehen aufseiten der Hersteller, Zulasser bzw. Anwender? Welche überprüfbaren Massnahmen ergreift der Bundesrat an diesen Stellen und bis wann?</p>
    • Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?

Back to List