Haben Bund und Kantone die Probleme rund um Chlorothalonil zu verantworten?

ShortId
19.4250
Id
20194250
Updated
28.07.2023 02:07
Language
de
Title
Haben Bund und Kantone die Probleme rund um Chlorothalonil zu verantworten?
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Metaboliten sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die im Wasser auftreten können. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz werden "nicht relevante" und "relevante" Metaboliten unterschieden. Bei ersteren kann nach aktuellem Kenntnisstand eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden. Bei den "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil ist nicht belegt, dass sie gesundheitsgefährdend sind. Dennoch gilt in der Schweiz und in der EU der tiefe Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier auszuschliessen.</p><p>1. Vom Bund angeordnete Massnahmen zum Schutz der Gesundheit müssen verhältnismässig sein. Vorliegend war demnach einerseits auf deren Praktikabilität (u. a. in zeitlicher Hinsicht) zu achten und andererseits dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Gefährlichkeit der "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil nicht erwiesen ist. Die Weisung 2019/1 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 8. August 2019 gibt daher vor, dass einfache Massnahmen (wie Mischen mit nicht belastetem Wasser) innerhalb eines Monats umgesetzt werden müssen. Können damit die Höchstwerte nicht eingehalten werden, haben die Wasserversorger zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen den Höchstwert einzuhalten. Während dieser Zeit müssen belastete Wasserfassungen grundsätzlich nicht geschlossen werden. Ein solches Verbot wäre als reine Vorsichtsmassnahme unverhältnismässig und könnte zu Versorgungsengpässen führen. Dem Bund ist nicht bekannt, wie viele Personen Wasser aus Fassungen beziehen, bei denen es bisher nicht möglich war, die Einhaltung der Höchstwerte in Bezug auf die "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil sicherzustellen.</p><p>2. Mögliche Massnahmen bestehen im Einbau eines Filters, in der Verwendung eines Aufbereitungsverfahrens (z. B. Umkehrosmose), im Erschliessen neuer Quellen und im Bezug von Trinkwasser bei einem anderen regionalen Wasserversorger.</p><p>3. In Ackerbauregionen besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit als anderswo, dass Rückstande von "relevanten" Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen gefunden werden, die über dem Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter liegen. Lösungen wie das Mischen mit unbelastetem Wasser sind daher in der Regel nicht möglich. Die Wasserversorger sind gefordert abzuklären, welche der unter Antwort 2 aufgeführten Massnahmen zu einer nachhaltigen Lösung führen. Darüber hinaus verfügt der Bund nicht über die Informationen, um die in Ziffer 3 aufgeworfenen Fragen mehr im Detail beantworten zu können.</p><p>4. Je nach gewählter Massnahme und den örtlichen Gegebenheiten sind die Kosten sehr unterschiedlich. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.</p><p>5. Je nachdem, gegen wen die Wasserversorger Regress nehmen wollten, wären unterschiedliche gesetzliche Regelungen anwendbar (Obligationenrecht, kantonales Haftungsrecht, Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes). Die jeweiligen Erlasse regeln, welche Voraussetzungen im Einzelnen gegeben sein müssen, damit ein Schadenersatzanspruch besteht. Ein Element ist dabei stets ein widerrechtliches Verhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Ende Juni gelten für gewisse Chlorothalonil-Metaboliten neue Höchstwerte. Falls diese überschritten wurden, mussten Wasserversorger sie innert Monatsfrist unter den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bringen. Falls die Werte innert dieser Frist nicht unterboten werden konnten, müssen innert zwei Jahren andere Methoden geprüft und umgesetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Frist von einem Monat ist Ende Juli abgelaufen. Alle Konsumenten sollten wieder Trinkwasser erhalten, in dem kein gesundheitsgefährdender Stoff den Höchstwert überschreitet. Ist dies der Fall oder:</p><p>a. Wo liegen die Probleme?</p><p>b. Wie viele Konsumenten sind weiterhin betroffen?</p><p>c. Müssen die belasteten Wasserfassungen geschlossen werden oder die Konsumenten bis auf Weiteres Trinkwasser mit gesundheitsgefährdenden Stoffen beziehen?</p><p>2. Der Bundesrat erklärte auf meine Frage 19.5435, wenn die Grenzwerte innert eines Monats nicht eingehalten werden könnten, müssten andere Methoden geprüft werden. Welche sind das?</p><p>3. Chlorothalonil-Metaboliten sind im Grundwasser von Ackerbaugebieten weit verbreitet und dürften da noch viele Jahre in hohen Konzentrationen vorkommen. Ist es korrekt, dass:</p><p>a. Gemeinden in Ackerbauregionen oft gleichermassen betroffen sind und sich gegenseitig kaum unbelastetes Wasser anbieten können?</p><p>b. Das Potenzial für alternative, unverschmutzte Wasserquellen in diesen Regionen gering ist, weil das Grundwasser flächendeckend kontaminiert ist?</p><p>c. Die Trinkwasserversorgung einer Gemeinde oft nicht mit jener von anderen vernetzt ist, was nötig wäre, damit Wasser lokal oder regional ausgetauscht werden könnte?</p><p>d. Eine technische Aufbereitung von Wasser, insbesondere für kleine Gemeinden, heute weder einfach möglich noch finanzierbar ist?</p><p>4. Ist es korrekt, dass die notwendigen Mehraufwände zur Behandlung von verschmutztem Wasser, wie etwa Investitionen in Leitungen, das Erschliessen neuer Quellen oder das Aufbereiten von verschmutztem Trinkwasser, für Gemeinden rasch Millionen kosten könnten?</p><p>5. Welche Sachverhalte müssten gegeben sein, damit Wasserversorger, die diese Massnahmen vorfinanzieren müssen, um die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser gewährleisten zu können, erfolgreich Regress auf die Anwender von Chlorothalonil, die Kantone als Aufsichtsbehörde, den Bund als Zulassungsbehörde oder die Hersteller nehmen können?</p>
  • Haben Bund und Kantone die Probleme rund um Chlorothalonil zu verantworten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Metaboliten sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die im Wasser auftreten können. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz werden "nicht relevante" und "relevante" Metaboliten unterschieden. Bei ersteren kann nach aktuellem Kenntnisstand eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden. Bei den "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil ist nicht belegt, dass sie gesundheitsgefährdend sind. Dennoch gilt in der Schweiz und in der EU der tiefe Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier auszuschliessen.</p><p>1. Vom Bund angeordnete Massnahmen zum Schutz der Gesundheit müssen verhältnismässig sein. Vorliegend war demnach einerseits auf deren Praktikabilität (u. a. in zeitlicher Hinsicht) zu achten und andererseits dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Gefährlichkeit der "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil nicht erwiesen ist. Die Weisung 2019/1 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 8. August 2019 gibt daher vor, dass einfache Massnahmen (wie Mischen mit nicht belastetem Wasser) innerhalb eines Monats umgesetzt werden müssen. Können damit die Höchstwerte nicht eingehalten werden, haben die Wasserversorger zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen den Höchstwert einzuhalten. Während dieser Zeit müssen belastete Wasserfassungen grundsätzlich nicht geschlossen werden. Ein solches Verbot wäre als reine Vorsichtsmassnahme unverhältnismässig und könnte zu Versorgungsengpässen führen. Dem Bund ist nicht bekannt, wie viele Personen Wasser aus Fassungen beziehen, bei denen es bisher nicht möglich war, die Einhaltung der Höchstwerte in Bezug auf die "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil sicherzustellen.</p><p>2. Mögliche Massnahmen bestehen im Einbau eines Filters, in der Verwendung eines Aufbereitungsverfahrens (z. B. Umkehrosmose), im Erschliessen neuer Quellen und im Bezug von Trinkwasser bei einem anderen regionalen Wasserversorger.</p><p>3. In Ackerbauregionen besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit als anderswo, dass Rückstande von "relevanten" Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen gefunden werden, die über dem Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter liegen. Lösungen wie das Mischen mit unbelastetem Wasser sind daher in der Regel nicht möglich. Die Wasserversorger sind gefordert abzuklären, welche der unter Antwort 2 aufgeführten Massnahmen zu einer nachhaltigen Lösung führen. Darüber hinaus verfügt der Bund nicht über die Informationen, um die in Ziffer 3 aufgeworfenen Fragen mehr im Detail beantworten zu können.</p><p>4. Je nach gewählter Massnahme und den örtlichen Gegebenheiten sind die Kosten sehr unterschiedlich. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.</p><p>5. Je nachdem, gegen wen die Wasserversorger Regress nehmen wollten, wären unterschiedliche gesetzliche Regelungen anwendbar (Obligationenrecht, kantonales Haftungsrecht, Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes). Die jeweiligen Erlasse regeln, welche Voraussetzungen im Einzelnen gegeben sein müssen, damit ein Schadenersatzanspruch besteht. Ein Element ist dabei stets ein widerrechtliches Verhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Ende Juni gelten für gewisse Chlorothalonil-Metaboliten neue Höchstwerte. Falls diese überschritten wurden, mussten Wasserversorger sie innert Monatsfrist unter den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bringen. Falls die Werte innert dieser Frist nicht unterboten werden konnten, müssen innert zwei Jahren andere Methoden geprüft und umgesetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Frist von einem Monat ist Ende Juli abgelaufen. Alle Konsumenten sollten wieder Trinkwasser erhalten, in dem kein gesundheitsgefährdender Stoff den Höchstwert überschreitet. Ist dies der Fall oder:</p><p>a. Wo liegen die Probleme?</p><p>b. Wie viele Konsumenten sind weiterhin betroffen?</p><p>c. Müssen die belasteten Wasserfassungen geschlossen werden oder die Konsumenten bis auf Weiteres Trinkwasser mit gesundheitsgefährdenden Stoffen beziehen?</p><p>2. Der Bundesrat erklärte auf meine Frage 19.5435, wenn die Grenzwerte innert eines Monats nicht eingehalten werden könnten, müssten andere Methoden geprüft werden. Welche sind das?</p><p>3. Chlorothalonil-Metaboliten sind im Grundwasser von Ackerbaugebieten weit verbreitet und dürften da noch viele Jahre in hohen Konzentrationen vorkommen. Ist es korrekt, dass:</p><p>a. Gemeinden in Ackerbauregionen oft gleichermassen betroffen sind und sich gegenseitig kaum unbelastetes Wasser anbieten können?</p><p>b. Das Potenzial für alternative, unverschmutzte Wasserquellen in diesen Regionen gering ist, weil das Grundwasser flächendeckend kontaminiert ist?</p><p>c. Die Trinkwasserversorgung einer Gemeinde oft nicht mit jener von anderen vernetzt ist, was nötig wäre, damit Wasser lokal oder regional ausgetauscht werden könnte?</p><p>d. Eine technische Aufbereitung von Wasser, insbesondere für kleine Gemeinden, heute weder einfach möglich noch finanzierbar ist?</p><p>4. Ist es korrekt, dass die notwendigen Mehraufwände zur Behandlung von verschmutztem Wasser, wie etwa Investitionen in Leitungen, das Erschliessen neuer Quellen oder das Aufbereiten von verschmutztem Trinkwasser, für Gemeinden rasch Millionen kosten könnten?</p><p>5. Welche Sachverhalte müssten gegeben sein, damit Wasserversorger, die diese Massnahmen vorfinanzieren müssen, um die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser gewährleisten zu können, erfolgreich Regress auf die Anwender von Chlorothalonil, die Kantone als Aufsichtsbehörde, den Bund als Zulassungsbehörde oder die Hersteller nehmen können?</p>
    • Haben Bund und Kantone die Probleme rund um Chlorothalonil zu verantworten?

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