Tierschutzwidrige Zustände auf dem Gitzi- und Lämmermarkt

ShortId
19.4253
Id
20194253
Updated
28.07.2023 02:06
Language
de
Title
Tierschutzwidrige Zustände auf dem Gitzi- und Lämmermarkt
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die ab dem 1. Januar 2020 vorgeschriebene Registrierung der einzelnen Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) wird neu die genaue Rückverfolgbarkeit der einzelnen Tiere ermöglichen und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und zur Lebensmittelsicherheit. Die Tierhaltenden müssen neu ihre Tiere mit doppelten Ohrmarken kennzeichnen und der TVD sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Schlachtungen und Verendungen melden. Bei Verstellungen ist jeder Zu- und Abgang eines Tieres auf einer Tierhaltung meldepflichtig. Ob damit ein Eigentümerwechsel verbunden ist, spielt keine Rolle. Der kantonale Vollzug überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften, wie bei den anderen Tierarten, im Rahmen der amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in den Tierhaltungen, der Kontrollen an Viehmärkten und -ausstellungen sowie anlässlich der Schlachtung. Inskünftig werden Entsorgungsbeiträge nur noch bei Vollständigkeit der Tiergeschichte ausgerichtet. Dies stellt einen wirksamen Anreiz für eine lückenlose Dokumentation und damit der Rückverfolgbarkeit sicher.</p><p>2. Es existiert heute keine schweizweite Erfassung des Gesundheitsstatus nach Altersgruppen von Schafen und Ziegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesundheitsproblematik bei Lämmern und Gitzi insbesondere darin besteht, dass viele von ihnen auf Mastbetriebe gebracht werden, wenn sie erst wenige Tage alt sind und ihr Immunsystem noch nicht ausgebildet ist. Dadurch sind sie anfällig für Krankheiten.</p><p>3. Zum Umgang mit Lämmern und Gitzi aus milchproduzierenden Ziegen- und Schafhaltungen liegen aktuell noch kaum Informationen vor. Dies wird sich mit der Erfassung der Daten zu den Lämmern und Gitzi in der TVD (vgl. Ziff. 1) ändern. Damit wird es möglich sein, den Handel mit diesen Jungtieren zu analysieren und so die Risiken für deren Gesundheit und Wohlergehen abzuschätzen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse werden dann gegebenenfalls Empfehlungen für die Tierhaltenden oder Vorgaben für die tiergerechte Haltung und das Management der Jungtiere erarbeitet.</p><p>4. Der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer berät auch hinsichtlich der Gesundheit von Lämmern und Gitzi. Dabei handelt es sich um eine private Organisation zur Förderung der Tiergesundheit mittels Beratung und gezielter Bekämpfungsprogramme, welche von Bund und Kantonen unterstützt wird.</p><p>5. Gemäss Angaben der kantonalen Veterinärdienste bestehen keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Schlachtung von Lämmern und Gitzi. Allerdings wird erst die detaillierte Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen (vgl. Ziff. 1) die nötigen Daten liefern, um die Frage verlässlich beantworten zu können.</p><p>6. Nach Auffassung des Bundesrates sind angemessene Ressourcen der kantonalen Vollzugsorgane entscheidend für eine konsequente Durchsetzung der Tierschutz- und Hygienevorschriften. Die Verantwortung für genügende Ressourcen liegt bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Schaf- und Ziegenmilch erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Dagegen sind die auf den Milchbetrieben geborenen Jungtiere leider oft bloss Nebenprodukte, für welche der Absatz schlecht ist. Die Jungtiere werden vielmals bereits im Alter von zwei bis drei Tagen an Händler verkauft. Oftmals haben die Tiere bis zur Ankunft im Schlachtbetrieb nach sechs bis acht Wochen ihr Dasein auf mehreren Betrieben verbracht und lange Transporte hinter sich. Ihr gesundheitlicher Zustand ist oft schlecht, und Mortalitätsraten von bis zu 13 Prozent sind in der Praxis keine Seltenheit. Die Rückverfolgbarkeit der Transport- und Aufenthaltswege von Gitzi und Lämmern ist nicht gegeben. Neu sollen ab 2020 auch Schafe und Ziegen individuell in der Tierverkehrsdatenbank registriert werden. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird der Bundesrat bei der Umsetzung der Registrierung ab dem 1. Januar 2020 sicherstellen, dass die Jungtiere korrekt markiert werden, deren Rückverfolgbarkeit gegeben ist resp. nicht nur ein Besitzerwechsel, sondern auch Standortverschiebungen lückenlos erfasst werden? </p><p>2. Kann der Bundesrat Angaben machen zur gesundheitlichen Situation von gemästeten Gitzi und Lämmern aus der Milchproduktion?</p><p>3. Hat der Bundesrat vor, Vorschriften zu erlassen, welche regeln, wann frühestens Gitzi und Lämmer verkauft und transportiert werden dürfen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob - analog zum Kälbergesundheitsdienst - auch ein Gesundheitsdienst für Gitzi und Lämmer einzurichten ist? </p><p>5. Gibt es Hinweise darauf, dass nicht alle Gitzi und Lämmer aus der Milchproduktion in registrierten Schlachtbetrieben geschlachtet werden, und wenn ja, gibt es Vermutungen dazu, wo und unter welchen Bedingungen diese Tiere ihr Leben beenden?</p><p>6. Für den Vollzug des Tierschutz- und des Lebensmittelrechts sind die Kantone zuständig. Sind die Mittel für eine korrekte Durchsetzung der Tierschutz- und Hygienevorschriften in allen Kantonen genügend?</p>
  • Tierschutzwidrige Zustände auf dem Gitzi- und Lämmermarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die ab dem 1. Januar 2020 vorgeschriebene Registrierung der einzelnen Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) wird neu die genaue Rückverfolgbarkeit der einzelnen Tiere ermöglichen und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und zur Lebensmittelsicherheit. Die Tierhaltenden müssen neu ihre Tiere mit doppelten Ohrmarken kennzeichnen und der TVD sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Schlachtungen und Verendungen melden. Bei Verstellungen ist jeder Zu- und Abgang eines Tieres auf einer Tierhaltung meldepflichtig. Ob damit ein Eigentümerwechsel verbunden ist, spielt keine Rolle. Der kantonale Vollzug überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften, wie bei den anderen Tierarten, im Rahmen der amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in den Tierhaltungen, der Kontrollen an Viehmärkten und -ausstellungen sowie anlässlich der Schlachtung. Inskünftig werden Entsorgungsbeiträge nur noch bei Vollständigkeit der Tiergeschichte ausgerichtet. Dies stellt einen wirksamen Anreiz für eine lückenlose Dokumentation und damit der Rückverfolgbarkeit sicher.</p><p>2. Es existiert heute keine schweizweite Erfassung des Gesundheitsstatus nach Altersgruppen von Schafen und Ziegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesundheitsproblematik bei Lämmern und Gitzi insbesondere darin besteht, dass viele von ihnen auf Mastbetriebe gebracht werden, wenn sie erst wenige Tage alt sind und ihr Immunsystem noch nicht ausgebildet ist. Dadurch sind sie anfällig für Krankheiten.</p><p>3. Zum Umgang mit Lämmern und Gitzi aus milchproduzierenden Ziegen- und Schafhaltungen liegen aktuell noch kaum Informationen vor. Dies wird sich mit der Erfassung der Daten zu den Lämmern und Gitzi in der TVD (vgl. Ziff. 1) ändern. Damit wird es möglich sein, den Handel mit diesen Jungtieren zu analysieren und so die Risiken für deren Gesundheit und Wohlergehen abzuschätzen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse werden dann gegebenenfalls Empfehlungen für die Tierhaltenden oder Vorgaben für die tiergerechte Haltung und das Management der Jungtiere erarbeitet.</p><p>4. Der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer berät auch hinsichtlich der Gesundheit von Lämmern und Gitzi. Dabei handelt es sich um eine private Organisation zur Förderung der Tiergesundheit mittels Beratung und gezielter Bekämpfungsprogramme, welche von Bund und Kantonen unterstützt wird.</p><p>5. Gemäss Angaben der kantonalen Veterinärdienste bestehen keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Schlachtung von Lämmern und Gitzi. Allerdings wird erst die detaillierte Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen (vgl. Ziff. 1) die nötigen Daten liefern, um die Frage verlässlich beantworten zu können.</p><p>6. Nach Auffassung des Bundesrates sind angemessene Ressourcen der kantonalen Vollzugsorgane entscheidend für eine konsequente Durchsetzung der Tierschutz- und Hygienevorschriften. Die Verantwortung für genügende Ressourcen liegt bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Schaf- und Ziegenmilch erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Dagegen sind die auf den Milchbetrieben geborenen Jungtiere leider oft bloss Nebenprodukte, für welche der Absatz schlecht ist. Die Jungtiere werden vielmals bereits im Alter von zwei bis drei Tagen an Händler verkauft. Oftmals haben die Tiere bis zur Ankunft im Schlachtbetrieb nach sechs bis acht Wochen ihr Dasein auf mehreren Betrieben verbracht und lange Transporte hinter sich. Ihr gesundheitlicher Zustand ist oft schlecht, und Mortalitätsraten von bis zu 13 Prozent sind in der Praxis keine Seltenheit. Die Rückverfolgbarkeit der Transport- und Aufenthaltswege von Gitzi und Lämmern ist nicht gegeben. Neu sollen ab 2020 auch Schafe und Ziegen individuell in der Tierverkehrsdatenbank registriert werden. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird der Bundesrat bei der Umsetzung der Registrierung ab dem 1. Januar 2020 sicherstellen, dass die Jungtiere korrekt markiert werden, deren Rückverfolgbarkeit gegeben ist resp. nicht nur ein Besitzerwechsel, sondern auch Standortverschiebungen lückenlos erfasst werden? </p><p>2. Kann der Bundesrat Angaben machen zur gesundheitlichen Situation von gemästeten Gitzi und Lämmern aus der Milchproduktion?</p><p>3. Hat der Bundesrat vor, Vorschriften zu erlassen, welche regeln, wann frühestens Gitzi und Lämmer verkauft und transportiert werden dürfen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob - analog zum Kälbergesundheitsdienst - auch ein Gesundheitsdienst für Gitzi und Lämmer einzurichten ist? </p><p>5. Gibt es Hinweise darauf, dass nicht alle Gitzi und Lämmer aus der Milchproduktion in registrierten Schlachtbetrieben geschlachtet werden, und wenn ja, gibt es Vermutungen dazu, wo und unter welchen Bedingungen diese Tiere ihr Leben beenden?</p><p>6. Für den Vollzug des Tierschutz- und des Lebensmittelrechts sind die Kantone zuständig. Sind die Mittel für eine korrekte Durchsetzung der Tierschutz- und Hygienevorschriften in allen Kantonen genügend?</p>
    • Tierschutzwidrige Zustände auf dem Gitzi- und Lämmermarkt

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