Echte Anreize schaffen für die Produktion von Schweizer Naturholz

ShortId
19.4259
Id
20194259
Updated
28.07.2023 02:03
Language
de
Title
Echte Anreize schaffen für die Produktion von Schweizer Naturholz
AdditionalIndexing
52;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet, bei zwei Enthaltungen im Nationalrat. Im Rahmen dieser Revision hat das Parlament ausführlich über den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel bei Beschaffungen diskutiert und im revidierten Gesetz die entsprechenden Vorgaben gemacht. Das revidierte Recht soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.</p><p>Zurzeit wird auf Bundesebene die Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts vorbereitet. Dabei werden die Vorgaben des Parlamentes konkretisiert, wobei ein besonderes Augenmerk auf den vom Parlament gewünschten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb gelegt wird. Die Beschaffung von Holz im vom Interpellanten genannten Sinn wird vor dem Hintergrund dieser Arbeiten weiter an Attraktivität gewinnen.</p><p>Auf Bundesebene ist gemäss Artikel 34b des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) und Artikel 37c der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) dem Holzförderungsziel Rechnung zu tragen, indem bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwendet wird. Bei der Beschaffung von Holzerzeugnissen berücksichtigt der Bund die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen.</p><p>Für die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Holz und Holzerzeugnissen sind bestehende Richtlinien und Empfehlungen wie etwa der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) zu berücksichtigen.</p><p>Bereits seit 2012 rät die Empfehlung "Nachhaltig produziertes Holz beschaffen" der KBOB den Beschaffungsstellen aller drei föderalen Ebenen zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz (unter anderem jenem mit dem Herkunftszeichen Schweizer Holz). Anfang 2020 wird die KBOB zusammen mit dem BAFU eine neue KBOB-Empfehlung zur Beschaffung und zum Bauen mit nachhaltigem Holz veröffentlichen.</p><p>Ferner hat das Parlament am 27. September 2019 die Einführung einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) beschlossen, wonach neu nur noch legal geerntetes und gehandeltes Holz in Verkehr gebracht werden darf und für den Konsumenten die Herkunft (Land des Holzschlages) sowie die Holzart deklariert werden muss.</p><p>Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat der Überzeugung, dass eine Überarbeitung der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen gegenwärtig weder notwendig noch zielführend ist. Vielmehr sollen die Ergebnisse der laufenden Arbeiten und ihre Wirkung im Beschaffungsalltag abgewartet und analysiert werden, bevor über allfällige weitere Massnahmen entschieden wird.</p><p>2. Die Verwendung von Holz aus den eigenen Wäldern stellt beschaffungsrechtlich kein Hindernis dar. Daher und auch aus den bei der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründen erachtet der Bundesrat eine Erweiterung der Definition im gegenwärtigen Zeitpunkt weder als notwendig noch als zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Konsum lokaler Produkte ist nicht nur eine Modeerscheinung, sondern eine bewusste ökologische und ökonomische Entscheidung. Es ist denn auch enorm wichtig, dass man die Arbeit der Schweizer Handwerkerinnen und Handwerker angemessen würdigt, einerseits damit diese Aufträge bekommen und das gesellschaftliche und wirtschaftliche Netz verstärkt wird, andererseits damit nicht Produkte gekauft werden, die Tausende von Kilometern zurücklegen, bis sie bei uns sind. Der Holzmarkt ist ein Beispiel dafür, zu welchen Absurditäten es kommt. Wir hätten zwar die Ressourcen, das Know-how, das Handwerk und die Nachfrage, und doch beschaffen wir hauptsächlich Holz aus dem Ausland, weil dieses weniger kostet. </p><p>Es ist höchste Zeit, dass das Baugewerbe Materialien aus nachhaltiger Produktion einsetzt, dass kurze Wege gefördert werden und gleichzeitig unser Wald gut gepflegt wird. Der Ball liegt nun bei der Politik: Diese muss für das Gewerbe und die Bauwirtschaft Anreize schaffen, damit sie im Wesentlichen auf Schweizer Holz zurückgreifen. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen lässt es in seiner geltenden Fassung zu, die Regeln zugunsten des Schweizer Holzes auszulegen, dies insbesondere dank der Umweltkriterien im Zusammenhang mit dem Ausstoss von Treibhausgasen, qualitativer und technischer Spezifikationen oder "eigenem Holz". Das ist aber ein technischer Ansatz, der den rechtlichen Spielraum ausreizt und viel Vorausplanung bedingt.</p><p>Wäre der Bund daher bereit:</p><p>1. die Regeln für öffentliche Beschaffungen zu überarbeiten, damit echte positive Anreize zugunsten von Schweizer Holz möglich sind?</p><p>2. die Definition von "eigenem Holz" auszuweiten, damit bestimmte Schweizer Produkte (z. B. lokales Rundholz), die für den Bau benötigt werden, in diese Kategorie fallen können, wenn auch ohne Verpflichtung zur effektiven Verwendung?</p>
  • Echte Anreize schaffen für die Produktion von Schweizer Naturholz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet, bei zwei Enthaltungen im Nationalrat. Im Rahmen dieser Revision hat das Parlament ausführlich über den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel bei Beschaffungen diskutiert und im revidierten Gesetz die entsprechenden Vorgaben gemacht. Das revidierte Recht soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.</p><p>Zurzeit wird auf Bundesebene die Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts vorbereitet. Dabei werden die Vorgaben des Parlamentes konkretisiert, wobei ein besonderes Augenmerk auf den vom Parlament gewünschten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb gelegt wird. Die Beschaffung von Holz im vom Interpellanten genannten Sinn wird vor dem Hintergrund dieser Arbeiten weiter an Attraktivität gewinnen.</p><p>Auf Bundesebene ist gemäss Artikel 34b des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) und Artikel 37c der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) dem Holzförderungsziel Rechnung zu tragen, indem bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwendet wird. Bei der Beschaffung von Holzerzeugnissen berücksichtigt der Bund die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen.</p><p>Für die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Holz und Holzerzeugnissen sind bestehende Richtlinien und Empfehlungen wie etwa der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) zu berücksichtigen.</p><p>Bereits seit 2012 rät die Empfehlung "Nachhaltig produziertes Holz beschaffen" der KBOB den Beschaffungsstellen aller drei föderalen Ebenen zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz (unter anderem jenem mit dem Herkunftszeichen Schweizer Holz). Anfang 2020 wird die KBOB zusammen mit dem BAFU eine neue KBOB-Empfehlung zur Beschaffung und zum Bauen mit nachhaltigem Holz veröffentlichen.</p><p>Ferner hat das Parlament am 27. September 2019 die Einführung einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) beschlossen, wonach neu nur noch legal geerntetes und gehandeltes Holz in Verkehr gebracht werden darf und für den Konsumenten die Herkunft (Land des Holzschlages) sowie die Holzart deklariert werden muss.</p><p>Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat der Überzeugung, dass eine Überarbeitung der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen gegenwärtig weder notwendig noch zielführend ist. Vielmehr sollen die Ergebnisse der laufenden Arbeiten und ihre Wirkung im Beschaffungsalltag abgewartet und analysiert werden, bevor über allfällige weitere Massnahmen entschieden wird.</p><p>2. Die Verwendung von Holz aus den eigenen Wäldern stellt beschaffungsrechtlich kein Hindernis dar. Daher und auch aus den bei der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründen erachtet der Bundesrat eine Erweiterung der Definition im gegenwärtigen Zeitpunkt weder als notwendig noch als zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Konsum lokaler Produkte ist nicht nur eine Modeerscheinung, sondern eine bewusste ökologische und ökonomische Entscheidung. Es ist denn auch enorm wichtig, dass man die Arbeit der Schweizer Handwerkerinnen und Handwerker angemessen würdigt, einerseits damit diese Aufträge bekommen und das gesellschaftliche und wirtschaftliche Netz verstärkt wird, andererseits damit nicht Produkte gekauft werden, die Tausende von Kilometern zurücklegen, bis sie bei uns sind. Der Holzmarkt ist ein Beispiel dafür, zu welchen Absurditäten es kommt. Wir hätten zwar die Ressourcen, das Know-how, das Handwerk und die Nachfrage, und doch beschaffen wir hauptsächlich Holz aus dem Ausland, weil dieses weniger kostet. </p><p>Es ist höchste Zeit, dass das Baugewerbe Materialien aus nachhaltiger Produktion einsetzt, dass kurze Wege gefördert werden und gleichzeitig unser Wald gut gepflegt wird. Der Ball liegt nun bei der Politik: Diese muss für das Gewerbe und die Bauwirtschaft Anreize schaffen, damit sie im Wesentlichen auf Schweizer Holz zurückgreifen. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen lässt es in seiner geltenden Fassung zu, die Regeln zugunsten des Schweizer Holzes auszulegen, dies insbesondere dank der Umweltkriterien im Zusammenhang mit dem Ausstoss von Treibhausgasen, qualitativer und technischer Spezifikationen oder "eigenem Holz". Das ist aber ein technischer Ansatz, der den rechtlichen Spielraum ausreizt und viel Vorausplanung bedingt.</p><p>Wäre der Bund daher bereit:</p><p>1. die Regeln für öffentliche Beschaffungen zu überarbeiten, damit echte positive Anreize zugunsten von Schweizer Holz möglich sind?</p><p>2. die Definition von "eigenem Holz" auszuweiten, damit bestimmte Schweizer Produkte (z. B. lokales Rundholz), die für den Bau benötigt werden, in diese Kategorie fallen können, wenn auch ohne Verpflichtung zur effektiven Verwendung?</p>
    • Echte Anreize schaffen für die Produktion von Schweizer Naturholz

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