Die Wasserkraft wirksam durch Investitionsbeiträge unterstützen

ShortId
19.4260
Id
20194260
Updated
28.07.2023 02:03
Language
de
Title
Die Wasserkraft wirksam durch Investitionsbeiträge unterstützen
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wasserkraft ist das erneuerbare Rückgrat der Schweizer Stromversorgung und muss erhalten bleiben. In den nächsten Jahrzehnten wird der Grossteil der bestehenden Wasserkraftwerke das Ende der Konzessionsdauer erreichen. Im Hinblick auf die Neukonzessionierungen müssen grosse Investitionen getätigt werden. Gleichzeitig führt die Umsetzung der Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes zu Einbussen. Allein aufgrund der Restwasserbestimmungen rechnet der Bundesrat bis 2050 mit Einbussen von 1900 Gigawattstunden. Dem Schutz von Natur und Umwelt dient auch die Nutzung bestehender Standorte statt der Erschliessung neuer Standorte. Der Erhalt bestehender Anlagen ist daher nicht nur energiewirtschaftlich und ökonomisch, sondern auch aus ökologischer Sicht sinnvoll.</p><p>Im Rahmen der Investitionsbeiträge werden Erneuerungen derzeit gegenüber Neuanlagen und Erweiterungen benachteiligt, obwohl es für die Energiebilanz unerheblich ist, ob heimische Produktion aus Wasserkraft neu geschaffen wird oder dank Beiträgen erhalten bleibt. Eine solche Unterscheidung ist auch im Energiegesetz nicht angelegt und daher auf Verordnungsstufe aufzuheben. Entsprechend ist auf eine Differenzierung der Ansätze zwischen Neuanlagen, Erweiterungen und Erneuerungen zu verzichten.</p><p>Bei der Berechnung der Investitionsbeiträge sind zudem die Bemessungskriterien anzupassen. Über die Geldzuflüsse der Gesamtanlage kann der Besitzer nämlich nicht frei verfügen. Konzessionsabgaben und -leistungen, Steuern und Amortisation der nicht erneuerten bestehenden Anlageteile stellen fixe Kostenblöcke dar. Entsprechend sind die anrechenbaren Geldabflüsse bei Erneuerungen anzupassen.</p>
  • <p>Die Investitionsbeiträge wurden zur Förderung des Zubaus von Wasserkraftkapazitäten geschaffen, dies im Hinblick auf die Erreichung des im Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verankerten Richtwerts, wonach die durchschnittliche Jahresproduktion aus der Wasserkraft im Jahr 2035 bei 37 400 Gigawattstunden liegen soll. Um den Richtwert zu erreichen, müssen die Investitionsbeiträge gezielt zur Förderung von Neubauten und erheblichen Erweiterungen von Wasserkraftanlagen eingesetzt werden. Würden dagegen Erneuerungen stärker gefördert, hätte es nicht genügend Mittel für den notwendigen Zubau.</p><p>Bei den Bemessungskriterien erfolgt eine Differenzbetrachtung, die sicherstellen soll, dass die Effekte des Projekts korrekt bewertet werden und keine Überförderung stattfindet. Somit werden je nach konkretem Fall Konzessionsgebühren nur teilweise berücksichtigt. Insbesondere Erneuerungen sind anfällig für eine Überförderung. Es soll kein Anreiz geschaffen werden, vorzeitig Erneuerungen durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieförderungsverordnung (EnFV) dahingehend zu ändern, dass die Unterstützung der Wasserkraft im Rahmen der Investitionsbeiträge optimiert wird. Dabei ist dem Erhalt der bestehenden Kraftwerke besser Rechnung zu tragen. Insbesondere ist auf die Unterscheidung zwischen Erneuerungen, Erweiterungen und Neuanlagen zu verzichten.</p>
  • Die Wasserkraft wirksam durch Investitionsbeiträge unterstützen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wasserkraft ist das erneuerbare Rückgrat der Schweizer Stromversorgung und muss erhalten bleiben. In den nächsten Jahrzehnten wird der Grossteil der bestehenden Wasserkraftwerke das Ende der Konzessionsdauer erreichen. Im Hinblick auf die Neukonzessionierungen müssen grosse Investitionen getätigt werden. Gleichzeitig führt die Umsetzung der Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes zu Einbussen. Allein aufgrund der Restwasserbestimmungen rechnet der Bundesrat bis 2050 mit Einbussen von 1900 Gigawattstunden. Dem Schutz von Natur und Umwelt dient auch die Nutzung bestehender Standorte statt der Erschliessung neuer Standorte. Der Erhalt bestehender Anlagen ist daher nicht nur energiewirtschaftlich und ökonomisch, sondern auch aus ökologischer Sicht sinnvoll.</p><p>Im Rahmen der Investitionsbeiträge werden Erneuerungen derzeit gegenüber Neuanlagen und Erweiterungen benachteiligt, obwohl es für die Energiebilanz unerheblich ist, ob heimische Produktion aus Wasserkraft neu geschaffen wird oder dank Beiträgen erhalten bleibt. Eine solche Unterscheidung ist auch im Energiegesetz nicht angelegt und daher auf Verordnungsstufe aufzuheben. Entsprechend ist auf eine Differenzierung der Ansätze zwischen Neuanlagen, Erweiterungen und Erneuerungen zu verzichten.</p><p>Bei der Berechnung der Investitionsbeiträge sind zudem die Bemessungskriterien anzupassen. Über die Geldzuflüsse der Gesamtanlage kann der Besitzer nämlich nicht frei verfügen. Konzessionsabgaben und -leistungen, Steuern und Amortisation der nicht erneuerten bestehenden Anlageteile stellen fixe Kostenblöcke dar. Entsprechend sind die anrechenbaren Geldabflüsse bei Erneuerungen anzupassen.</p>
    • <p>Die Investitionsbeiträge wurden zur Förderung des Zubaus von Wasserkraftkapazitäten geschaffen, dies im Hinblick auf die Erreichung des im Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verankerten Richtwerts, wonach die durchschnittliche Jahresproduktion aus der Wasserkraft im Jahr 2035 bei 37 400 Gigawattstunden liegen soll. Um den Richtwert zu erreichen, müssen die Investitionsbeiträge gezielt zur Förderung von Neubauten und erheblichen Erweiterungen von Wasserkraftanlagen eingesetzt werden. Würden dagegen Erneuerungen stärker gefördert, hätte es nicht genügend Mittel für den notwendigen Zubau.</p><p>Bei den Bemessungskriterien erfolgt eine Differenzbetrachtung, die sicherstellen soll, dass die Effekte des Projekts korrekt bewertet werden und keine Überförderung stattfindet. Somit werden je nach konkretem Fall Konzessionsgebühren nur teilweise berücksichtigt. Insbesondere Erneuerungen sind anfällig für eine Überförderung. Es soll kein Anreiz geschaffen werden, vorzeitig Erneuerungen durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieförderungsverordnung (EnFV) dahingehend zu ändern, dass die Unterstützung der Wasserkraft im Rahmen der Investitionsbeiträge optimiert wird. Dabei ist dem Erhalt der bestehenden Kraftwerke besser Rechnung zu tragen. Insbesondere ist auf die Unterscheidung zwischen Erneuerungen, Erweiterungen und Neuanlagen zu verzichten.</p>
    • Die Wasserkraft wirksam durch Investitionsbeiträge unterstützen

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