Ambulante Fallpauschalen. Ein Modell der Zukunft?

ShortId
19.4265
Id
20194265
Updated
28.07.2023 02:02
Language
de
Title
Ambulante Fallpauschalen. Ein Modell der Zukunft?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde über die Ziele und teilweise auch Inhalte des erwähnten Projektes von Santésuisse und der Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH) informiert. Bislang wurden von den beiden Verbänden jedoch ausschliesslich kantonale Verträge vereinbart und entsprechend den kantonalen Behörden zur Genehmigung eingereicht. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (C-5123/2018) wäre jedoch der Bundesrat für die Genehmigung der Pauschalen im Bereich Augenchirurgie zuständig. Dies unter anderem aus dem Grund, weil diese Pauschalen schweizweit einheitlich sind. Es liegt nun an den Tarifpartnern, dem Bundesrat ein entsprechendes Genehmigungsgesuch einzureichen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Auch ist dem BAG nicht bekannt, ob die weiteren Pauschalen, welche Santésuisse und die FMCH vereinbart haben, schweizweit einheitlich sind.</p><p>2. Der Bundesrat befürwortet die Stärkung von Pauschalen im ambulanten Bereich und schlägt eine entsprechende Massnahme in seiner Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1, BBl 2019 6071) vor.</p><p>Einzelleistungstarifstrukturen tragen grundsätzlich das Potenzial zur Mengenausweitung in sich. Demgegenüber sind Pauschalen ein probates Mittel, um die Erbringung möglichst vieler Leistungen zu verhindern, geht es bei Pauschalen doch vielmehr darum, die Leistungen innerhalb der Pauschale optimal einzusetzen. Demnach fördern Pauschaltarife eine effiziente Leistungserbringung, womit Kostenoptimierungen möglich sind.</p><p>Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass mit ambulanten Pauschalen der administrative Aufwand für die Leistungserbringer und der Aufwand für die Rechnungskontrollen durch die Krankenversicherer verringert werden kann. Wie gross die damit erreichbaren Kosteneinsparungen sind, hängt wesentlich davon ab, wie die Pauschalen ausgestaltet sind und welche Begleitmassnahmen vereinbart werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer wieder wird die Forderung laut, dass auch ambulante Behandlungen in Form von Fallpauschalen abgegolten werden sollen. Der Bundesrat schlägt denn im Massnahmenpaket zu den kostendämpfenden Massnahmen ebenfalls vor, dass solche gefördert werden sollen. </p><p>Es besteht schon ein weit vorangeschrittenes, konkretes Projekt von Santésuisse und FMCH zur Einführung von solchen Pauschalen. </p><p>Im Rahmen dieses Projektes ist es gelungen, Partner zu finden, welche sich auf eine solche Art der Tarifierung einzulassen bereit sind. Im erwähnten Projekt ist die Frage der Qualität integriert, indem die Vertragspartner verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres ein konkretes Konzept zur Förderung der Qualität vorzulegen. Gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bund für die Genehmigung der Tarife zuständig. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu dem erwähnten Projekt? </p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass mit ambulanten Fallpauschalen der administrative Aufwand für die Leistungserbringer sowie der Aufwand für die Rechnungskontrollen deutlich vereinfacht und damit günstiger wird und somit Kosteneinsparungen möglich sind?</p>
  • Ambulante Fallpauschalen. Ein Modell der Zukunft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde über die Ziele und teilweise auch Inhalte des erwähnten Projektes von Santésuisse und der Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH) informiert. Bislang wurden von den beiden Verbänden jedoch ausschliesslich kantonale Verträge vereinbart und entsprechend den kantonalen Behörden zur Genehmigung eingereicht. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (C-5123/2018) wäre jedoch der Bundesrat für die Genehmigung der Pauschalen im Bereich Augenchirurgie zuständig. Dies unter anderem aus dem Grund, weil diese Pauschalen schweizweit einheitlich sind. Es liegt nun an den Tarifpartnern, dem Bundesrat ein entsprechendes Genehmigungsgesuch einzureichen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Auch ist dem BAG nicht bekannt, ob die weiteren Pauschalen, welche Santésuisse und die FMCH vereinbart haben, schweizweit einheitlich sind.</p><p>2. Der Bundesrat befürwortet die Stärkung von Pauschalen im ambulanten Bereich und schlägt eine entsprechende Massnahme in seiner Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1, BBl 2019 6071) vor.</p><p>Einzelleistungstarifstrukturen tragen grundsätzlich das Potenzial zur Mengenausweitung in sich. Demgegenüber sind Pauschalen ein probates Mittel, um die Erbringung möglichst vieler Leistungen zu verhindern, geht es bei Pauschalen doch vielmehr darum, die Leistungen innerhalb der Pauschale optimal einzusetzen. Demnach fördern Pauschaltarife eine effiziente Leistungserbringung, womit Kostenoptimierungen möglich sind.</p><p>Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass mit ambulanten Pauschalen der administrative Aufwand für die Leistungserbringer und der Aufwand für die Rechnungskontrollen durch die Krankenversicherer verringert werden kann. Wie gross die damit erreichbaren Kosteneinsparungen sind, hängt wesentlich davon ab, wie die Pauschalen ausgestaltet sind und welche Begleitmassnahmen vereinbart werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer wieder wird die Forderung laut, dass auch ambulante Behandlungen in Form von Fallpauschalen abgegolten werden sollen. Der Bundesrat schlägt denn im Massnahmenpaket zu den kostendämpfenden Massnahmen ebenfalls vor, dass solche gefördert werden sollen. </p><p>Es besteht schon ein weit vorangeschrittenes, konkretes Projekt von Santésuisse und FMCH zur Einführung von solchen Pauschalen. </p><p>Im Rahmen dieses Projektes ist es gelungen, Partner zu finden, welche sich auf eine solche Art der Tarifierung einzulassen bereit sind. Im erwähnten Projekt ist die Frage der Qualität integriert, indem die Vertragspartner verpflichtet sind, innerhalb eines Jahres ein konkretes Konzept zur Förderung der Qualität vorzulegen. Gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bund für die Genehmigung der Tarife zuständig. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu dem erwähnten Projekt? </p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass mit ambulanten Fallpauschalen der administrative Aufwand für die Leistungserbringer sowie der Aufwand für die Rechnungskontrollen deutlich vereinfacht und damit günstiger wird und somit Kosteneinsparungen möglich sind?</p>
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