Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie

ShortId
19.4269
Id
20194269
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie
AdditionalIndexing
66;10;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Motion 19.3004 der UREK-S, "Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und Klärung der Verantwortlichkeiten", verlangt vom Bundesrat die Unterbreitung einer Marktordnung mit Fokus auf Versorgungssicherheit und angemessene Inlandproduktion. Was die Inlandproduktion angeht, sind wettbewerbliche Ausschreibungen (Auktionen) im benachbarten Ausland ein mittlerweile bewährtes marktwirtschaftliches Mittel, mit dem der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird. Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der erneuerbaren Energien sieht Ausschreibungen ausdrücklich vor, womit auch die EU-Kompatibilität hinsichtlich eines Stromabkommens gegeben wäre. Auch die ETH empfiehlt der EU ausdrücklich, "weiterhin an marktwirtschaftlichen Instrumenten wie Auktionen für Grossanlagen zur Erzeugung regenerativer Energie festzuhalten" (<a href="https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/09/zinsen-entscheidend-fuer-die-wettbewerbsfaehigkeit-erneuerbarer-energie.html">https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/09/zinsen-entscheidend-fuer-die-wettbewerbsfaehigkeit-erneuerbarer-energie.html</a>).</p><p>Um den Besonderheiten der Schweiz gerecht zu werden, werden Ausschreibungen idealerweise differenziert ausgestaltet. Damit kann dem saisonalen Bedarf (Winterstrom) und den Anforderungen an Boden- und Landschaftsschutz Rechnung getragen werden. Die kostengünstigsten Optionen sollen prioritär genutzt werden - dazu gehören neben grossen Fotovoltaikanlagen auch Sanierungen von bestehenden Wasserkraftwerken.</p>
  • <p>1. Ja. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) mit marktnäheren Förderinstrumenten zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Mittelfristig sollen Auktionen zur Förderung von grossen Fotovoltaikanlagen mittels Einmalvergütungen eingeführt werden. Für die Förderung der anderen Technologien eignen sich Auktionen in der Schweiz hingegen nur bedingt, weil der vergleichsweise kleine Markt (Anzahl unabhängiger Akteure und Projekte) nicht genügend liquide wäre, damit im Rahmen einer Auktion genügend Wettbewerb und damit Kosteneffizienz entstehen kann.</p><p>2. Die Details zum Auktionsdesign stehen noch nicht fest; sie werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und im Frühling 2020 im Rahmen der am 27. September 2019 angekündigten Vernehmlassung zur Revision des EnG zur Konsultation gestellt. Eine vom Interpellanten angesprochene Form von Differenzierung der Ausschreibungen wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft.</p><p>3. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird Gegenstand von Verhandlungen sein. Der Bundesrat beabsichtigt, das Fördermodell möglichst kompatibel zu den EU-Richtlinien auszugestalten, damit es bei einem Stromabkommen mit der EU keinen Anpassungsbedarf gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat ist gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, Ausschreibungen als wettbewerbliches, marktwirtschaftlich effizientes und damit kostengünstiges Element für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzuführen?</p><p>2. Will er diese Ausschreibungen differenziert ausgestalten, um den Anforderungen nach saisonalem Bedarf sowie des Boden- und Landschaftsschutzes gerecht zu werden und die kostengünstigen Potenziale bei Fotovoltaikanlagen und Sanierungen von bestehenden Wasserkraftwerken zu berücksichtigen?</p><p>3. Hält es der Bundesrat für sinnvoll und zielführend, die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der erneuerbaren Energien auch auf unser Land anzuwenden?</p>
  • Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion 19.3004 der UREK-S, "Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und Klärung der Verantwortlichkeiten", verlangt vom Bundesrat die Unterbreitung einer Marktordnung mit Fokus auf Versorgungssicherheit und angemessene Inlandproduktion. Was die Inlandproduktion angeht, sind wettbewerbliche Ausschreibungen (Auktionen) im benachbarten Ausland ein mittlerweile bewährtes marktwirtschaftliches Mittel, mit dem der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird. Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der erneuerbaren Energien sieht Ausschreibungen ausdrücklich vor, womit auch die EU-Kompatibilität hinsichtlich eines Stromabkommens gegeben wäre. Auch die ETH empfiehlt der EU ausdrücklich, "weiterhin an marktwirtschaftlichen Instrumenten wie Auktionen für Grossanlagen zur Erzeugung regenerativer Energie festzuhalten" (<a href="https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/09/zinsen-entscheidend-fuer-die-wettbewerbsfaehigkeit-erneuerbarer-energie.html">https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/09/zinsen-entscheidend-fuer-die-wettbewerbsfaehigkeit-erneuerbarer-energie.html</a>).</p><p>Um den Besonderheiten der Schweiz gerecht zu werden, werden Ausschreibungen idealerweise differenziert ausgestaltet. Damit kann dem saisonalen Bedarf (Winterstrom) und den Anforderungen an Boden- und Landschaftsschutz Rechnung getragen werden. Die kostengünstigsten Optionen sollen prioritär genutzt werden - dazu gehören neben grossen Fotovoltaikanlagen auch Sanierungen von bestehenden Wasserkraftwerken.</p>
    • <p>1. Ja. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) mit marktnäheren Förderinstrumenten zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Mittelfristig sollen Auktionen zur Förderung von grossen Fotovoltaikanlagen mittels Einmalvergütungen eingeführt werden. Für die Förderung der anderen Technologien eignen sich Auktionen in der Schweiz hingegen nur bedingt, weil der vergleichsweise kleine Markt (Anzahl unabhängiger Akteure und Projekte) nicht genügend liquide wäre, damit im Rahmen einer Auktion genügend Wettbewerb und damit Kosteneffizienz entstehen kann.</p><p>2. Die Details zum Auktionsdesign stehen noch nicht fest; sie werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und im Frühling 2020 im Rahmen der am 27. September 2019 angekündigten Vernehmlassung zur Revision des EnG zur Konsultation gestellt. Eine vom Interpellanten angesprochene Form von Differenzierung der Ausschreibungen wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft.</p><p>3. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird Gegenstand von Verhandlungen sein. Der Bundesrat beabsichtigt, das Fördermodell möglichst kompatibel zu den EU-Richtlinien auszugestalten, damit es bei einem Stromabkommen mit der EU keinen Anpassungsbedarf gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat ist gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, Ausschreibungen als wettbewerbliches, marktwirtschaftlich effizientes und damit kostengünstiges Element für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzuführen?</p><p>2. Will er diese Ausschreibungen differenziert ausgestalten, um den Anforderungen nach saisonalem Bedarf sowie des Boden- und Landschaftsschutzes gerecht zu werden und die kostengünstigen Potenziale bei Fotovoltaikanlagen und Sanierungen von bestehenden Wasserkraftwerken zu berücksichtigen?</p><p>3. Hält es der Bundesrat für sinnvoll und zielführend, die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der erneuerbaren Energien auch auf unser Land anzuwenden?</p>
    • Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie

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