Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen

ShortId
19.4271
Id
20194271
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen
AdditionalIndexing
04;1211;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Schlussbericht fasst die Ergebnisse der umfangreichen Arbeiten der UEK zum Thema "administrative Versorgungen" zusammen und ordnet die Erkenntnisse aus der Sicht der UEK in die neuere Schweizer Geschichte sowie in den internationalen Kontext ein. Damit bilden die Arbeiten der UEK bzw. der Schlussbericht einen wichtigen Baustein in der vom Gesetzgeber gewünschten wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Die Empfehlungen der UEK sind u. a. in Zusammenarbeit mit Opfern und Betroffenen entstanden und sollen zu einer Fortführung des Rehabilitierungsprozesses beitragen.</p><p>2. Bis zum Ende der Einreichungsfrist (31. März 2018) sind beim Bundesamt für Justiz (BJ) 9018 Gesuche um Gewährung eines Solidaritätsbeitrages eingegangen. Seither sind weitere rund 240 Gesuche verspätet beim BJ eingereicht worden. Per Ende Oktober waren bereits rund 8500 Gesuche bearbeitet und beim weit überwiegenden Teil wurde der Solidaritätsbeitrag auch schon ausbezahlt. Der Anteil der negativen Entscheide (Nichteintreten oder Abweisungen) beziffert sich auf rund 2 Prozent.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bisher nicht beanspruchte Teil des Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken auch weiterhin zur Finanzierung von Solidaritätsbeiträgen dienen soll, sofern das Parlament demnächst eine neue Frist zur Einreichung weiterer Gesuche (oder die Streichung der Frist) beschliessen sollte. Einem entsprechenden Vorstoss (parlamentarische Initiative Comte 19.471, "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung") hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 28. Oktober 2019 bereits einstimmig Folge gegeben, und am 14. November 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuellen Bestrebungen für weitere Massnahmen, welche teilweise auch in den Empfehlungen der UEK ihren Niederschlag gefunden haben, als sehr wichtig und wird allfällige entsprechende Beschlüsse des Parlamentes rasch umsetzen. Er ist darüber hinaus der Ansicht, dass der inhaltliche Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses in einer zweiten Phase nun auf eine Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und die öffentliche Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll.</p><p>4. Bundesrat und Parlament haben auf eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 grossen Wert gelegt und dafür bedeutende finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Ergebnisse der UEK liegen mittlerweile vor, und das Nationale Forschungsprogramm 76, "Fürsorge und Zwang", wird in den nächsten Jahren weitere substanzielle Resultate liefern. Das geltende Gesetz verpflichtet die zuständige Behörde, für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung zu sorgen. Diese Aufgabe wird nun, nach (vorläufigem) Abschluss der Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag, an die Hand genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Inzwischen hat die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen den Schlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vorgelegt. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er den Schlussbericht und die Empfehlungen?</p><p>2. Wie viele Gesuche um Solidaritätsbeiträge sind eingereicht, wie viele gutgeheissen worden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den nicht ausgeschöpften Teil des Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken zugunsten der Betroffenen zu verwenden (zum Beispiel für Selbsthilfeprojekte) und die dafür nötigen Schritte einzuleiten?</p><p>4. Ist er bereit, die Aufklärung und die Erinnerung an dieses schwierige Kapitel der Schweizer Geschichte zu fördern?</p>
  • Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Schlussbericht fasst die Ergebnisse der umfangreichen Arbeiten der UEK zum Thema "administrative Versorgungen" zusammen und ordnet die Erkenntnisse aus der Sicht der UEK in die neuere Schweizer Geschichte sowie in den internationalen Kontext ein. Damit bilden die Arbeiten der UEK bzw. der Schlussbericht einen wichtigen Baustein in der vom Gesetzgeber gewünschten wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Die Empfehlungen der UEK sind u. a. in Zusammenarbeit mit Opfern und Betroffenen entstanden und sollen zu einer Fortführung des Rehabilitierungsprozesses beitragen.</p><p>2. Bis zum Ende der Einreichungsfrist (31. März 2018) sind beim Bundesamt für Justiz (BJ) 9018 Gesuche um Gewährung eines Solidaritätsbeitrages eingegangen. Seither sind weitere rund 240 Gesuche verspätet beim BJ eingereicht worden. Per Ende Oktober waren bereits rund 8500 Gesuche bearbeitet und beim weit überwiegenden Teil wurde der Solidaritätsbeitrag auch schon ausbezahlt. Der Anteil der negativen Entscheide (Nichteintreten oder Abweisungen) beziffert sich auf rund 2 Prozent.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bisher nicht beanspruchte Teil des Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken auch weiterhin zur Finanzierung von Solidaritätsbeiträgen dienen soll, sofern das Parlament demnächst eine neue Frist zur Einreichung weiterer Gesuche (oder die Streichung der Frist) beschliessen sollte. Einem entsprechenden Vorstoss (parlamentarische Initiative Comte 19.471, "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung") hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 28. Oktober 2019 bereits einstimmig Folge gegeben, und am 14. November 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuellen Bestrebungen für weitere Massnahmen, welche teilweise auch in den Empfehlungen der UEK ihren Niederschlag gefunden haben, als sehr wichtig und wird allfällige entsprechende Beschlüsse des Parlamentes rasch umsetzen. Er ist darüber hinaus der Ansicht, dass der inhaltliche Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses in einer zweiten Phase nun auf eine Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und die öffentliche Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll.</p><p>4. Bundesrat und Parlament haben auf eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 grossen Wert gelegt und dafür bedeutende finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Ergebnisse der UEK liegen mittlerweile vor, und das Nationale Forschungsprogramm 76, "Fürsorge und Zwang", wird in den nächsten Jahren weitere substanzielle Resultate liefern. Das geltende Gesetz verpflichtet die zuständige Behörde, für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung zu sorgen. Diese Aufgabe wird nun, nach (vorläufigem) Abschluss der Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag, an die Hand genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Inzwischen hat die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen den Schlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vorgelegt. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er den Schlussbericht und die Empfehlungen?</p><p>2. Wie viele Gesuche um Solidaritätsbeiträge sind eingereicht, wie viele gutgeheissen worden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den nicht ausgeschöpften Teil des Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken zugunsten der Betroffenen zu verwenden (zum Beispiel für Selbsthilfeprojekte) und die dafür nötigen Schritte einzuleiten?</p><p>4. Ist er bereit, die Aufklärung und die Erinnerung an dieses schwierige Kapitel der Schweizer Geschichte zu fördern?</p>
    • Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen

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