Das Pariser Klimaabkommen ist nur mit Minergie-P/Plus-Energie-Bauten im Gebäudeprogramm umsetzbar

ShortId
19.4273
Id
20194273
Updated
28.07.2023 02:19
Language
de
Title
Das Pariser Klimaabkommen ist nur mit Minergie-P/Plus-Energie-Bauten im Gebäudeprogramm umsetzbar
AdditionalIndexing
08;52;66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat begrüsst Gebäudestandards, die zur Reduktion von CO2-Emissionen im Baubereich führen und den Ausbau von erneuerbaren Energien begünstigen. Hochenergieeffiziente Gebäude, die erneuerbare Energieträger nutzen und zum Beispiel Strom aus Fotovoltaik produzieren, werden bereits heute für die Reduktion von CO2-Emissionen beim Gebäude durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie durch die Möglichkeit von steuerlichen Abzügen finanziell gefördert. Plus-Energie-Bauten sind eine der Massnahmen, die dazu beitragen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Neben Plus-Energie-Bauten bestehen mit den Gebäudestandards Minergie, SNBS (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz) und 2000-Watt-Areale weitere wirkungsvolle Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen.</p><p>Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, braucht es aber auch Massnahmen im Bereich Verkehr - wie z. B. die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge (Personenwagen, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) oder die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure - und auch in den Bereichen Industrie oder Landwirtschaft.</p><p>2. In Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (SR 101) ist festgeschrieben, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind. Das Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) und Artikel 9 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) zum Gebäudebereich orientieren sich an diesem Grundsatz. Demnach liegt die Verantwortung zur Wahl der Instrumente - wie z. B. Vorgaben hinsichtlich Plus-Energie-Bauten - bei den Kantonen.</p><p>3. Die Massnahmen für die Förderung von Plus-Energie-Bauten sowie Gebäudesanierungen wurden mit dem neuen EnG verstärkt. Die Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Reduktion von CO2-Emissionen bei Gebäuden werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales Programm zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) von 2015 basiert. Das HFM wurde von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie ausgearbeitet. Mit den darin enthaltenen Massnahmen "M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P" und "M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat" können Kantone bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von Minergie-P und Minergie-A geben. Gemäss HFM kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen.</p><p>Die Produktion von Elektrizität aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mittels der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) resp. der Einmalvergütung (EIV) unterstützt. Für Plus-Energie-Gebäude stehen somit bereits heute sowohl betreffend Elektrizitätserzeugung als auch betreffend Steigerung der Effizienz Instrumente zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor vier Jahren wurde ich in Schaffhausen eingeladen, ein Einfamilienhaus bzw. ein sogenanntes Plus-Energie-Einfamilienhaus zu besuchen. Dieser Plus-Energie-Bau (PEB) produzierte gut 230 Prozent des gesamten Energiebedarfs und speiste dazu noch einen erheblichen Überschuss an CO2-freiem Solarstrom ins öffentliche Netz ein. Darauf reichte ich im Dezember 2015 die Motion 15.4265, "Plus-Energie-Bauten statt 80 Prozent Energieverluste", ein.</p><p>Bei der Behandlung des Geschäfts erklärte unsere ehemalige Energieministerin Doris Leuthard am 19. September 2016 im Ständerat: "Plus-Energie-Bauten sind eine Supersache." Trotzdem lehnten der Bundesrat und die Mehrheit im Ständerat die Motion ab. Nun sind vier Jahre vergangen. Laut neuster Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 2019 sind die Gebäude (35 Prozent inkl. Industrie 23 Prozent) für 58 Prozent und der Verkehr für 41 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich (Bundesrat zur Interpellation 19.3404), wobei die Gebäude - laut Bundesrat - immer noch rund "80 Prozent Energieverluste" aufweisen, vor allem von fossilen Energien (Bundesrat zur Interpellation 10.3873), welche die CO2-Emissionen verursachen.</p><p>Bedenkt man, dass heute ein Minergie-P/Plus-Energie-Einfamilienhaus CO2-freie Solarstromüberschüsse für über 20 Elektroautos produziert oder die Solarstromüberschüsse des Schaffhauser Plus-Energie-Fussballstadions (Lipo Park) ausreichen, um jährlich mit über 300 Elektroautos rund 12 000 Kilometer CO2-frei zu fahren, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Da Plus-Energie-Bauten nicht nur CO2-relevante "Brennstoffe", sondern auch Treibstoffe reduzieren und dazu noch Solarstromüberschüsse für den CO2-freien Verkehr oder für das öffentliche Netz generieren können, stellt sich aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes von Artikel 5 Absatz 2 BV die Frage: Welche CO2-Massnahmen können mehr CO2-Emissionen reduzieren als Plus-Energie-Bauten?</p><p>2. Warum werden PEB weder in Artikel 8 Absatz 2 des CO2-Gesetzes noch im Energiegesetz (EnG) erwähnt, obwohl sie (nach der zweijährigen Herstellungsenergie-Rückzahlungszeit) bereits heute CO2-freie Solarstromüberschüsse für Wohn- und Geschäftsbauten sowie für den Verkehr garantieren?</p><p>3. Während der Debatte zum CO2-Gesetz vom 23. September 2019 wurde eingestanden, dass die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Ziele des Pariser Klimaabkommens mit den bisher beschlossenen Gebäudemassnahmen (Muken und Minergie-Baustandards) unerreichbar sind. Mitte April 2019 bestätigte der Bundesrat für Gebäudedächer und Fassaden eine Solarstromkapazität von 67 Terawattstunden pro Jahr. Gleichzeitig sieht die PEB-Gebäudestudie längerfristig eine noch höhere Produktion von einheimischem Solarstrom vor. Darum stellt sich wiederum aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes von Artikel 5 Absatz 2 BV die Frage: Was spricht gegen die Aufnahme des Minergie-P/PEB- oder vergleichbarer Baustandards als ein Bestandteil in das Gebäudeprogramm?</p>
  • Das Pariser Klimaabkommen ist nur mit Minergie-P/Plus-Energie-Bauten im Gebäudeprogramm umsetzbar
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat begrüsst Gebäudestandards, die zur Reduktion von CO2-Emissionen im Baubereich führen und den Ausbau von erneuerbaren Energien begünstigen. Hochenergieeffiziente Gebäude, die erneuerbare Energieträger nutzen und zum Beispiel Strom aus Fotovoltaik produzieren, werden bereits heute für die Reduktion von CO2-Emissionen beim Gebäude durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie durch die Möglichkeit von steuerlichen Abzügen finanziell gefördert. Plus-Energie-Bauten sind eine der Massnahmen, die dazu beitragen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Neben Plus-Energie-Bauten bestehen mit den Gebäudestandards Minergie, SNBS (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz) und 2000-Watt-Areale weitere wirkungsvolle Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen.</p><p>Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, braucht es aber auch Massnahmen im Bereich Verkehr - wie z. B. die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge (Personenwagen, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) oder die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure - und auch in den Bereichen Industrie oder Landwirtschaft.</p><p>2. In Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (SR 101) ist festgeschrieben, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind. Das Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) und Artikel 9 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) zum Gebäudebereich orientieren sich an diesem Grundsatz. Demnach liegt die Verantwortung zur Wahl der Instrumente - wie z. B. Vorgaben hinsichtlich Plus-Energie-Bauten - bei den Kantonen.</p><p>3. Die Massnahmen für die Förderung von Plus-Energie-Bauten sowie Gebäudesanierungen wurden mit dem neuen EnG verstärkt. Die Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Reduktion von CO2-Emissionen bei Gebäuden werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales Programm zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) von 2015 basiert. Das HFM wurde von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie ausgearbeitet. Mit den darin enthaltenen Massnahmen "M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P" und "M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat" können Kantone bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von Minergie-P und Minergie-A geben. Gemäss HFM kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen.</p><p>Die Produktion von Elektrizität aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mittels der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) resp. der Einmalvergütung (EIV) unterstützt. Für Plus-Energie-Gebäude stehen somit bereits heute sowohl betreffend Elektrizitätserzeugung als auch betreffend Steigerung der Effizienz Instrumente zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor vier Jahren wurde ich in Schaffhausen eingeladen, ein Einfamilienhaus bzw. ein sogenanntes Plus-Energie-Einfamilienhaus zu besuchen. Dieser Plus-Energie-Bau (PEB) produzierte gut 230 Prozent des gesamten Energiebedarfs und speiste dazu noch einen erheblichen Überschuss an CO2-freiem Solarstrom ins öffentliche Netz ein. Darauf reichte ich im Dezember 2015 die Motion 15.4265, "Plus-Energie-Bauten statt 80 Prozent Energieverluste", ein.</p><p>Bei der Behandlung des Geschäfts erklärte unsere ehemalige Energieministerin Doris Leuthard am 19. September 2016 im Ständerat: "Plus-Energie-Bauten sind eine Supersache." Trotzdem lehnten der Bundesrat und die Mehrheit im Ständerat die Motion ab. Nun sind vier Jahre vergangen. Laut neuster Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 2019 sind die Gebäude (35 Prozent inkl. Industrie 23 Prozent) für 58 Prozent und der Verkehr für 41 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich (Bundesrat zur Interpellation 19.3404), wobei die Gebäude - laut Bundesrat - immer noch rund "80 Prozent Energieverluste" aufweisen, vor allem von fossilen Energien (Bundesrat zur Interpellation 10.3873), welche die CO2-Emissionen verursachen.</p><p>Bedenkt man, dass heute ein Minergie-P/Plus-Energie-Einfamilienhaus CO2-freie Solarstromüberschüsse für über 20 Elektroautos produziert oder die Solarstromüberschüsse des Schaffhauser Plus-Energie-Fussballstadions (Lipo Park) ausreichen, um jährlich mit über 300 Elektroautos rund 12 000 Kilometer CO2-frei zu fahren, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Da Plus-Energie-Bauten nicht nur CO2-relevante "Brennstoffe", sondern auch Treibstoffe reduzieren und dazu noch Solarstromüberschüsse für den CO2-freien Verkehr oder für das öffentliche Netz generieren können, stellt sich aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes von Artikel 5 Absatz 2 BV die Frage: Welche CO2-Massnahmen können mehr CO2-Emissionen reduzieren als Plus-Energie-Bauten?</p><p>2. Warum werden PEB weder in Artikel 8 Absatz 2 des CO2-Gesetzes noch im Energiegesetz (EnG) erwähnt, obwohl sie (nach der zweijährigen Herstellungsenergie-Rückzahlungszeit) bereits heute CO2-freie Solarstromüberschüsse für Wohn- und Geschäftsbauten sowie für den Verkehr garantieren?</p><p>3. Während der Debatte zum CO2-Gesetz vom 23. September 2019 wurde eingestanden, dass die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Ziele des Pariser Klimaabkommens mit den bisher beschlossenen Gebäudemassnahmen (Muken und Minergie-Baustandards) unerreichbar sind. Mitte April 2019 bestätigte der Bundesrat für Gebäudedächer und Fassaden eine Solarstromkapazität von 67 Terawattstunden pro Jahr. Gleichzeitig sieht die PEB-Gebäudestudie längerfristig eine noch höhere Produktion von einheimischem Solarstrom vor. Darum stellt sich wiederum aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes von Artikel 5 Absatz 2 BV die Frage: Was spricht gegen die Aufnahme des Minergie-P/PEB- oder vergleichbarer Baustandards als ein Bestandteil in das Gebäudeprogramm?</p>
    • Das Pariser Klimaabkommen ist nur mit Minergie-P/Plus-Energie-Bauten im Gebäudeprogramm umsetzbar

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