Bahn und Bus bis Mitternacht im Halbstundentakt in alle regionalen Zentren

ShortId
19.4275
Id
20194275
Updated
28.07.2023 02:18
Language
de
Title
Bahn und Bus bis Mitternacht im Halbstundentakt in alle regionalen Zentren
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es gibt viele Orte und Städte, auch solche mit mehr als 15 000 Einwohnern, welche durch den Fernverkehr nicht im Halbstundentakt bis Mitternacht bedient werden. Dies sind z. B. La Chaux-de-Fonds, das Oberwallis (Sierre, Visp, Brig), in der Ostschweiz Chur, Landquart, Buchs (SG), Kreuzlingen, Romanshorn sowie auch Schaffhausen, Zofingen oder Bülach. Das heutige Verkehrsnetz auf der Schiene wie auch auf der Strasse lässt eine solche durchgehende Bedienung im Halbstundentakt weder betrieblich noch finanziell zu.</p><p>2. Das Fernverkehrsangebot ist eigenwirtschaftlich zu erbringen und stützt sich auf die entsprechende Konzession des Bundes. Durchgehende Halbstundentakte für das ganze Fernverkehrsnetz sind mit der Vorgabe der Eigenwirtschaftlichkeit nicht vereinbar.</p><p>Die Festlegung des Angebotes im regionalen Personenverkehr (RPV) obliegt Bund und Kantonen gemeinsam, wobei die Federführung bei den Kantonen liegt. Dabei ist gemäss Artikel 31a des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) in erster Linie die Nachfrage zu berücksichtigen. Bei Linien, die im Verhältnis zur Nachfrage ein zu grosses Angebot aufweisen, kürzt der Bund seinen Anteil an der Finanzierung. Die Differenz ist durch die Kantone selber zu tragen. Bei Linien, die einen zu tiefen Kostendeckungsgrad aufweisen, beteiligt sich der Bund gar nicht an der Finanzierung. Die geforderte Vorgabe eines Halbstundentakts für RPV-Angebote würde daher zu deutlich steigenden Abgeltungszahlungen bei Bund und Kantonen führen.</p><p>3. Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. In diesem Rahmen erwartet der Bundesrat, dass die SBB ein eigenwirtschaftliches und qualitativ gutes Fernverkehrsangebot erstellen. Er nimmt als Vertreter des Eigners der SBB jedoch keinen Einfluss auf operative Entscheide wie die konkrete Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots.</p><p>4. Im Hinblick auf die Erneuerung der Fernverkehrskonzession hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2016 eine Wegleitung "Grundsätze für den Fernverkehr" erarbeitet. Mit dieser Wegleitung wird das Fernverkehrsnetz erstmals definiert auf der Basis von Kriterien, die aus dem Raumkonzept Schweiz abgeleitet sind. Rückgrat des Fernverkehrsnetzes ist das Basis-Netz, welches die Feinerschliessung des Landes mittels Fernverkehr sicherstellt: Es erschliesst alle Handlungsräume und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an die metropolitanen Zentren an. Dazu kommt das Intercity-Netz, das die metropolitanen Zentren verbindet und die Anbindung an die europäischen Hauptverkehrsachsen sicherstellt. Für beide Netze hat das BAV Mindestkriterien u. a. für die Erschliessung und auch für die Bedienung von Haltestellen festgelegt und in der Fernverkehrskonzession der SBB verfügt. Demnach wird für das Intercity-Netz ein Halbstundentakt, sofern betrieblich möglich, und für das Basis-Netz des Fernverkehrs im Grundsatz ein Stundentakt von 06.00 bis 23.00 Uhr festgelegt. Von diesen Betriebszeiten kann abgewichen werden, wenn Reisende mittels alternativer Verbindungen ihren Zielort immer noch innerhalb angemessener Zeit erreichen können. Aus unternehmerischen Gründen können Fernverkehrsunternehmen freiwillig Mehrverkehre anbieten. Insgesamt muss aber das Fernverkehrsangebot eigenwirtschaftlich betreibbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Region Oberaargau mit dem Zentrum Langenthal wird halbstündlich vom Fernverkehr der SBB bedient. Allerdings endet der Halbstundentakt um 22.00 Uhr. Das war nicht immer so. Seit der Inbetriebnahme der Bahn 2000 mit der Neubaustrecke wird die Region nicht mehr mit Regionalverkehr aus Bern bedient. Mit dem Fahrplanwechsel 2008/09 strichen die SBB der Region Oberaargau zwei wichtige Nachtschnellzüge, womit die Region bis Mitternacht nur noch im Stundentakt erreicht werden kann. Wer sonntags bis donnerstags von Zürich in den Oberaargau zurückfahren will, muss eine Veranstaltung vor dem Ende verlassen. Ins Gewicht fällt für Bern-Besuchende und Spätarbeitende der fehlende Zwischenzug um halb elf Uhr abends. Die Region Oberaargau darf nach langer, unangenehmer Bahn-2000-Bauzeit nicht bestraft werden, indem immer mehr Züge ohne Halt an der Region vorbeifahren.</p><p>Vor diesem Hintergrund lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es neben der Stadt Langenthal in der Schweiz weitere Gemeinden mit 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mehr, welche nicht bis Mitternacht im Halbstundentakt durch den öffentlichen Verkehr bedient werden? Wenn ja, welche?</p><p>2. Wie kann der Bundesrat durchsetzen, dass die SBB und andere Transportunternehmen alle Gemeinden mit 15 000 Einwohnenden bis Mitternacht im Halbstundentakt bedienen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit den SBB ein entsprechendes strategisches Ziel zu setzen?</p><p>4. Aus welchen nationalen Planungen und Konzepten aus Raumplanung und Mobilitätsplanung kann man die Notwendigkeit eines Halbstundentaktes bis mindestens Mitternacht ableiten?</p>
  • Bahn und Bus bis Mitternacht im Halbstundentakt in alle regionalen Zentren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es gibt viele Orte und Städte, auch solche mit mehr als 15 000 Einwohnern, welche durch den Fernverkehr nicht im Halbstundentakt bis Mitternacht bedient werden. Dies sind z. B. La Chaux-de-Fonds, das Oberwallis (Sierre, Visp, Brig), in der Ostschweiz Chur, Landquart, Buchs (SG), Kreuzlingen, Romanshorn sowie auch Schaffhausen, Zofingen oder Bülach. Das heutige Verkehrsnetz auf der Schiene wie auch auf der Strasse lässt eine solche durchgehende Bedienung im Halbstundentakt weder betrieblich noch finanziell zu.</p><p>2. Das Fernverkehrsangebot ist eigenwirtschaftlich zu erbringen und stützt sich auf die entsprechende Konzession des Bundes. Durchgehende Halbstundentakte für das ganze Fernverkehrsnetz sind mit der Vorgabe der Eigenwirtschaftlichkeit nicht vereinbar.</p><p>Die Festlegung des Angebotes im regionalen Personenverkehr (RPV) obliegt Bund und Kantonen gemeinsam, wobei die Federführung bei den Kantonen liegt. Dabei ist gemäss Artikel 31a des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) in erster Linie die Nachfrage zu berücksichtigen. Bei Linien, die im Verhältnis zur Nachfrage ein zu grosses Angebot aufweisen, kürzt der Bund seinen Anteil an der Finanzierung. Die Differenz ist durch die Kantone selber zu tragen. Bei Linien, die einen zu tiefen Kostendeckungsgrad aufweisen, beteiligt sich der Bund gar nicht an der Finanzierung. Die geforderte Vorgabe eines Halbstundentakts für RPV-Angebote würde daher zu deutlich steigenden Abgeltungszahlungen bei Bund und Kantonen führen.</p><p>3. Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. In diesem Rahmen erwartet der Bundesrat, dass die SBB ein eigenwirtschaftliches und qualitativ gutes Fernverkehrsangebot erstellen. Er nimmt als Vertreter des Eigners der SBB jedoch keinen Einfluss auf operative Entscheide wie die konkrete Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots.</p><p>4. Im Hinblick auf die Erneuerung der Fernverkehrskonzession hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2016 eine Wegleitung "Grundsätze für den Fernverkehr" erarbeitet. Mit dieser Wegleitung wird das Fernverkehrsnetz erstmals definiert auf der Basis von Kriterien, die aus dem Raumkonzept Schweiz abgeleitet sind. Rückgrat des Fernverkehrsnetzes ist das Basis-Netz, welches die Feinerschliessung des Landes mittels Fernverkehr sicherstellt: Es erschliesst alle Handlungsräume und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an die metropolitanen Zentren an. Dazu kommt das Intercity-Netz, das die metropolitanen Zentren verbindet und die Anbindung an die europäischen Hauptverkehrsachsen sicherstellt. Für beide Netze hat das BAV Mindestkriterien u. a. für die Erschliessung und auch für die Bedienung von Haltestellen festgelegt und in der Fernverkehrskonzession der SBB verfügt. Demnach wird für das Intercity-Netz ein Halbstundentakt, sofern betrieblich möglich, und für das Basis-Netz des Fernverkehrs im Grundsatz ein Stundentakt von 06.00 bis 23.00 Uhr festgelegt. Von diesen Betriebszeiten kann abgewichen werden, wenn Reisende mittels alternativer Verbindungen ihren Zielort immer noch innerhalb angemessener Zeit erreichen können. Aus unternehmerischen Gründen können Fernverkehrsunternehmen freiwillig Mehrverkehre anbieten. Insgesamt muss aber das Fernverkehrsangebot eigenwirtschaftlich betreibbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Region Oberaargau mit dem Zentrum Langenthal wird halbstündlich vom Fernverkehr der SBB bedient. Allerdings endet der Halbstundentakt um 22.00 Uhr. Das war nicht immer so. Seit der Inbetriebnahme der Bahn 2000 mit der Neubaustrecke wird die Region nicht mehr mit Regionalverkehr aus Bern bedient. Mit dem Fahrplanwechsel 2008/09 strichen die SBB der Region Oberaargau zwei wichtige Nachtschnellzüge, womit die Region bis Mitternacht nur noch im Stundentakt erreicht werden kann. Wer sonntags bis donnerstags von Zürich in den Oberaargau zurückfahren will, muss eine Veranstaltung vor dem Ende verlassen. Ins Gewicht fällt für Bern-Besuchende und Spätarbeitende der fehlende Zwischenzug um halb elf Uhr abends. Die Region Oberaargau darf nach langer, unangenehmer Bahn-2000-Bauzeit nicht bestraft werden, indem immer mehr Züge ohne Halt an der Region vorbeifahren.</p><p>Vor diesem Hintergrund lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es neben der Stadt Langenthal in der Schweiz weitere Gemeinden mit 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mehr, welche nicht bis Mitternacht im Halbstundentakt durch den öffentlichen Verkehr bedient werden? Wenn ja, welche?</p><p>2. Wie kann der Bundesrat durchsetzen, dass die SBB und andere Transportunternehmen alle Gemeinden mit 15 000 Einwohnenden bis Mitternacht im Halbstundentakt bedienen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit den SBB ein entsprechendes strategisches Ziel zu setzen?</p><p>4. Aus welchen nationalen Planungen und Konzepten aus Raumplanung und Mobilitätsplanung kann man die Notwendigkeit eines Halbstundentaktes bis mindestens Mitternacht ableiten?</p>
    • Bahn und Bus bis Mitternacht im Halbstundentakt in alle regionalen Zentren

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