Übermässige Verpackung und Bioprodukte. Gibt es den politischen Willen, die Umwelt zu schonen?

ShortId
19.4276
Id
20194276
Updated
28.07.2023 02:18
Language
de
Title
Übermässige Verpackung und Bioprodukte. Gibt es den politischen Willen, die Umwelt zu schonen?
AdditionalIndexing
15;55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Verpackungen schützen das Produkt vor Verderb oder Beschädigung. Überverpackung führt jedoch zu einer unnötigen Umweltbelastung. Verpackungen sollten deshalb laufend optimiert und sparsam eingesetzt werden. Verdirbt das Produkt oder wird es beschädigt und muss neu angebaut oder hergestellt werden, ist die Umweltbelastung allerdings um ein Vielfaches grösser als die Umweltbelastung der Verpackung. Sinnvolle Verpackungen helfen also auch, die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Dank des bestehenden Abfallsystems in der Schweiz werden die Verpackungsabfälle nach Gebrauch stofflich verwertet oder thermisch genutzt. Umweltschäden durch Littering werden zurzeit bei der Berechnung der Umweltbelastung noch nicht vollständig berücksichtigt - auch weil die Auswirkungen auf die Umwelt noch zu wenig bekannt sind. Das Bundesamt für Umwelt prüft, wie die langfristigen Folgen von Littering bei der Berechnung der Umweltbelastung berücksichtigt werden können.</p><p>3. Der Bund erarbeitet zurzeit eine Abfallvermeidungsstrategie. Die Publikation ist auf Ende 2020 geplant. Mit Experten und Anspruchsgruppen wurden im Zuge der laufenden Arbeiten vier Handlungsfelder festgelegt, von denen eines den Bereich "Verpackungen" (Kunststoffe, Karton, Papier) thematisiert. Konkrete Massnahmen werden mit den Konsumentenorganisationen und allen anderen Anspruchsgruppen erarbeitet und auf ihre Verhältnismässigkeit und Umsetzbarkeit überprüft.</p><p>4.-6. Die Bio-Verordnung (SR 910.18) sieht die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse vor, um eine Verwechslung, Vermischung und Verunreinigung von biologischen mit konventionellen Produkten zu verhindern. Eine allfällige Vorgabe, dass Bioprodukte und insbesondere Gemüse und Früchte im Offenverkauf angeboten werden müssen, würde einem Verbot von Verpackungen bei Bio-Produkten gleichkommen. Die Vorgabe zum Offenverkauf könnte bei importierten Lebensmitteln zudem auch zu einem Handelshemmnis führen, wenn diese für die Vermarktung in der Schweiz ausgepackt werden müssen. Jedoch besteht schon heute die Möglichkeit, Früchte und Gemüse unverpackt in Läden (z. B. in Bioläden, aber auch in grossen Filialen im Detailhandel) zu kaufen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Hösli 18.4273 dargelegt hat, sind verschiedene alternative Kennzeichnungen denkbar. Der Bundesrat erachtet ein Verbot von Verpackungen für Früchte und Gemüse zum jetzigen Zeitpunkt als unverhältnismässig.</p><p>Die Situation bei Verpackungen von Bioprodukten ist nicht vergleichbar mit der Situation bei den frei wählbaren Tragtaschen aus Kunststoff für den einmaligen Gebrauch. Der Bundesrat setzt in der aktuellen Phase auf eigenverantwortliche Massnahmen der Branche und des Detailhandels im Rahmen der Produzentenverantwortung und auf Kooperation. Falls aus der aktuellen Phase keine erkennbaren sinnvollen Massnahmen hervorgehen, ist der Bundesrat gemäss Artikel 30a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) dazu berechtigt, das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, wenn deren Nutzung die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Dazu gehören auch Verpackungen, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Juli wurde bekannt, dass sich in der Schweiz jedes Jahr 5000 Tonnen Plastik in der Natur ansammeln, wobei diese Zahl nur Plastikprodukte des alltäglichen Gebrauchs berücksichtigt. Der Genfersee, an dessen Oberfläche 14 Millionen Mikroplastik-Partikel treiben, wäre demzufolge nicht weniger verschmutzt als die Weltmeere. Mindestens 23 Prozent dieser Rückstände stammen von Verpackungen. In besonderem Masse von übermässiger Verpackung betroffen sind Bioprodukte, obwohl die Konsumentinnen und Konsumenten auf Umweltfragen sensibilisiert sind und sich insbesondere in Bezug auf Früchte und Gemüse regelmässig über diese Inkohärenz beschweren. Zudem erlaubt es die Verpackung von Früchten und Gemüsen nicht, genau die gewünschte Menge einzukaufen. Dies fördert die Lebensmittelverschwendung, die in der Schweiz anerkanntermassen ein gewichtiges Problem darstellt. Gleichzeitig verlangt die Bio-Verordnung in keiner Weise, dass diese Produkte zusätzlich zu verpacken sind.</p><p>1. Betrachtet der Bundesrat die übermässige Verpackung als Umweltproblem?</p><p>2. In seiner Stellungnahme zur Interpellation Kälin 19.3484 hält der Bundesrat fest, dass Verpackungen lediglich 1 Prozent zur gesamten Umweltbelastung des Konsums in der Schweiz beitragen. Berücksichtigt diese Aussage den Abbau dieser Materialien, der für einen Plastiksack bis 400 Jahre und für eine Plastikflasche bis 1000 Jahre dauern kann?</p><p>3. Der Bundesrat hält zudem fest, dass das Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Abfallvermeidungsstrategie Massnahmen im Bereich der Verpackungen ausarbeitet. Um welche Massnahmen handelt es sich konkret, und wurden die Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen bei den entsprechenden Überlegungen beigezogen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat vor, mit den Detailhändlern zusammenzuarbeiten, um Alternativen zu den Plastikverpackungen zu finden, insbesondere betreffend die Bioprodukte (z. B. lasergravierte Labels auf Früchten und Gemüsen oder die Verwendung von Aufklebern)?</p><p>5. Sind Massnahmen geplant, um die Verminderung der Verpackungen von Bioprodukten zu unterstützen, beispielsweise indem die Verordnung festhält, dass diese Produkte wenn immer möglich im Offenverkauf anzubieten sind?</p><p>6. Gedenkt der Bundesrat, die Gepflogenheiten durch politischen Druck zu ändern, dies vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Kostenpflicht für Einweg-Plastiksäcke?</p>
  • Übermässige Verpackung und Bioprodukte. Gibt es den politischen Willen, die Umwelt zu schonen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Verpackungen schützen das Produkt vor Verderb oder Beschädigung. Überverpackung führt jedoch zu einer unnötigen Umweltbelastung. Verpackungen sollten deshalb laufend optimiert und sparsam eingesetzt werden. Verdirbt das Produkt oder wird es beschädigt und muss neu angebaut oder hergestellt werden, ist die Umweltbelastung allerdings um ein Vielfaches grösser als die Umweltbelastung der Verpackung. Sinnvolle Verpackungen helfen also auch, die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Dank des bestehenden Abfallsystems in der Schweiz werden die Verpackungsabfälle nach Gebrauch stofflich verwertet oder thermisch genutzt. Umweltschäden durch Littering werden zurzeit bei der Berechnung der Umweltbelastung noch nicht vollständig berücksichtigt - auch weil die Auswirkungen auf die Umwelt noch zu wenig bekannt sind. Das Bundesamt für Umwelt prüft, wie die langfristigen Folgen von Littering bei der Berechnung der Umweltbelastung berücksichtigt werden können.</p><p>3. Der Bund erarbeitet zurzeit eine Abfallvermeidungsstrategie. Die Publikation ist auf Ende 2020 geplant. Mit Experten und Anspruchsgruppen wurden im Zuge der laufenden Arbeiten vier Handlungsfelder festgelegt, von denen eines den Bereich "Verpackungen" (Kunststoffe, Karton, Papier) thematisiert. Konkrete Massnahmen werden mit den Konsumentenorganisationen und allen anderen Anspruchsgruppen erarbeitet und auf ihre Verhältnismässigkeit und Umsetzbarkeit überprüft.</p><p>4.-6. Die Bio-Verordnung (SR 910.18) sieht die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse vor, um eine Verwechslung, Vermischung und Verunreinigung von biologischen mit konventionellen Produkten zu verhindern. Eine allfällige Vorgabe, dass Bioprodukte und insbesondere Gemüse und Früchte im Offenverkauf angeboten werden müssen, würde einem Verbot von Verpackungen bei Bio-Produkten gleichkommen. Die Vorgabe zum Offenverkauf könnte bei importierten Lebensmitteln zudem auch zu einem Handelshemmnis führen, wenn diese für die Vermarktung in der Schweiz ausgepackt werden müssen. Jedoch besteht schon heute die Möglichkeit, Früchte und Gemüse unverpackt in Läden (z. B. in Bioläden, aber auch in grossen Filialen im Detailhandel) zu kaufen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Hösli 18.4273 dargelegt hat, sind verschiedene alternative Kennzeichnungen denkbar. Der Bundesrat erachtet ein Verbot von Verpackungen für Früchte und Gemüse zum jetzigen Zeitpunkt als unverhältnismässig.</p><p>Die Situation bei Verpackungen von Bioprodukten ist nicht vergleichbar mit der Situation bei den frei wählbaren Tragtaschen aus Kunststoff für den einmaligen Gebrauch. Der Bundesrat setzt in der aktuellen Phase auf eigenverantwortliche Massnahmen der Branche und des Detailhandels im Rahmen der Produzentenverantwortung und auf Kooperation. Falls aus der aktuellen Phase keine erkennbaren sinnvollen Massnahmen hervorgehen, ist der Bundesrat gemäss Artikel 30a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) dazu berechtigt, das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, wenn deren Nutzung die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Dazu gehören auch Verpackungen, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Juli wurde bekannt, dass sich in der Schweiz jedes Jahr 5000 Tonnen Plastik in der Natur ansammeln, wobei diese Zahl nur Plastikprodukte des alltäglichen Gebrauchs berücksichtigt. Der Genfersee, an dessen Oberfläche 14 Millionen Mikroplastik-Partikel treiben, wäre demzufolge nicht weniger verschmutzt als die Weltmeere. Mindestens 23 Prozent dieser Rückstände stammen von Verpackungen. In besonderem Masse von übermässiger Verpackung betroffen sind Bioprodukte, obwohl die Konsumentinnen und Konsumenten auf Umweltfragen sensibilisiert sind und sich insbesondere in Bezug auf Früchte und Gemüse regelmässig über diese Inkohärenz beschweren. Zudem erlaubt es die Verpackung von Früchten und Gemüsen nicht, genau die gewünschte Menge einzukaufen. Dies fördert die Lebensmittelverschwendung, die in der Schweiz anerkanntermassen ein gewichtiges Problem darstellt. Gleichzeitig verlangt die Bio-Verordnung in keiner Weise, dass diese Produkte zusätzlich zu verpacken sind.</p><p>1. Betrachtet der Bundesrat die übermässige Verpackung als Umweltproblem?</p><p>2. In seiner Stellungnahme zur Interpellation Kälin 19.3484 hält der Bundesrat fest, dass Verpackungen lediglich 1 Prozent zur gesamten Umweltbelastung des Konsums in der Schweiz beitragen. Berücksichtigt diese Aussage den Abbau dieser Materialien, der für einen Plastiksack bis 400 Jahre und für eine Plastikflasche bis 1000 Jahre dauern kann?</p><p>3. Der Bundesrat hält zudem fest, dass das Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Abfallvermeidungsstrategie Massnahmen im Bereich der Verpackungen ausarbeitet. Um welche Massnahmen handelt es sich konkret, und wurden die Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen bei den entsprechenden Überlegungen beigezogen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat vor, mit den Detailhändlern zusammenzuarbeiten, um Alternativen zu den Plastikverpackungen zu finden, insbesondere betreffend die Bioprodukte (z. B. lasergravierte Labels auf Früchten und Gemüsen oder die Verwendung von Aufklebern)?</p><p>5. Sind Massnahmen geplant, um die Verminderung der Verpackungen von Bioprodukten zu unterstützen, beispielsweise indem die Verordnung festhält, dass diese Produkte wenn immer möglich im Offenverkauf anzubieten sind?</p><p>6. Gedenkt der Bundesrat, die Gepflogenheiten durch politischen Druck zu ändern, dies vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Kostenpflicht für Einweg-Plastiksäcke?</p>
    • Übermässige Verpackung und Bioprodukte. Gibt es den politischen Willen, die Umwelt zu schonen?

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