Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern

ShortId
19.4280
Id
20194280
Updated
28.07.2023 02:17
Language
de
Title
Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern
AdditionalIndexing
2841;32;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als ich 2016 meine Motion eingereicht habe, hatte ich einen klaren Plan: Ich wollte das Thema so offen wie möglich angehen, damit es reifen kann. Ich beschränkte mich auf die grossen Themen, die es anzugehen gilt. Ich wiederhole sie hier noch einmal unverändert: die Arbeit dieser pflegenden und begleitenden Personen zuhause anerkennen, ihnen eine angemessene Ausbildung ermöglichen und dafür sorgen, dass sie gerecht entlöhnt werden. Die von mir verfolgte Strategie hat die erhoffte Wirkung entfaltet. Verschiedene Personen, darunter auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, haben sich des Themas angenommen und die Sache mit mir zusammen vertieft. Dieses gesellschaftliche Phänomen existiert und nimmt zu. Es gibt viele Betagte oder Behinderte, die von Schweizerinnen und Schweizern oder von ausländischen Staatsangehörigen betreut oder gepflegt werden, dies hauptsächlich zuhause. Diese Frauen (meist sind es nämlich Frauen) und Männer haben sehr oft familiäre Verpflichtungen und konnten oder können nicht genügend Zeit finden, um eine angemessene Ausbildung zu absolvieren. Sie verfügen zwar über ausgezeichnete soziale Kompetenzen, es fehlen ihnen aber einige grundlegende Kompetenzen im Bereich der Pflege. Dazu kommt, dass sie von unserem Sozial- und Gesundheitssystem und den Behörden nicht anerkannt werden. Es erscheint mir fundamental, dass diese Personen eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren und auch abschliessen können. So könnten sie diesen Beruf ausüben, der für viele bedürftige Betagte und Menschen mit Behinderungen unverzichtbar ist. Diese Lösung hätte zudem den Vorteil, dass die Krankenkassen und die Sozialversicherungen erheblich Kosten einsparen könnten. Die Idee wurde aufgegriffen und weiterentwickelt, und darauf kommt es mir an. Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass das Thema wichtig ist. Mir ist noch klarer geworden, dass es Dreh- und Angelpunkt zahlreicher verschiedener und wichtiger Bemühungen ist, die alle in die gleiche Richtung gehen, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir es uns nicht leisten können, die Thematik auf die lange Bank zu schieben.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt und honoriert das Engagement von Personen, die ihren Alltag der Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Personen widmen. Damit wird auch die professionelle Pflege im Gesundheitswesen entlastet. Seit der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 16.3830, die am 24. September 2019 vom Zweitrat abgelehnt wurde, hat sich die Sachlage nicht wesentlich verändert.</p><p>Die Möglichkeit, dass sich betroffene Personen ihre informell gewonnenen Kompetenzen und Erfahrungen im Pflege- und Betreuungsbereich anrechnen lassen, ist weiterhin gegeben. Die angemessene Anrechnung von Praxiserfahrung und Bildungsleistungen, die ausserhalb üblicher Bildungsgänge erbracht wurden, ist mit Artikel 9 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes grundsätzlich gewährleistet. Betreuende und pflegende Personen können die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundbildung absolvieren und/oder Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (Praktika, Unterricht oder Prüfungen) stellen. Dispensationen sind auf Sekundarstufe II wie auch auf Tertiärstufe möglich.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) arbeitet derzeit im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 mit den Verbundpartnern an der Verbesserung der Anrechnungsverfahren. Mit der Ausbildung zu "Pflegehelferinnen und Pflegehelfern SRK" des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) können sich interessierte Personen bereits heute auf ihre Aufgaben in der Pflege und Betreuung behinderter oder betagter Personen vorbereiten. Um möglichst viele Personen zu erreichen, werden die Lehrgänge in der ganzen Schweiz angeboten.</p><p>Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Gesundheitsbereich bereits stark reguliert ist. Ist erst einmal eine offizielle Ausbildung geschaffen, besteht die Gefahr, dass diese für die entsprechende Tätigkeit vorausgesetzt wird. Patientinnen und Patienten könnten dann nur noch zuhause gepflegt werden, wenn mindestens ein Angehöriger über diese Ausbildung verfügt. Eine solche Entwicklung wäre kontraproduktiv.</p><p>Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von pflegenden und betreuenden Personen erfüllen nach Ansicht des Bundesrates die Anliegen des Motionärs bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit Personen ohne anerkannte Ausbildung, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern, einerseits berufsbegleitende Ausbildungen absolvieren können und dass zum andern ihre in der Praxis erworbenen beruflichen Kompetenzen anerkannt und sie dafür angemessen entlöhnt werden.</p>
  • Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als ich 2016 meine Motion eingereicht habe, hatte ich einen klaren Plan: Ich wollte das Thema so offen wie möglich angehen, damit es reifen kann. Ich beschränkte mich auf die grossen Themen, die es anzugehen gilt. Ich wiederhole sie hier noch einmal unverändert: die Arbeit dieser pflegenden und begleitenden Personen zuhause anerkennen, ihnen eine angemessene Ausbildung ermöglichen und dafür sorgen, dass sie gerecht entlöhnt werden. Die von mir verfolgte Strategie hat die erhoffte Wirkung entfaltet. Verschiedene Personen, darunter auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, haben sich des Themas angenommen und die Sache mit mir zusammen vertieft. Dieses gesellschaftliche Phänomen existiert und nimmt zu. Es gibt viele Betagte oder Behinderte, die von Schweizerinnen und Schweizern oder von ausländischen Staatsangehörigen betreut oder gepflegt werden, dies hauptsächlich zuhause. Diese Frauen (meist sind es nämlich Frauen) und Männer haben sehr oft familiäre Verpflichtungen und konnten oder können nicht genügend Zeit finden, um eine angemessene Ausbildung zu absolvieren. Sie verfügen zwar über ausgezeichnete soziale Kompetenzen, es fehlen ihnen aber einige grundlegende Kompetenzen im Bereich der Pflege. Dazu kommt, dass sie von unserem Sozial- und Gesundheitssystem und den Behörden nicht anerkannt werden. Es erscheint mir fundamental, dass diese Personen eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren und auch abschliessen können. So könnten sie diesen Beruf ausüben, der für viele bedürftige Betagte und Menschen mit Behinderungen unverzichtbar ist. Diese Lösung hätte zudem den Vorteil, dass die Krankenkassen und die Sozialversicherungen erheblich Kosten einsparen könnten. Die Idee wurde aufgegriffen und weiterentwickelt, und darauf kommt es mir an. Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass das Thema wichtig ist. Mir ist noch klarer geworden, dass es Dreh- und Angelpunkt zahlreicher verschiedener und wichtiger Bemühungen ist, die alle in die gleiche Richtung gehen, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir es uns nicht leisten können, die Thematik auf die lange Bank zu schieben.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt und honoriert das Engagement von Personen, die ihren Alltag der Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Personen widmen. Damit wird auch die professionelle Pflege im Gesundheitswesen entlastet. Seit der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 16.3830, die am 24. September 2019 vom Zweitrat abgelehnt wurde, hat sich die Sachlage nicht wesentlich verändert.</p><p>Die Möglichkeit, dass sich betroffene Personen ihre informell gewonnenen Kompetenzen und Erfahrungen im Pflege- und Betreuungsbereich anrechnen lassen, ist weiterhin gegeben. Die angemessene Anrechnung von Praxiserfahrung und Bildungsleistungen, die ausserhalb üblicher Bildungsgänge erbracht wurden, ist mit Artikel 9 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes grundsätzlich gewährleistet. Betreuende und pflegende Personen können die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundbildung absolvieren und/oder Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (Praktika, Unterricht oder Prüfungen) stellen. Dispensationen sind auf Sekundarstufe II wie auch auf Tertiärstufe möglich.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) arbeitet derzeit im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 mit den Verbundpartnern an der Verbesserung der Anrechnungsverfahren. Mit der Ausbildung zu "Pflegehelferinnen und Pflegehelfern SRK" des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) können sich interessierte Personen bereits heute auf ihre Aufgaben in der Pflege und Betreuung behinderter oder betagter Personen vorbereiten. Um möglichst viele Personen zu erreichen, werden die Lehrgänge in der ganzen Schweiz angeboten.</p><p>Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Gesundheitsbereich bereits stark reguliert ist. Ist erst einmal eine offizielle Ausbildung geschaffen, besteht die Gefahr, dass diese für die entsprechende Tätigkeit vorausgesetzt wird. Patientinnen und Patienten könnten dann nur noch zuhause gepflegt werden, wenn mindestens ein Angehöriger über diese Ausbildung verfügt. Eine solche Entwicklung wäre kontraproduktiv.</p><p>Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von pflegenden und betreuenden Personen erfüllen nach Ansicht des Bundesrates die Anliegen des Motionärs bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit Personen ohne anerkannte Ausbildung, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern, einerseits berufsbegleitende Ausbildungen absolvieren können und dass zum andern ihre in der Praxis erworbenen beruflichen Kompetenzen anerkannt und sie dafür angemessen entlöhnt werden.</p>
    • Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern

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