Der Bund muss für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald weitere Massnahmen ergreifen und finanzielle Mittel bereitstellen

ShortId
19.4289
Id
20194289
Updated
28.07.2023 02:15
Language
de
Title
Der Bund muss für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald weitere Massnahmen ergreifen und finanzielle Mittel bereitstellen
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Wald ist vielfältiger Lebensraum, Wasser- und CO2-Speicher, Holz-und Energielieferant und schützt vor Naturgefahren. Diese Funktionen sind gefährdet. Der Klimawandel schreitet in bisher ungekanntem Tempo vorwärts. Es wird heiss und trocken in der Schweiz, und dies hat grosse Auswirkungen auf den Wald und seine vielfältigen wichtigen Waldleistungen. </p><p>Nach dem ausserordentlichen Trocken- und Hitzesommer 2018 sind die Auswirkungen in unseren Wäldern teils dramatisch: Es herrscht Wassermangel, erhöhte Waldbrandgefahr, und es gibt in bestimmten Gegenden der Schweiz bis zu ein Drittel vertrocknete Waldbäume und in der Folge auch Schädlingsbefall und die Gefahr von umstürzenden Bäumen. In der Region Basel musste der Hardwald wegen den grossen Schäden an den Buchen gesperrt werden. Für die Ajoie hat der Regierungsrat des Kantons Jura den "Katastrophen-Zustand" ausgerufen. In anderen Teilen der Schweiz müssen als Folge der Borkenkäferschäden innerhalb und ausserhalb des Schutzwaldes riesige Anstrengungen zur Wiederherstellung der Wälder unternommen werden. Die Waldeigentümer können weder die Schäden noch die kurz- bis mittelfristigen veränderten Bewirtschaftungsweisen alleine bewältigen. Im Sinne des verfassungsmässigen Auftrages der Walderhaltung ist es angezeigt, sich bietende Chancen zu nutzen, um für eine nachhaltigere Waldentwicklung zu sorgen. Dafür stehen insbesondere die Kantone und der Bund in der Verantwortung. Sie sind in der Pflicht, den seit dem 1. Januar 2017 neu im Waldgesetz geltenden Artikel 28a, "Vorkehrungen zum Klimawandel", umzusetzen. Darin heisst es wörtlich: "Der Bund und die Kantone ergreifen Massnahmen, welche den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können."</p><p>Der Bund muss nun dringend zur Sicherstellung der Waldleistungen im Verbund mit den Kantonen, Waldeigentümern und involvierten Kreisen die notwendigen vorbereitenden Adaptionsmassnahmen ergreifen und zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt den grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald und insbesondere die Notwendigkeit, gemeinsam mit allen Stakeholdern eine Strategie zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu entwickeln. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat die Motion Hêche 19.4177, "Eine Gesamtstrategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel", zur Annahme. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wie von der Motionärin gefordert, "zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen", erscheint dem Bundesrat verfrüht und unbegründet. Erst im Rahmen der Erarbeitung der Strategie werden der effektive Finanzbedarf sowie allfällige zusätzliche Finanzierungsvarianten aufgezeigt werden können. Der Bundesrat will die Frage nach allfälligen finanziellen Ressourcen daher zum jetzigen Zeitpunkt offenlassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit den Kantonen, Waldbesitzern und involvierten Kreisen zur Bewältigung der Folgen der unter dem Klimawandel leidenden Wälder die notwendigen vorbereitenden Adaptionsmassnahmen zu ergreifen und zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.</p>
  • Der Bund muss für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald weitere Massnahmen ergreifen und finanzielle Mittel bereitstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Wald ist vielfältiger Lebensraum, Wasser- und CO2-Speicher, Holz-und Energielieferant und schützt vor Naturgefahren. Diese Funktionen sind gefährdet. Der Klimawandel schreitet in bisher ungekanntem Tempo vorwärts. Es wird heiss und trocken in der Schweiz, und dies hat grosse Auswirkungen auf den Wald und seine vielfältigen wichtigen Waldleistungen. </p><p>Nach dem ausserordentlichen Trocken- und Hitzesommer 2018 sind die Auswirkungen in unseren Wäldern teils dramatisch: Es herrscht Wassermangel, erhöhte Waldbrandgefahr, und es gibt in bestimmten Gegenden der Schweiz bis zu ein Drittel vertrocknete Waldbäume und in der Folge auch Schädlingsbefall und die Gefahr von umstürzenden Bäumen. In der Region Basel musste der Hardwald wegen den grossen Schäden an den Buchen gesperrt werden. Für die Ajoie hat der Regierungsrat des Kantons Jura den "Katastrophen-Zustand" ausgerufen. In anderen Teilen der Schweiz müssen als Folge der Borkenkäferschäden innerhalb und ausserhalb des Schutzwaldes riesige Anstrengungen zur Wiederherstellung der Wälder unternommen werden. Die Waldeigentümer können weder die Schäden noch die kurz- bis mittelfristigen veränderten Bewirtschaftungsweisen alleine bewältigen. Im Sinne des verfassungsmässigen Auftrages der Walderhaltung ist es angezeigt, sich bietende Chancen zu nutzen, um für eine nachhaltigere Waldentwicklung zu sorgen. Dafür stehen insbesondere die Kantone und der Bund in der Verantwortung. Sie sind in der Pflicht, den seit dem 1. Januar 2017 neu im Waldgesetz geltenden Artikel 28a, "Vorkehrungen zum Klimawandel", umzusetzen. Darin heisst es wörtlich: "Der Bund und die Kantone ergreifen Massnahmen, welche den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können."</p><p>Der Bund muss nun dringend zur Sicherstellung der Waldleistungen im Verbund mit den Kantonen, Waldeigentümern und involvierten Kreisen die notwendigen vorbereitenden Adaptionsmassnahmen ergreifen und zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt den grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald und insbesondere die Notwendigkeit, gemeinsam mit allen Stakeholdern eine Strategie zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu entwickeln. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat die Motion Hêche 19.4177, "Eine Gesamtstrategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel", zur Annahme. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wie von der Motionärin gefordert, "zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen", erscheint dem Bundesrat verfrüht und unbegründet. Erst im Rahmen der Erarbeitung der Strategie werden der effektive Finanzbedarf sowie allfällige zusätzliche Finanzierungsvarianten aufgezeigt werden können. Der Bundesrat will die Frage nach allfälligen finanziellen Ressourcen daher zum jetzigen Zeitpunkt offenlassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit den Kantonen, Waldbesitzern und involvierten Kreisen zur Bewältigung der Folgen der unter dem Klimawandel leidenden Wälder die notwendigen vorbereitenden Adaptionsmassnahmen zu ergreifen und zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.</p>
    • Der Bund muss für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels auf den Schweizer Wald weitere Massnahmen ergreifen und finanzielle Mittel bereitstellen

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