Die Weineinfuhrkontingente überdenken?

ShortId
19.4303
Id
20194303
Updated
28.07.2023 02:09
Language
de
Title
Die Weineinfuhrkontingente überdenken?
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Gesamtweinkonsum in der Schweiz ist seit über 25 Jahren rückläufig. Der Marktanteil der Schweizer Weine hat sich seit 2005 zwischen 35 Prozent und 38 Prozent stabilisiert. Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage des Interpellanten bereits im Rahmen seiner Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 12.3482, "Importkontingente für Wein", und Hiltpold 12.3726, "Weinimportkontingent dem Konsum anpassen", und kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation Borloz 18.3220, "Zuteilung der Kontingentsanteile für die Einfuhr von Wein", geäussert.</p><p>Der Umfang des Zollkontingents wurde gemäss den Regeln der Uruguay-Runde ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhrmenge von Naturwein der Jahre 1986 bis 1988 berechnet. Er ist das Ergebnis der Zusammenlegung der Rot- und Weissweinkontingente ab 2001, die von der Bundesversammlung am 30. April 1997 beschlossen wurde. Der aktuelle Stand von Produktion, Konsum und Einfuhr steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung des Umfangs des Zollkontingents, der in den Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich des Marktzugangs bei der WTO notifiziert ist. Seit der Zusammenlegung der Weiss- und Rotweinkontingente am 1. Januar 2001 wurde das Kontingent von 170 Millionen Litern nie ganz ausgeschöpft. Somit verkauft die Schweizer Weinwirtschaft ihre Produkte unter vorhersehbaren Bedingungen, die eine stärkere Marktorientierung fördern. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben die Möglichkeit, zwischen Schweizer oder ausländischen Weinen zu wählen, ohne dass durch Einfuhrbeschränkungen eine Präferenz für Schweizer Weine aufgezwungen wird.</p><p>Die Einführung eines Mechanismus zur Anpassung des Weinzollkontingents an den aktuellen Konsum hätte zur Folge, dass die gegenüber der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz betreffend Marktzugang angepasst werden müssten. Ein solcher Mechanismus kann nicht einseitig vom Bund beschlossen werden. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) würde eine solche Änderung eine Verhandlung und eine Einigung mit allen Vertragsparteien, die als Hauptlieferanten anerkannt sind, erforderlich machen.</p><p>In solchen Verhandlungen werden Ausgleichsmassnahmen festgelegt, die die Zugeständnisse auf einem nicht weniger günstigen Stand halten müssen als im geltenden Abkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen bestehen beispielsweise in der Senkung der Zölle auf Wein, aber auch auf anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) oder industriellen Produkten.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse der Schweiz ist, WTO-Verhandlungen aufzunehmen, um den Umfang des Zollkontingents durch die Einführung eines Mechanismus zur Anpassung des Importkontingents für Wein an die Konsumentwicklung zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Weinkonsum ist in unserem Land zurückgegangen. In der gleichen Zeit wurden aber die Kontingente für die Einfuhr ausländischen Weins in die Schweiz nicht angepasst. Die Folge ist ein zunehmender Druck auf den Markt mit Schweizer Wein.</p><p>Wäre es nicht angezeigt, mit den geeigneten gesetzlichen Mitteln einen Mechanismus zu schaffen, der die Kontingente für die Einfuhr von ausländischem Wein an die Entwicklungen des Konsums bindet?</p>
  • Die Weineinfuhrkontingente überdenken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gesamtweinkonsum in der Schweiz ist seit über 25 Jahren rückläufig. Der Marktanteil der Schweizer Weine hat sich seit 2005 zwischen 35 Prozent und 38 Prozent stabilisiert. Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage des Interpellanten bereits im Rahmen seiner Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 12.3482, "Importkontingente für Wein", und Hiltpold 12.3726, "Weinimportkontingent dem Konsum anpassen", und kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation Borloz 18.3220, "Zuteilung der Kontingentsanteile für die Einfuhr von Wein", geäussert.</p><p>Der Umfang des Zollkontingents wurde gemäss den Regeln der Uruguay-Runde ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhrmenge von Naturwein der Jahre 1986 bis 1988 berechnet. Er ist das Ergebnis der Zusammenlegung der Rot- und Weissweinkontingente ab 2001, die von der Bundesversammlung am 30. April 1997 beschlossen wurde. Der aktuelle Stand von Produktion, Konsum und Einfuhr steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung des Umfangs des Zollkontingents, der in den Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich des Marktzugangs bei der WTO notifiziert ist. Seit der Zusammenlegung der Weiss- und Rotweinkontingente am 1. Januar 2001 wurde das Kontingent von 170 Millionen Litern nie ganz ausgeschöpft. Somit verkauft die Schweizer Weinwirtschaft ihre Produkte unter vorhersehbaren Bedingungen, die eine stärkere Marktorientierung fördern. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben die Möglichkeit, zwischen Schweizer oder ausländischen Weinen zu wählen, ohne dass durch Einfuhrbeschränkungen eine Präferenz für Schweizer Weine aufgezwungen wird.</p><p>Die Einführung eines Mechanismus zur Anpassung des Weinzollkontingents an den aktuellen Konsum hätte zur Folge, dass die gegenüber der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz betreffend Marktzugang angepasst werden müssten. Ein solcher Mechanismus kann nicht einseitig vom Bund beschlossen werden. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) würde eine solche Änderung eine Verhandlung und eine Einigung mit allen Vertragsparteien, die als Hauptlieferanten anerkannt sind, erforderlich machen.</p><p>In solchen Verhandlungen werden Ausgleichsmassnahmen festgelegt, die die Zugeständnisse auf einem nicht weniger günstigen Stand halten müssen als im geltenden Abkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen bestehen beispielsweise in der Senkung der Zölle auf Wein, aber auch auf anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) oder industriellen Produkten.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse der Schweiz ist, WTO-Verhandlungen aufzunehmen, um den Umfang des Zollkontingents durch die Einführung eines Mechanismus zur Anpassung des Importkontingents für Wein an die Konsumentwicklung zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Weinkonsum ist in unserem Land zurückgegangen. In der gleichen Zeit wurden aber die Kontingente für die Einfuhr ausländischen Weins in die Schweiz nicht angepasst. Die Folge ist ein zunehmender Druck auf den Markt mit Schweizer Wein.</p><p>Wäre es nicht angezeigt, mit den geeigneten gesetzlichen Mitteln einen Mechanismus zu schaffen, der die Kontingente für die Einfuhr von ausländischem Wein an die Entwicklungen des Konsums bindet?</p>
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