Humanitäre Notlage im Mittelmeer. Die Schweiz soll sich am Verteilungsmechanismus der "Koalition der Willigen" beteiligen

ShortId
19.4319
Id
20194319
Updated
28.07.2023 02:04
Language
de
Title
Humanitäre Notlage im Mittelmeer. Die Schweiz soll sich am Verteilungsmechanismus der "Koalition der Willigen" beteiligen
AdditionalIndexing
2811;48;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz trägt aus mehreren Gründen eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Situation im Mittelmeer:</p><p>1. Sie ist Depositarstaat der Genfer Konventionen und hat als Gaststaat des UNHCR und der IOM sowie als Gründungsort des IKRK eine lange humanitäre Tradition,</p><p>2. Libyen ist ein Land, das sich in einem aktiven Konflikt befindet, weshalb niemand dorthin zurückgeführt werden soll, wie es derzeit der Fall ist,</p><p>3. sie beteiligt sich via Frontex an der Finanzierung der libyschen Küstenwache, die Schiffbrüchige in Gefangenenlager zurückführt, in denen Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind.</p><p>Der Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten/Geretteten im Mittelmeer ist gemäss UNHCR und IOM angesichts der derzeitigen Situation im Mittelmeer absolut notwendig. Dieser Mechanismus sieht eine "schnellstmögliche" Verteilung der Asylsuchenden/geretteten Menschen auf die Staaten der "Koalition der Willigen" vor, im Gegenzug für die Öffnung der Häfen durch Italien und Malta.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss die Schweiz Teil der "Koalition der Willigen" sein und sich bereit erklären, Überlebende aufzunehmen.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt die Migrationslage im Mittelmeer und an den EU-Aussengrenzen laufend und mit grosser Aufmerksamkeit. Die Seenotrettung stellt eine völkerrechtliche Verpflichtung dar, und die Schweiz fordert alle Beteiligten zur vollumfänglichen Einhaltung der Menschenrechtskonvention, des internationalen Seerechts und der Genfer Flüchtlingskonvention auf.</p><p>Die Dublin-Verordnung ist der geltende Rechtsrahmen, der die Zuständigkeiten der europäischen Staaten im Asylbereich festlegt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Dublin-System Schwächen hat und insbesondere in Krisensituationen die Erstaufnahmestaaten unverhältnismässig stark belasten kann. Für den Bundesrat bleibt auf europäischer Ebene deshalb eine entsprechende Reform des Dublin-Systems das vorrangige Ziel.</p><p>Ad-hoc-Lösungen zur Verteilung von Flüchtlingen steht die Schweiz hingegen zurückhaltend gegenüber. An der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister vom 8. Oktober 2019 in Luxemburg hat eine klare Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten den vorgeschlagenen Solidaritätsmechanismus abgelehnt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Umverteilung von Personen ohne Aussicht auf Asyl und unter Umgehung der Dublin-Kriterien falsche Anreize schafft und ein Pull-Faktor sein kann. Die Asylgesuche von Personen, die offensichtlich keines internationalen Schutzes bedürfen, sollten in raschen Asylverfahren in den Erstaufnahmestaaten behandelt werden, gefolgt von einer Rückkehr in Sicherheit und Würde. Nach Ansicht des Bundesrates wird der diskutierte Mechanismus zudem den Herausforderungen auf den verschiedenen Migrationsrouten nach Europa nicht gerecht. Die Lage entlang der Migrationsroute übers zentrale Mittelmeer ist zwar weiterhin volatil, weitaus mehr Migrantinnen und Migranten gelangen inzwischen aber über die östliche Mittelmeerroute nach Europa respektive nach Griechenland.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin konstruktiv zur aktuellen Debatte auf europäischer Ebene beitragen und die Mitgliedstaaten an den EU-Aussengrenzen, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, unterstützen. Sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz bereits seit Jahren die Erstaufnahmestaaten. Als sich Europa in den Jahren 2015 und 2016 mit massiven Migrationsbewegungen konfrontiert sah, hat sich die Schweiz freiwillig am Relocation-Programm zur Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen beteiligt, die in sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland registriert wurden. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz seit 2016 an den Unterstützungsplänen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. Sie leistet einen finanziellen Beitrag und entsendet Experten nach Italien, Griechenland und Zypern. Im Rahmen der internationalen Migrationszusammenarbeit und der humanitären Hilfe unterstützt die Schweiz finanziell Projekte in Griechenland und Italien. In Griechenland hat die Schweiz insbesondere zur Schaffung von Strukturen für die Betreuung und Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden beigetragen. Des Weiteren möchte die Schweiz das Migrationsmanagement in Staaten stärken, die besonders von Migration betroffen sind. Dies soll im Rahmen des möglichen zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Der endgültige Entscheid über die Genehmigung dieses Kredits durch das Parlament steht noch aus.</p><p>Schliesslich engagiert sich die Schweiz weiterhin für den Schutz von Flüchtlingen in den Herkunftsregionen, namentlich im Nahen und Mittleren Osten sowie am Horn von Afrika, und nimmt ergänzend dazu im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms besonders schutzbedürftige Flüchtlinge auf. So hat die Schweiz nach einem dringenden Aufruf des UNHCR im April 2019 bis zu 50 Plätze des laufenden Resettlement-Programms für Evakuierungen aus Libyen zur Verfügung gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>In Anbetracht der Notwendigkeit, rasch zu handeln, um Menschen in Seenot im Mittelmeer zu retten, fordere ich den Bundesrat auf, Solidarität mit den europäischen Staaten zu zeigen, insbesondere mit den Staaten der sogenannten "Koalition der Willigen" - der Pariser Gruppe -, indem er sich am "Solidaritätsmechanismus" zur Verteilung der im Mittelmeer geretteten Menschen beteiligt. Dazu stehen eine oder beide der vom UNHCR vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Auswahl:</p><p>1. die Aufnahme eines Mindestanteils (2 Prozent) der Überlebenden an Bord jedes NGO-Schiffes, damit der Solidaritätsmechanismus vorhersehbar ist und lange Wartezeiten vermieden werden, die das Leiden der Überlebenden verlängern;</p><p>2. die Unterstützung der Küstenstaaten, insbesondere Italien, Malta und Spanien - welche derzeit die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Menschen tragen -, durch die Aufnahme von mehreren hundert Menschen, was die Aufnahmezentren dieser Staaten entlasten würde.</p>
  • Humanitäre Notlage im Mittelmeer. Die Schweiz soll sich am Verteilungsmechanismus der "Koalition der Willigen" beteiligen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz trägt aus mehreren Gründen eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Situation im Mittelmeer:</p><p>1. Sie ist Depositarstaat der Genfer Konventionen und hat als Gaststaat des UNHCR und der IOM sowie als Gründungsort des IKRK eine lange humanitäre Tradition,</p><p>2. Libyen ist ein Land, das sich in einem aktiven Konflikt befindet, weshalb niemand dorthin zurückgeführt werden soll, wie es derzeit der Fall ist,</p><p>3. sie beteiligt sich via Frontex an der Finanzierung der libyschen Küstenwache, die Schiffbrüchige in Gefangenenlager zurückführt, in denen Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind.</p><p>Der Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten/Geretteten im Mittelmeer ist gemäss UNHCR und IOM angesichts der derzeitigen Situation im Mittelmeer absolut notwendig. Dieser Mechanismus sieht eine "schnellstmögliche" Verteilung der Asylsuchenden/geretteten Menschen auf die Staaten der "Koalition der Willigen" vor, im Gegenzug für die Öffnung der Häfen durch Italien und Malta.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss die Schweiz Teil der "Koalition der Willigen" sein und sich bereit erklären, Überlebende aufzunehmen.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt die Migrationslage im Mittelmeer und an den EU-Aussengrenzen laufend und mit grosser Aufmerksamkeit. Die Seenotrettung stellt eine völkerrechtliche Verpflichtung dar, und die Schweiz fordert alle Beteiligten zur vollumfänglichen Einhaltung der Menschenrechtskonvention, des internationalen Seerechts und der Genfer Flüchtlingskonvention auf.</p><p>Die Dublin-Verordnung ist der geltende Rechtsrahmen, der die Zuständigkeiten der europäischen Staaten im Asylbereich festlegt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Dublin-System Schwächen hat und insbesondere in Krisensituationen die Erstaufnahmestaaten unverhältnismässig stark belasten kann. Für den Bundesrat bleibt auf europäischer Ebene deshalb eine entsprechende Reform des Dublin-Systems das vorrangige Ziel.</p><p>Ad-hoc-Lösungen zur Verteilung von Flüchtlingen steht die Schweiz hingegen zurückhaltend gegenüber. An der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister vom 8. Oktober 2019 in Luxemburg hat eine klare Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten den vorgeschlagenen Solidaritätsmechanismus abgelehnt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Umverteilung von Personen ohne Aussicht auf Asyl und unter Umgehung der Dublin-Kriterien falsche Anreize schafft und ein Pull-Faktor sein kann. Die Asylgesuche von Personen, die offensichtlich keines internationalen Schutzes bedürfen, sollten in raschen Asylverfahren in den Erstaufnahmestaaten behandelt werden, gefolgt von einer Rückkehr in Sicherheit und Würde. Nach Ansicht des Bundesrates wird der diskutierte Mechanismus zudem den Herausforderungen auf den verschiedenen Migrationsrouten nach Europa nicht gerecht. Die Lage entlang der Migrationsroute übers zentrale Mittelmeer ist zwar weiterhin volatil, weitaus mehr Migrantinnen und Migranten gelangen inzwischen aber über die östliche Mittelmeerroute nach Europa respektive nach Griechenland.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin konstruktiv zur aktuellen Debatte auf europäischer Ebene beitragen und die Mitgliedstaaten an den EU-Aussengrenzen, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, unterstützen. Sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz bereits seit Jahren die Erstaufnahmestaaten. Als sich Europa in den Jahren 2015 und 2016 mit massiven Migrationsbewegungen konfrontiert sah, hat sich die Schweiz freiwillig am Relocation-Programm zur Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen beteiligt, die in sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland registriert wurden. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz seit 2016 an den Unterstützungsplänen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. Sie leistet einen finanziellen Beitrag und entsendet Experten nach Italien, Griechenland und Zypern. Im Rahmen der internationalen Migrationszusammenarbeit und der humanitären Hilfe unterstützt die Schweiz finanziell Projekte in Griechenland und Italien. In Griechenland hat die Schweiz insbesondere zur Schaffung von Strukturen für die Betreuung und Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden beigetragen. Des Weiteren möchte die Schweiz das Migrationsmanagement in Staaten stärken, die besonders von Migration betroffen sind. Dies soll im Rahmen des möglichen zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Der endgültige Entscheid über die Genehmigung dieses Kredits durch das Parlament steht noch aus.</p><p>Schliesslich engagiert sich die Schweiz weiterhin für den Schutz von Flüchtlingen in den Herkunftsregionen, namentlich im Nahen und Mittleren Osten sowie am Horn von Afrika, und nimmt ergänzend dazu im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms besonders schutzbedürftige Flüchtlinge auf. So hat die Schweiz nach einem dringenden Aufruf des UNHCR im April 2019 bis zu 50 Plätze des laufenden Resettlement-Programms für Evakuierungen aus Libyen zur Verfügung gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>In Anbetracht der Notwendigkeit, rasch zu handeln, um Menschen in Seenot im Mittelmeer zu retten, fordere ich den Bundesrat auf, Solidarität mit den europäischen Staaten zu zeigen, insbesondere mit den Staaten der sogenannten "Koalition der Willigen" - der Pariser Gruppe -, indem er sich am "Solidaritätsmechanismus" zur Verteilung der im Mittelmeer geretteten Menschen beteiligt. Dazu stehen eine oder beide der vom UNHCR vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Auswahl:</p><p>1. die Aufnahme eines Mindestanteils (2 Prozent) der Überlebenden an Bord jedes NGO-Schiffes, damit der Solidaritätsmechanismus vorhersehbar ist und lange Wartezeiten vermieden werden, die das Leiden der Überlebenden verlängern;</p><p>2. die Unterstützung der Küstenstaaten, insbesondere Italien, Malta und Spanien - welche derzeit die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Menschen tragen -, durch die Aufnahme von mehreren hundert Menschen, was die Aufnahmezentren dieser Staaten entlasten würde.</p>
    • Humanitäre Notlage im Mittelmeer. Die Schweiz soll sich am Verteilungsmechanismus der "Koalition der Willigen" beteiligen

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