Hochproblematische IV-Gutachten

ShortId
19.4623
Id
20194623
Updated
28.07.2023 02:10
Language
de
Title
Hochproblematische IV-Gutachten
AdditionalIndexing
28;2836;2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1-4. Ein Arzt, der die fachlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Gutachten für die Invalidenversicherung (IV) gemäss der Tarifvereinbarung nach Artikel 72bis der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201) erfüllt, kann grundsätzlich als Gutachter tätig sein. Die PMEDA AG wie auch sämtliche für sie tätigen Gutachterinnen und Gutachter erfüllen die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die in den Medien dargestellten Vorfälle soweit als möglich bereits überprüft und festgestellt, dass die Sachverhaltsdarstellungen nicht mit den tatsächlichen Vorkommnissen übereinstimmen. Insbesondere überprüft wurde die Erstellung von neuropsychologischen Teilgutachten durch einen Arzt der PMEDA AG, der über eine vom BSV ad personam ausgestellte Zulassung in diesem Fachbereich verfügte. Diese Zulassung ad personam wurde vom BSV aus Gründen der Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche Beschwerdeverfahren wieder entzogen, nicht aber aus fachlichen Bedenken. Bis heute wurden bei der PMEDA AG keine fachlichen Verfehlungen festgestellt, die eine Aufkündigung der Vereinbarung gerechtfertigt hätten. Das Bundesgericht hat ausserdem die Befangenheit der PMEDA AG in mehreren Urteilen in den letzten Jahren verneint.</p><p>Der Bundesrat misst der Qualität der Gutachten im IV-Verfahren eine sehr hohe Bedeutung zu. Angesichts der Wichtigkeit der medizinischen Gutachten hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, eine Analyse der medizinischen Begutachtung durchzuführen. Das Hauptziel dieser externen Evaluation ist die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das BSV insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.</p><p>Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (17.022) ist vorgesehen, dass der Bundesrat Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen erlassen muss und eine Kommission schafft, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren der Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwacht. In dieser Kommission sind die verschiedenen Sozialversicherungen, die Gutachterstellen, die Ärzteschaft, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den zahlreichen Medienbeiträgen zu Problemen mit IV-Gutachten spielt die PMEDA AG eine skandalöse Rolle. Einerseits scheinen die IV-Stellen ganz stark auf diese Gutachtenstelle zu setzen: Mit aus IV-Gutachten generierten Einnahmen von 14 Millionen Franken zwischen 2013 bis 2018 gehört sie zu den ganz Grossen in der Branche. Andererseits reisst die Kritik an ihr nicht ab. Mittels heimlicher Tonaufnahme einer versicherten Person hat die Sendung "Kassensturz" aufgedeckt, dass PMEDA AG einen Patienten innert 36 Minuten gesund schrieb, ohne dass die relevanten Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt wurden und unter Verweis auf zwei Tests, von denen in der Aufnahme nichts zu hören war. Bekannt ist aus dem Sonntagsblick auch, dass PMEDA AG häufig ausländische Flugärztinnen und -ärzte einsetzt (10 von 16 fallführenden IV-Gutachter/innen). Diese sind mit den hiesigen Verhältnissen punkto Recht und Versicherungsmedizin oft wenig vertraut und werden vielfach zur Gewinnmaximierung eingesetzt. Weiter hat in einem anderen Fall ein Arzt statt ein Psychologe neuropsychologische Gutachten erstellt, ohne über die gemäss dem St. Galler Versicherungsgericht notwendigen Ausbildungen zu verfügen.</p><p>Äusserst hellhörig macht auch, dass die PMEDA AG zu einer Veranstaltung für Versicherungen und Arbeitgebende eingeladen hat, bei der sie sich selber rühmte, dass sie in 67 Prozent der Fälle Patientinnen und Patienten mit attestierten Arbeitsunfähigkeiten gesund schreiben konnte. Vor Gericht strittig ist derzeit die Frage, ob die zu Grunde liegenden Informationen überhaupt ohne Einwilligung der Begutachteten hätten verwendet werden dürfen.</p><p>Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie ordnet der Bundesrat die verschiedenen Vorfälle ein? Erfüllt die PMEDA AG alle Kriterien, die an eine unabhängige Gutachtenstelle gestellt werden müssen?</p><p>2. Hat der Bundesrat weiterhin Vertrauen in die Unabhängigkeit und die fachlich-medizinisch-psychiatrisch korrekte Durchführung von Gutachten der PMEDA AG?</p><p>3. Falls ja: Was müsste zusätzlich noch passieren, damit einer Institution wie der PMEDA AG die IV-Aufträge entzogen würden?</p><p>4. Wann erfüllt ein/e IV-Gutachter/in für den Bundesrat die Kriterien der Unabhängigkeit und der fachlich-medizinisch-psychiatrisch korrekten Durchführung von IV-Gutachten?</p>
  • Hochproblematische IV-Gutachten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1-4. Ein Arzt, der die fachlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Gutachten für die Invalidenversicherung (IV) gemäss der Tarifvereinbarung nach Artikel 72bis der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201) erfüllt, kann grundsätzlich als Gutachter tätig sein. Die PMEDA AG wie auch sämtliche für sie tätigen Gutachterinnen und Gutachter erfüllen die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die in den Medien dargestellten Vorfälle soweit als möglich bereits überprüft und festgestellt, dass die Sachverhaltsdarstellungen nicht mit den tatsächlichen Vorkommnissen übereinstimmen. Insbesondere überprüft wurde die Erstellung von neuropsychologischen Teilgutachten durch einen Arzt der PMEDA AG, der über eine vom BSV ad personam ausgestellte Zulassung in diesem Fachbereich verfügte. Diese Zulassung ad personam wurde vom BSV aus Gründen der Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche Beschwerdeverfahren wieder entzogen, nicht aber aus fachlichen Bedenken. Bis heute wurden bei der PMEDA AG keine fachlichen Verfehlungen festgestellt, die eine Aufkündigung der Vereinbarung gerechtfertigt hätten. Das Bundesgericht hat ausserdem die Befangenheit der PMEDA AG in mehreren Urteilen in den letzten Jahren verneint.</p><p>Der Bundesrat misst der Qualität der Gutachten im IV-Verfahren eine sehr hohe Bedeutung zu. Angesichts der Wichtigkeit der medizinischen Gutachten hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, eine Analyse der medizinischen Begutachtung durchzuführen. Das Hauptziel dieser externen Evaluation ist die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das BSV insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.</p><p>Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (17.022) ist vorgesehen, dass der Bundesrat Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen erlassen muss und eine Kommission schafft, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren der Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwacht. In dieser Kommission sind die verschiedenen Sozialversicherungen, die Gutachterstellen, die Ärzteschaft, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den zahlreichen Medienbeiträgen zu Problemen mit IV-Gutachten spielt die PMEDA AG eine skandalöse Rolle. Einerseits scheinen die IV-Stellen ganz stark auf diese Gutachtenstelle zu setzen: Mit aus IV-Gutachten generierten Einnahmen von 14 Millionen Franken zwischen 2013 bis 2018 gehört sie zu den ganz Grossen in der Branche. Andererseits reisst die Kritik an ihr nicht ab. Mittels heimlicher Tonaufnahme einer versicherten Person hat die Sendung "Kassensturz" aufgedeckt, dass PMEDA AG einen Patienten innert 36 Minuten gesund schrieb, ohne dass die relevanten Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt wurden und unter Verweis auf zwei Tests, von denen in der Aufnahme nichts zu hören war. Bekannt ist aus dem Sonntagsblick auch, dass PMEDA AG häufig ausländische Flugärztinnen und -ärzte einsetzt (10 von 16 fallführenden IV-Gutachter/innen). Diese sind mit den hiesigen Verhältnissen punkto Recht und Versicherungsmedizin oft wenig vertraut und werden vielfach zur Gewinnmaximierung eingesetzt. Weiter hat in einem anderen Fall ein Arzt statt ein Psychologe neuropsychologische Gutachten erstellt, ohne über die gemäss dem St. Galler Versicherungsgericht notwendigen Ausbildungen zu verfügen.</p><p>Äusserst hellhörig macht auch, dass die PMEDA AG zu einer Veranstaltung für Versicherungen und Arbeitgebende eingeladen hat, bei der sie sich selber rühmte, dass sie in 67 Prozent der Fälle Patientinnen und Patienten mit attestierten Arbeitsunfähigkeiten gesund schreiben konnte. Vor Gericht strittig ist derzeit die Frage, ob die zu Grunde liegenden Informationen überhaupt ohne Einwilligung der Begutachteten hätten verwendet werden dürfen.</p><p>Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie ordnet der Bundesrat die verschiedenen Vorfälle ein? Erfüllt die PMEDA AG alle Kriterien, die an eine unabhängige Gutachtenstelle gestellt werden müssen?</p><p>2. Hat der Bundesrat weiterhin Vertrauen in die Unabhängigkeit und die fachlich-medizinisch-psychiatrisch korrekte Durchführung von Gutachten der PMEDA AG?</p><p>3. Falls ja: Was müsste zusätzlich noch passieren, damit einer Institution wie der PMEDA AG die IV-Aufträge entzogen würden?</p><p>4. Wann erfüllt ein/e IV-Gutachter/in für den Bundesrat die Kriterien der Unabhängigkeit und der fachlich-medizinisch-psychiatrisch korrekten Durchführung von IV-Gutachten?</p>
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