Mobilfunkstandard 5G als "Bagatelländerung"?

ShortId
19.5033
Id
20195033
Updated
14.11.2025 07:21
Language
de
Title
Mobilfunkstandard 5G als "Bagatelländerung"?
AdditionalIndexing
34;2846;15
1
Texts
  • <p>Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.</p>
  • <p>Mit einer Publikation vom 23. Februar 2019 weist Gigahertz darauf hin, dass die kantonalen Umweltämter in Absprache mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer "Bagatelländerung" ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G aufzurüsten.</p><p>Stimmen die Aussagen?</p>
  • Mobilfunkstandard 5G als "Bagatelländerung"?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.</p>
    • <p>Mit einer Publikation vom 23. Februar 2019 weist Gigahertz darauf hin, dass die kantonalen Umweltämter in Absprache mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer "Bagatelländerung" ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G aufzurüsten.</p><p>Stimmen die Aussagen?</p>
    • Mobilfunkstandard 5G als "Bagatelländerung"?

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