Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause

ShortId
19.5071
Id
20195071
Updated
28.07.2023 02:50
Language
de
Title
Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
AdditionalIndexing
10;24;2841
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:</p><p>- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?</p><p>- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?</p>
  • Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:</p><p>- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?</p><p>- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?</p>
    • Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause

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