Rechtsstellung des Rechenzentrum-Standorts Schweiz in Zusammenhang mit dem Cloud Act durch ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit den USA stärken

ShortId
19.5121
Id
20195121
Updated
28.07.2023 02:43
Language
de
Title
Rechtsstellung des Rechenzentrum-Standorts Schweiz in Zusammenhang mit dem Cloud Act durch ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit den USA stärken
AdditionalIndexing
1236;1231;34;08
1
Texts
  • <p>Schweizerische Anbieter können sich gegen einen Herausgabebefehl nach US-Recht wehren, wenn sie nachweisen, dass Betroffene nicht US-Bürgerinnen und Bürger sind, sich nicht in den USA aufhalten und Bestimmungen des Sitzstaates verletzt würden (wie z. B. Art. 271/273 des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Voraussetzung ist aber ein bilaterales Rechtshilfeabkommen. Experten sagen (NZZaS 15. Dezember 2018), ein solches würde den Schutz der Kunden von Schweizerischen Rechenzentren deutlich verbessern.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, entsprechend Verhandlungen einzuleiten?</p>
  • Rechtsstellung des Rechenzentrum-Standorts Schweiz in Zusammenhang mit dem Cloud Act durch ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit den USA stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schweizerische Anbieter können sich gegen einen Herausgabebefehl nach US-Recht wehren, wenn sie nachweisen, dass Betroffene nicht US-Bürgerinnen und Bürger sind, sich nicht in den USA aufhalten und Bestimmungen des Sitzstaates verletzt würden (wie z. B. Art. 271/273 des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Voraussetzung ist aber ein bilaterales Rechtshilfeabkommen. Experten sagen (NZZaS 15. Dezember 2018), ein solches würde den Schutz der Kunden von Schweizerischen Rechenzentren deutlich verbessern.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, entsprechend Verhandlungen einzuleiten?</p>
    • Rechtsstellung des Rechenzentrum-Standorts Schweiz in Zusammenhang mit dem Cloud Act durch ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit den USA stärken

Back to List