Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich

ShortId
19.5123
Id
20195123
Updated
28.07.2023 02:43
Language
de
Title
Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich
AdditionalIndexing
10;2811;1216
1
Texts
  • <p>Die Gegner von 13.091 prognostizierten jährlich mindestens 4000 Ausschaffungen von kriminellen Ausländern mit der "pfefferscharfen" Umsetzung von 09.060 (in Kraft seit 1. Oktober 2016). 2017 wurde gegen (nur!) 316 EU-Bürger eine obligatorische (Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) oder fakultative (Art. 66abis StGB) Landesverweisung ausgesprochen (total 1035 gegen Ausländer ausgesprochene Landesverweisungen).</p><p>Könnten diese EU-Bürger mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) weiterhin des Landes verwiesen werden?</p>
  • Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gegner von 13.091 prognostizierten jährlich mindestens 4000 Ausschaffungen von kriminellen Ausländern mit der "pfefferscharfen" Umsetzung von 09.060 (in Kraft seit 1. Oktober 2016). 2017 wurde gegen (nur!) 316 EU-Bürger eine obligatorische (Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) oder fakultative (Art. 66abis StGB) Landesverweisung ausgesprochen (total 1035 gegen Ausländer ausgesprochene Landesverweisungen).</p><p>Könnten diese EU-Bürger mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) weiterhin des Landes verwiesen werden?</p>
    • Mit dem institutionellen Rahmenabkommen ist keine Ausschaffung krimineller EU-Bürger mehr möglich

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