Kein Rückkehrrecht für "Dschihad-Touristen"!

ShortId
19.5163
Id
20195163
Updated
28.07.2023 02:41
Language
de
Title
Kein Rückkehrrecht für "Dschihad-Touristen"!
AdditionalIndexing
09;2831;04
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Die Niederlassungsfreiheit verleiht Schweizerinnen und Schweizern das Recht, in die Schweiz einzureisen (Art. 24 Abs. 2 BV). Gleichzeitig verunmöglicht es diese Bestimmung, die Rückkehr von "Dschihad-Touristen" zu verhindern. Und das, obwohl sich diese IS-Kämpfer trotz ihrer Schweizer Staatsbürgerschaft dazu entschlossen haben, unserer Kultur und damit unserem Land den Krieg zu erklären. </p><p>Ist es in einer Kriegssituation nicht angebracht, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, um die Rückkehr von Schweizer Dschihadistinnen und Dschihadisten in unser Land zu verhindern?</p>
  • Kein Rückkehrrecht für "Dschihad-Touristen"!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Die Niederlassungsfreiheit verleiht Schweizerinnen und Schweizern das Recht, in die Schweiz einzureisen (Art. 24 Abs. 2 BV). Gleichzeitig verunmöglicht es diese Bestimmung, die Rückkehr von "Dschihad-Touristen" zu verhindern. Und das, obwohl sich diese IS-Kämpfer trotz ihrer Schweizer Staatsbürgerschaft dazu entschlossen haben, unserer Kultur und damit unserem Land den Krieg zu erklären. </p><p>Ist es in einer Kriegssituation nicht angebracht, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, um die Rückkehr von Schweizer Dschihadistinnen und Dschihadisten in unser Land zu verhindern?</p>
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