In die Schweiz eingeführtes Gold. Ursprungsdeklaration und Rückverfolgbarkeit

ShortId
19.5168
Id
20195168
Updated
28.07.2023 02:44
Language
de
Title
In die Schweiz eingeführtes Gold. Ursprungsdeklaration und Rückverfolgbarkeit
AdditionalIndexing
52;15
1
Texts
  • <p>In der Antwort auf die Interpellation Mazzone 18.4329 stellt der Bundesrat fest, dass im Fall von "Raffinationsvorgänge(n) oder andere(n) als ausreichend geltende(n) Vorgänge(n)" in einem Drittland, "als Ursprungsland dieses Drittland anzugeben" sei.</p><p>- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Erklärung?</p><p>- In welchem Umfang kann man sagen, dass es eine "wesentliche Verarbeitung " gegeben hat (Art. 10 Abs. 2 der Verordnung)?</p><p>- Ist es nicht ein Problem, um eine genaue Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, wenn das deklarierte Herkunftsland nicht immer dem Land der Gewinnung entspricht?</p>
  • In die Schweiz eingeführtes Gold. Ursprungsdeklaration und Rückverfolgbarkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort auf die Interpellation Mazzone 18.4329 stellt der Bundesrat fest, dass im Fall von "Raffinationsvorgänge(n) oder andere(n) als ausreichend geltende(n) Vorgänge(n)" in einem Drittland, "als Ursprungsland dieses Drittland anzugeben" sei.</p><p>- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Erklärung?</p><p>- In welchem Umfang kann man sagen, dass es eine "wesentliche Verarbeitung " gegeben hat (Art. 10 Abs. 2 der Verordnung)?</p><p>- Ist es nicht ein Problem, um eine genaue Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, wenn das deklarierte Herkunftsland nicht immer dem Land der Gewinnung entspricht?</p>
    • In die Schweiz eingeführtes Gold. Ursprungsdeklaration und Rückverfolgbarkeit

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