Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen. Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke im RTVG zu schliessen?

ShortId
19.5204
Id
20195204
Updated
28.07.2023 02:53
Language
de
Title
Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen. Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke im RTVG zu schliessen?
AdditionalIndexing
34;2446;15
1
Texts
  • <p>Das Abgabesystem wurde am 1. Januar 2019 eingeführt. Bei der Unternehmensabgabe hat sich der Gesetzgeber für ein einfaches und effizientes Erhebungssystem entschieden. Er stellt auf das Mehrwertsteuer-Register ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass zunächst noch weitere Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden sollten. Bereits im Jahr 2020 wird der Bundesrat jedoch die Abgabetarife überprüfen und bei dieser Gelegenheit auch allfälligen Anpassungsbedarf am Abgabesystem erheben.</p>
  • <p>Bei der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat der Gesetzgeber die Frage nicht explizit beantwortet, ob temporäre Arbeitsgemeinschaften (Arge) zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedern solcher Arge auch die Unternehmensabgabe leisten müssen. Die heutige Doppelbelastung ist ungerechtfertigt. </p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke zu schliessen und dem Parlament umgehend eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Arge von der Unternehmensabgabe befreit werden?</p>
  • Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen. Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke im RTVG zu schliessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Abgabesystem wurde am 1. Januar 2019 eingeführt. Bei der Unternehmensabgabe hat sich der Gesetzgeber für ein einfaches und effizientes Erhebungssystem entschieden. Er stellt auf das Mehrwertsteuer-Register ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass zunächst noch weitere Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden sollten. Bereits im Jahr 2020 wird der Bundesrat jedoch die Abgabetarife überprüfen und bei dieser Gelegenheit auch allfälligen Anpassungsbedarf am Abgabesystem erheben.</p>
    • <p>Bei der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat der Gesetzgeber die Frage nicht explizit beantwortet, ob temporäre Arbeitsgemeinschaften (Arge) zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedern solcher Arge auch die Unternehmensabgabe leisten müssen. Die heutige Doppelbelastung ist ungerechtfertigt. </p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke zu schliessen und dem Parlament umgehend eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Arge von der Unternehmensabgabe befreit werden?</p>
    • Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen. Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke im RTVG zu schliessen?

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