Nicht korrekt gemeldete Sicherheitsdienstleistungen der Pilatus-Werke. Gibt es weitere Verstösse gegen die Meldepflicht, und wie reagierte der Bund?

ShortId
19.5213
Id
20195213
Updated
28.07.2023 02:52
Language
de
Title
Nicht korrekt gemeldete Sicherheitsdienstleistungen der Pilatus-Werke. Gibt es weitere Verstösse gegen die Meldepflicht, und wie reagierte der Bund?
AdditionalIndexing
15;48
1
Texts
  • <p>Nach Ablauf der Übergangsfristen gemäss BPS haben einzelne Firmen aufgrund ihrer Unkenntnis über dessen Anwendungsbereich erst nach Aufnahme oder Abschluss entsprechender Tätigkeiten diese dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeldet; dies trotz intensiver Informationsbemühungen des EDA. Bis dato wurde aber in keinem Fall festgestellt, dass ein Verbot angezeigt gewesen wäre. Im Fall der Pilatus-Flugzeugwerke wurde das EDA aufgrund eigener Abklärungen im Herbst 2018 von der Firma über deren Tätigkeiten in Saudi-Arabien und weiteren Ländern informiert. Daraufhin wurde ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die Dienstleistungen zu überprüfen. Das Prüfverfahren ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Wird eine Tätigkeit zum Zeitpunkt der Meldung bereits ausgeübt, lässt die Behörde in einzelnen Ausnahmefällen die weitere Ausübung der Tätigkeit für die Dauer des Verfahrens zu. In solchen Fällen wäre ein Verbot einem Präjudiz im Hinblick auf das Ergebnis des Verfahrens gleichgekommen. Bis anhin wurden keine Widerhandlungen der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht.</p>
  • <p>Erst nach Medienberichten hat Pilatus meldepflichtige Sicherheitsdienstleistungen gemäss BPS (SR 935.41) gemeldet. </p><p>- Wie viele meldepflichtige Sicherheitsdienstleistungen von Pilatus und anderer Unternehmen wurden seit Inkrafttreten des BPS verspätet - also nach Aufnahme der Tätigkeit - gemeldet? </p><p>- Wurden Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 11 Absatz 2 erteilt? </p><p>- Welche?</p><p>- Welche Konsequenzen hatten die verspäteten Meldungen?</p><p>- Wurden Sanktionen nach Artikel 23 verfügt (welche?), oder ist damit zu rechnen?</p>
  • Nicht korrekt gemeldete Sicherheitsdienstleistungen der Pilatus-Werke. Gibt es weitere Verstösse gegen die Meldepflicht, und wie reagierte der Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Ablauf der Übergangsfristen gemäss BPS haben einzelne Firmen aufgrund ihrer Unkenntnis über dessen Anwendungsbereich erst nach Aufnahme oder Abschluss entsprechender Tätigkeiten diese dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeldet; dies trotz intensiver Informationsbemühungen des EDA. Bis dato wurde aber in keinem Fall festgestellt, dass ein Verbot angezeigt gewesen wäre. Im Fall der Pilatus-Flugzeugwerke wurde das EDA aufgrund eigener Abklärungen im Herbst 2018 von der Firma über deren Tätigkeiten in Saudi-Arabien und weiteren Ländern informiert. Daraufhin wurde ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die Dienstleistungen zu überprüfen. Das Prüfverfahren ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Wird eine Tätigkeit zum Zeitpunkt der Meldung bereits ausgeübt, lässt die Behörde in einzelnen Ausnahmefällen die weitere Ausübung der Tätigkeit für die Dauer des Verfahrens zu. In solchen Fällen wäre ein Verbot einem Präjudiz im Hinblick auf das Ergebnis des Verfahrens gleichgekommen. Bis anhin wurden keine Widerhandlungen der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht.</p>
    • <p>Erst nach Medienberichten hat Pilatus meldepflichtige Sicherheitsdienstleistungen gemäss BPS (SR 935.41) gemeldet. </p><p>- Wie viele meldepflichtige Sicherheitsdienstleistungen von Pilatus und anderer Unternehmen wurden seit Inkrafttreten des BPS verspätet - also nach Aufnahme der Tätigkeit - gemeldet? </p><p>- Wurden Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 11 Absatz 2 erteilt? </p><p>- Welche?</p><p>- Welche Konsequenzen hatten die verspäteten Meldungen?</p><p>- Wurden Sanktionen nach Artikel 23 verfügt (welche?), oder ist damit zu rechnen?</p>
    • Nicht korrekt gemeldete Sicherheitsdienstleistungen der Pilatus-Werke. Gibt es weitere Verstösse gegen die Meldepflicht, und wie reagierte der Bund?

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