Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts und Observation. Den Volksentscheid umsetzen oder nicht?

ShortId
19.5227
Id
20195227
Updated
28.07.2023 02:44
Language
de
Title
Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts und Observation. Den Volksentscheid umsetzen oder nicht?
AdditionalIndexing
2836;1211
1
Texts
  • <p>Der Gesetzgeber hat den Bundesrat explizit beauftragt, die Anforderungen an die Spezialisten zu definieren. Um festzustellen, ob die Spezialisten diese erfüllen, wurde bereits in der Vernehmlassungsvorlage ein Bewilligungsverfahren vorgesehen. Diese Bewilligungspflicht soll ausschliesslich die Qualität sichern. Die SGK-N will Anfang April 2019 zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Der Bundesrat wird dann in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und der Stellungnahmen der parlamentarischen Kommissionen seinen Entscheid fällen.</p>
  • <p>Nachdem das Stimmvolk mit gut 64 Prozent der Stimmen Ja gesagt hat zur Observation mit Spezialistinnen und Spezialisten, ist ein Verordnungsentwurf in der Ämterkonsultation, welcher faktisch ein Berufsverbot für bisherige Spezialisten der IV, der Sozialversicherungen und der privaten Ermittler bedeutet.</p><p>Warum wird die im Parlament verworfene richterliche Genehmigung eines Observationsbegehrens in der Verordnung mit einer prohibitiven und nichtnachvollziehbaren Bewilligungserteilung kompensiert?</p>
  • Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts und Observation. Den Volksentscheid umsetzen oder nicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gesetzgeber hat den Bundesrat explizit beauftragt, die Anforderungen an die Spezialisten zu definieren. Um festzustellen, ob die Spezialisten diese erfüllen, wurde bereits in der Vernehmlassungsvorlage ein Bewilligungsverfahren vorgesehen. Diese Bewilligungspflicht soll ausschliesslich die Qualität sichern. Die SGK-N will Anfang April 2019 zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Der Bundesrat wird dann in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und der Stellungnahmen der parlamentarischen Kommissionen seinen Entscheid fällen.</p>
    • <p>Nachdem das Stimmvolk mit gut 64 Prozent der Stimmen Ja gesagt hat zur Observation mit Spezialistinnen und Spezialisten, ist ein Verordnungsentwurf in der Ämterkonsultation, welcher faktisch ein Berufsverbot für bisherige Spezialisten der IV, der Sozialversicherungen und der privaten Ermittler bedeutet.</p><p>Warum wird die im Parlament verworfene richterliche Genehmigung eines Observationsbegehrens in der Verordnung mit einer prohibitiven und nichtnachvollziehbaren Bewilligungserteilung kompensiert?</p>
    • Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts und Observation. Den Volksentscheid umsetzen oder nicht?

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