Sicherung einer ausreichenden Hilfe für Asbestopfer

ShortId
19.5233
Id
20195233
Updated
28.07.2023 02:40
Language
de
Title
Sicherung einer ausreichenden Hilfe für Asbestopfer
AdditionalIndexing
2841;2846;24;44
1
Texts
  • <p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) verfügte Ende 2018 über finanzielle Mittel in der Grössenordnung von rund 7 Millionen Franken. Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der Verjährungsrechtsrevision Rechtssicherheit geschaffen wird, ist der Stiftung EFA von verschiedenen Firmen und Organisationen finanzielle Unterstützung im Umfang von total etwa 30 Millionen Franken in Aussicht gestellt worden. Die aktuelle Spendensituation mit Eingängen von total rund 12 Millionen Franken zeigt, dass die versprochenen Gelder bisher nicht vollumfänglich einbezahlt worden sind. Namhafte Beiträge sind bisher insbesondere vom Verband öffentlicher Verkehr und vom Schweizerischen Versicherungsverband geleistet worden. Die Stiftung EFA steht aktuell im Dialog mit Wirtschaft und Politik, um von weiteren Branchen Mittel zu erhalten. Entsprechend der Übereinkunft des Runden Tisches Asbest soll die Wirtschaft und nicht der Bund oder die Kantone Gelder sprechen. Die Entschädigungen und die Aktivitäten der Stiftung EFA sind einstweilen gesichert.</p>
  • <p>Damit die im Zuge der Verlängerung der Verjährungsfrist für Personenschäden auf 20 Jahre errichtete Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer ihre Aufgabe tatsächlich erfüllen und den Opfern die im Rahmen der Gesetzesberatung in Aussicht gestellte Hilfe leisten kann, ist es notwendig, dass die Stiftung ausreichend alimentiert wird.</p><p>- Wie steht es um die Alimentierung der Stiftung?</p><p>- Gibt es angesprochene Branchen, inklusive des Bundes und der Kantone, die noch keine Beiträge geleistet haben?</p>
  • Sicherung einer ausreichenden Hilfe für Asbestopfer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) verfügte Ende 2018 über finanzielle Mittel in der Grössenordnung von rund 7 Millionen Franken. Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der Verjährungsrechtsrevision Rechtssicherheit geschaffen wird, ist der Stiftung EFA von verschiedenen Firmen und Organisationen finanzielle Unterstützung im Umfang von total etwa 30 Millionen Franken in Aussicht gestellt worden. Die aktuelle Spendensituation mit Eingängen von total rund 12 Millionen Franken zeigt, dass die versprochenen Gelder bisher nicht vollumfänglich einbezahlt worden sind. Namhafte Beiträge sind bisher insbesondere vom Verband öffentlicher Verkehr und vom Schweizerischen Versicherungsverband geleistet worden. Die Stiftung EFA steht aktuell im Dialog mit Wirtschaft und Politik, um von weiteren Branchen Mittel zu erhalten. Entsprechend der Übereinkunft des Runden Tisches Asbest soll die Wirtschaft und nicht der Bund oder die Kantone Gelder sprechen. Die Entschädigungen und die Aktivitäten der Stiftung EFA sind einstweilen gesichert.</p>
    • <p>Damit die im Zuge der Verlängerung der Verjährungsfrist für Personenschäden auf 20 Jahre errichtete Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer ihre Aufgabe tatsächlich erfüllen und den Opfern die im Rahmen der Gesetzesberatung in Aussicht gestellte Hilfe leisten kann, ist es notwendig, dass die Stiftung ausreichend alimentiert wird.</p><p>- Wie steht es um die Alimentierung der Stiftung?</p><p>- Gibt es angesprochene Branchen, inklusive des Bundes und der Kantone, die noch keine Beiträge geleistet haben?</p>
    • Sicherung einer ausreichenden Hilfe für Asbestopfer

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