Die Ă„nderung des Waffengesetzes darf nicht an unserem Nationalfeiertag in Kraft treten!

ShortId
19.5261
Id
20195261
Updated
28.07.2023 02:45
Language
de
Title
Die Änderung des Waffengesetzes darf nicht an unserem Nationalfeiertag in Kraft treten!
AdditionalIndexing
09;10;2831
1
Texts
  • <p>Neben dem Abstimmungsergebnis vom 19. Mai 2019 hat auch der Abstimmungskampf, der über die Parteigrenzen hinweg geführt wurde und der schliesslich zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 geführt hat, die Schweiz tief gespalten. Dass in der Folge der 1. August als möglicher Termin für die Inkraftsetzung der Änderung des Waffengesetzes genannt wurde, wurde zu Recht als Provokation aufgenommen. Denn unser Nationalfeiertag soll die Gelegenheit bieten, die Gemeinschaft zu pflegen, und soll nicht ein Tag sein, der die Menschen entzweit.</p><p>Daher: Ist es nicht angesagt, das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung zu verschieben?</p>
  • Die Änderung des Waffengesetzes darf nicht an unserem Nationalfeiertag in Kraft treten!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neben dem Abstimmungsergebnis vom 19. Mai 2019 hat auch der Abstimmungskampf, der über die Parteigrenzen hinweg geführt wurde und der schliesslich zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 geführt hat, die Schweiz tief gespalten. Dass in der Folge der 1. August als möglicher Termin für die Inkraftsetzung der Änderung des Waffengesetzes genannt wurde, wurde zu Recht als Provokation aufgenommen. Denn unser Nationalfeiertag soll die Gelegenheit bieten, die Gemeinschaft zu pflegen, und soll nicht ein Tag sein, der die Menschen entzweit.</p><p>Daher: Ist es nicht angesagt, das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung zu verschieben?</p>
    • Die Änderung des Waffengesetzes darf nicht an unserem Nationalfeiertag in Kraft treten!

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