Gebühren für Telefonüberwachung

ShortId
19.5283
Id
20195283
Updated
28.07.2023 02:42
Language
de
Title
Gebühren für Telefonüberwachung
AdditionalIndexing
09;34;1216;24
1
Texts
  • <p>Die Ausgaben des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) betrugen 2018 rund 28 Millionen Franken. Diese Ausgaben sind notwendig, um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten und den Strafverfolgungsbehörden sowie dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) geeignete Instrumente zur Verfügung zu stellen. Die Einnahmen in Form der gesetzlich vorgesehenen Gebührenzahlungen der Strafverfolgungsbehörden und des NDB betrugen 2018 rund 12 Millionen Franken. Die Differenz von rund 16 Millionen Franken hat der Bund getragen. Nach dem Verursacher- und Kostendeckungsprinzip müssten die Gebühreneinnahmen höher sein. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass das Gebührensystem die sicherheitspolitischen Zielsetzungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nicht infrage stellt. Der Bundesrat hat deshalb am 15. November 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bzw. den Dienst ÜPF beauftragt, eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung einzusetzen, welche die Höhe der Gebühren prüfen soll. Die Arbeitsgruppe hat die Arbeit im Jahr 2018 aufgenommen.</p>
  • <p>Bei der Überwachung durch die Polizei bei Kriminalfällen fallen grosse Kosten an: Überwachung beim Post- und Fernmeldeverkehr 2160 Franken und für den Provider 1330 Franken, bei Anfragen auf rückwirkende Daten sind es 900 Franken.</p><p>Wie rechtfertigen sich diese extrem hohen Kosten bei der Aufklärung von Straftaten?</p>
  • Gebühren für Telefonüberwachung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausgaben des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) betrugen 2018 rund 28 Millionen Franken. Diese Ausgaben sind notwendig, um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten und den Strafverfolgungsbehörden sowie dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) geeignete Instrumente zur Verfügung zu stellen. Die Einnahmen in Form der gesetzlich vorgesehenen Gebührenzahlungen der Strafverfolgungsbehörden und des NDB betrugen 2018 rund 12 Millionen Franken. Die Differenz von rund 16 Millionen Franken hat der Bund getragen. Nach dem Verursacher- und Kostendeckungsprinzip müssten die Gebühreneinnahmen höher sein. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass das Gebührensystem die sicherheitspolitischen Zielsetzungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nicht infrage stellt. Der Bundesrat hat deshalb am 15. November 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bzw. den Dienst ÜPF beauftragt, eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung einzusetzen, welche die Höhe der Gebühren prüfen soll. Die Arbeitsgruppe hat die Arbeit im Jahr 2018 aufgenommen.</p>
    • <p>Bei der Überwachung durch die Polizei bei Kriminalfällen fallen grosse Kosten an: Überwachung beim Post- und Fernmeldeverkehr 2160 Franken und für den Provider 1330 Franken, bei Anfragen auf rückwirkende Daten sind es 900 Franken.</p><p>Wie rechtfertigen sich diese extrem hohen Kosten bei der Aufklärung von Straftaten?</p>
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