Wo überall gibt es ausländerrechtlich begründete Inländerinnen- und Inländer-Diskriminierung?

ShortId
19.5293
Id
20195293
Updated
28.07.2023 02:56
Language
de
Title
Wo überall gibt es ausländerrechtlich begründete Inländerinnen- und Inländer-Diskriminierung?
AdditionalIndexing
28;1211;2811
1
Texts
  • <p>1. Schweizerinnen und Schweizer haben Anspruch auf den Nachzug der ausländischen Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren. Hier besteht keine Inländerdiskriminierung (Art. 42 Abs. 1 AIG). Demgegenüber können Schweizerinnen und Schweizer einen erweiterten Familiennachzug für ausländische Kinder bis zu 21 Jahren sowie für Verwandte in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird, nur geltend machen, wenn die nachzuziehende Person bereits eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU-/Efta-Staates besitzt (Art. 42 Abs. 2 AIG). Nur bei diesem erweiterten Familiennachzug besteht eine Inländerdiskriminierung gegenüber Angehörigen der EU-/Efta-Staaten, da das Freizügigkeitsabkommen (FZA) diese zusätzliche Voraussetzung nicht enthält. Ein weiterer Unterschied besteht beim grundsätzlichen Erfordernis des Zusammenwohnens der Familienangehörigen, das beim FZA nicht vorausgesetzt wird (Art. 42 Abs. 1 und Art. 49 AIG).</p><p>2. Die Frage der Beseitigung der Diskriminierung beim erweiterten Familiennachzug war Gegenstand von zwei parlamentarischen Initiativen (Initiativen Tschümperlin 08.494 und 10.427), denen keine Folge gegeben wurde. Damit hat sich das Parlament für die Beibehaltung dieser Inländerdiskriminierung ausgesprochen. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass hier keine Verletzung des Völkerrechts vorliegt und dass eine Korrektur Sache des Gesetzgebers ist (Art. 14 EMRK; BGE 2C 438/2015). Angesichts dieser Ausgangslage hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
  • <p>Die Diskriminierung von Inländerinnen und Inländern mit ausländischen Angehörigen im Vergleich zu Ausländerpaaren mit EU-Pass führt zu Unverständnis. Dies betrifft z. B. die Vorschrift zum Zusammenleben von Ehepaaren oder Voraussetzungen beim Familiennachzug.</p><p>1. Ich bitte den Bundesrat, sämtliche Inländerdiskriminierungen (mit Verweis auf die entsprechenden Gesetze/Verordnungsartikel) aufzulisten.</p><p>2. Wäre er bereit, eine Motion zur Eliminierung all dieser erwähnten Diskriminierungen entgegenzunehmen?</p>
  • Wo überall gibt es ausländerrechtlich begründete Inländerinnen- und Inländer-Diskriminierung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Schweizerinnen und Schweizer haben Anspruch auf den Nachzug der ausländischen Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren. Hier besteht keine Inländerdiskriminierung (Art. 42 Abs. 1 AIG). Demgegenüber können Schweizerinnen und Schweizer einen erweiterten Familiennachzug für ausländische Kinder bis zu 21 Jahren sowie für Verwandte in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird, nur geltend machen, wenn die nachzuziehende Person bereits eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU-/Efta-Staates besitzt (Art. 42 Abs. 2 AIG). Nur bei diesem erweiterten Familiennachzug besteht eine Inländerdiskriminierung gegenüber Angehörigen der EU-/Efta-Staaten, da das Freizügigkeitsabkommen (FZA) diese zusätzliche Voraussetzung nicht enthält. Ein weiterer Unterschied besteht beim grundsätzlichen Erfordernis des Zusammenwohnens der Familienangehörigen, das beim FZA nicht vorausgesetzt wird (Art. 42 Abs. 1 und Art. 49 AIG).</p><p>2. Die Frage der Beseitigung der Diskriminierung beim erweiterten Familiennachzug war Gegenstand von zwei parlamentarischen Initiativen (Initiativen Tschümperlin 08.494 und 10.427), denen keine Folge gegeben wurde. Damit hat sich das Parlament für die Beibehaltung dieser Inländerdiskriminierung ausgesprochen. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass hier keine Verletzung des Völkerrechts vorliegt und dass eine Korrektur Sache des Gesetzgebers ist (Art. 14 EMRK; BGE 2C 438/2015). Angesichts dieser Ausgangslage hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
    • <p>Die Diskriminierung von Inländerinnen und Inländern mit ausländischen Angehörigen im Vergleich zu Ausländerpaaren mit EU-Pass führt zu Unverständnis. Dies betrifft z. B. die Vorschrift zum Zusammenleben von Ehepaaren oder Voraussetzungen beim Familiennachzug.</p><p>1. Ich bitte den Bundesrat, sämtliche Inländerdiskriminierungen (mit Verweis auf die entsprechenden Gesetze/Verordnungsartikel) aufzulisten.</p><p>2. Wäre er bereit, eine Motion zur Eliminierung all dieser erwähnten Diskriminierungen entgegenzunehmen?</p>
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