Einführung schweizweiter Betriebsvergleiche zwischen Spitälern

ShortId
19.5352
Id
20195352
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Einführung schweizweiter Betriebsvergleiche zwischen Spitälern
AdditionalIndexing
2841;1221
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG ordnet der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern an. Am 15. Mai 2019 hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Entscheid betreffend Spitaltarif der öffentlichen Spitäler des Kantons Schwyz fest, dass es unabdingbar ist, dass die Verpflichtung zur Erstellung dieser Betriebsvergleiche baldmöglichst umgesetzt wird.</p><p>Wie fortgeschritten sind die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 49 Absatz 8 KVG?</p>
  • Einführung schweizweiter Betriebsvergleiche zwischen Spitälern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG ordnet der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern an. Am 15. Mai 2019 hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Entscheid betreffend Spitaltarif der öffentlichen Spitäler des Kantons Schwyz fest, dass es unabdingbar ist, dass die Verpflichtung zur Erstellung dieser Betriebsvergleiche baldmöglichst umgesetzt wird.</p><p>Wie fortgeschritten sind die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 49 Absatz 8 KVG?</p>
    • Einführung schweizweiter Betriebsvergleiche zwischen Spitälern

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