Beschleunigte Verfahren: Sind unbegleitete Minderjährige keine Priorität?
- ShortId
-
19.5357
- Id
-
20195357
- Updated
-
28.07.2023 02:24
- Language
-
de
- Title
-
Beschleunigte Verfahren: Sind unbegleitete Minderjährige keine Priorität?
- AdditionalIndexing
-
2811;28
- 1
-
- Texts
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- <p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt in einer Behandlungsstrategie fest, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Bei den Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen besteht diese Verpflichtung von Gesetzes wegen. Die Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen werden deshalb in der Behandlungsstrategie des SEM nicht zusätzlich erwähnt. Die entsprechenden Gesuche werden jedoch selbstverständlich weiterhin prioritär behandelt.</p>
- <p>Am 9. Mai 2019 informierte das Staatssekretariat für Migration über die neue Behandlungsstrategie für Asylverfahren in den Bundesasylzentren. Vorrangig werden Asylgesuche behandelt, die im beschleunigten Verfahren oder im Dublin-Verfahren erledigt werden können. Die prioritäre Behandlung von Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen wird allerdings nicht erwähnt, obwohl dies im Asylgesetz vorgeschrieben ist.</p><p>- Wie erklärt sich der Bundesrat diese Divergenz?</p><p>- Werden entsprechende Gesuche nicht mehr prioritär behandelt?</p>
- Beschleunigte Verfahren: Sind unbegleitete Minderjährige keine Priorität?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt in einer Behandlungsstrategie fest, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Bei den Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen besteht diese Verpflichtung von Gesetzes wegen. Die Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen werden deshalb in der Behandlungsstrategie des SEM nicht zusätzlich erwähnt. Die entsprechenden Gesuche werden jedoch selbstverständlich weiterhin prioritär behandelt.</p>
- <p>Am 9. Mai 2019 informierte das Staatssekretariat für Migration über die neue Behandlungsstrategie für Asylverfahren in den Bundesasylzentren. Vorrangig werden Asylgesuche behandelt, die im beschleunigten Verfahren oder im Dublin-Verfahren erledigt werden können. Die prioritäre Behandlung von Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen wird allerdings nicht erwähnt, obwohl dies im Asylgesetz vorgeschrieben ist.</p><p>- Wie erklärt sich der Bundesrat diese Divergenz?</p><p>- Werden entsprechende Gesuche nicht mehr prioritär behandelt?</p>
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