Krankenkassenprämien. Höhe der Prämientarife und voreilige Ankündigungen

ShortId
19.5382
Id
20195382
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Krankenkassenprämien. Höhe der Prämientarife und voreilige Ankündigungen
AdditionalIndexing
2841;15
1
Texts
  • <p>Es ist verboten, die Prämien vor der Genehmigung bekanntzugeben. Die Versicherer haben zwar nicht direkt Prämien kommuniziert. Aber ihre Aussagen zur Prämienentwicklung sind dennoch juristisch in der Grauzone, da sie dem Normzweck des Gesetzes nicht entsprechen. Eine solche Kommunikation stört den noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsprozess. Denn sie kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem kann sie Versicherte verunsichern und sie zu verfrühten, falschen Entscheidungen verleiten. Das Bundesamt für Gesundheit toleriert ein solches Vorgehen der Kassen nicht und hat zum Schutze der Versicherten umgehend bei den betreffenden Versicherern interveniert. Damit solche Äusserungen künftig strafbar werden, müsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen zu prüfen. </p>
  • <p>Helsana und CSS haben öffentlich von sinkenden Prämien 2020 gesprochen, noch bevor genehmigte und veröffentlichte Prämientarife der Aufsichtsbehörde vorliegen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieses Vorgehen nicht im Sinn und Geist des Gesetzes oder der Transparenz gegenüber den Versicherten und eines fairen Wettbewerbs ist?</p><p>- Braucht es eine Präzisierung der Verordnung, um dem Gesetz eine bessere Nachachtung zu verschaffen?</p><p>- Ist er bereit, dies zu prüfen?</p>
  • Krankenkassenprämien. Höhe der Prämientarife und voreilige Ankündigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist verboten, die Prämien vor der Genehmigung bekanntzugeben. Die Versicherer haben zwar nicht direkt Prämien kommuniziert. Aber ihre Aussagen zur Prämienentwicklung sind dennoch juristisch in der Grauzone, da sie dem Normzweck des Gesetzes nicht entsprechen. Eine solche Kommunikation stört den noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsprozess. Denn sie kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem kann sie Versicherte verunsichern und sie zu verfrühten, falschen Entscheidungen verleiten. Das Bundesamt für Gesundheit toleriert ein solches Vorgehen der Kassen nicht und hat zum Schutze der Versicherten umgehend bei den betreffenden Versicherern interveniert. Damit solche Äusserungen künftig strafbar werden, müsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen zu prüfen. </p>
    • <p>Helsana und CSS haben öffentlich von sinkenden Prämien 2020 gesprochen, noch bevor genehmigte und veröffentlichte Prämientarife der Aufsichtsbehörde vorliegen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieses Vorgehen nicht im Sinn und Geist des Gesetzes oder der Transparenz gegenüber den Versicherten und eines fairen Wettbewerbs ist?</p><p>- Braucht es eine Präzisierung der Verordnung, um dem Gesetz eine bessere Nachachtung zu verschaffen?</p><p>- Ist er bereit, dies zu prüfen?</p>
    • Krankenkassenprämien. Höhe der Prämientarife und voreilige Ankündigungen

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