Absichtlich verzögerte Dublin-Übernahmegesuche

ShortId
19.5536
Id
20195536
Updated
14.11.2025 08:59
Language
de
Title
Absichtlich verzögerte Dublin-Übernahmegesuche
AdditionalIndexing
08;2811
1
Texts
  • <p>Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass die Nichtbeantwortung eines Ersuchens um Aufnahme oder Wiederaufnahme durch den angefragten Staat innerhalb der vorgegebenen Fristen als stillschweigende Zustimmung gilt. Folglich gibt es die Konstellation nicht, dass die Schweiz zuständig wird, weil ein anderer Staat nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen antwortet. </p>
  • <p>- Wie viele Dublin-Übernahmegesuche wurden von den angefragten Staaten in den letzten zwölf Monaten nicht fristgerecht beantwortet, sodass die Schweiz abschliessend zuständig wurde?</p><p>- Um welche Dublin-Staaten handelt es sich dabei?</p>
  • Absichtlich verzögerte Dublin-Übernahmegesuche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass die Nichtbeantwortung eines Ersuchens um Aufnahme oder Wiederaufnahme durch den angefragten Staat innerhalb der vorgegebenen Fristen als stillschweigende Zustimmung gilt. Folglich gibt es die Konstellation nicht, dass die Schweiz zuständig wird, weil ein anderer Staat nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen antwortet. </p>
    • <p>- Wie viele Dublin-Übernahmegesuche wurden von den angefragten Staaten in den letzten zwölf Monaten nicht fristgerecht beantwortet, sodass die Schweiz abschliessend zuständig wurde?</p><p>- Um welche Dublin-Staaten handelt es sich dabei?</p>
    • Absichtlich verzögerte Dublin-Übernahmegesuche

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