Verzerrt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" den Wettbewerb, oder setzt sie den Verfassungsauftrag um?

ShortId
19.5593
Id
20195593
Updated
28.07.2023 02:09
Language
de
Title
Verzerrt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" den Wettbewerb, oder setzt sie den Verfassungsauftrag um?
AdditionalIndexing
04;2846;24;34;15
1
Texts
  • <p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 schreibt der Bundesrat: "Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb."</p><p>- Wo liegt der Unterschied zu Artikel 108 der Bundesverfassung, der festhält, dass der Bund die Tätigkeit eben dieser Träger fördert? Wird mit dieser "Bevorteilung" nicht der Verfassungsauftrag konkretisiert?</p><p>Artikel 108 Absatz 2 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund die Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten fördert.</p><p>- Wie setzt der Bund diesen Auftrag abgesehen vom Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um?</p>
  • Verzerrt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" den Wettbewerb, oder setzt sie den Verfassungsauftrag um?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 schreibt der Bundesrat: "Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb."</p><p>- Wo liegt der Unterschied zu Artikel 108 der Bundesverfassung, der festhält, dass der Bund die Tätigkeit eben dieser Träger fördert? Wird mit dieser "Bevorteilung" nicht der Verfassungsauftrag konkretisiert?</p><p>Artikel 108 Absatz 2 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund die Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten fördert.</p><p>- Wie setzt der Bund diesen Auftrag abgesehen vom Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um?</p>
    • Verzerrt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" den Wettbewerb, oder setzt sie den Verfassungsauftrag um?

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